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Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

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von der Schweigepflicht zu entbinden. Der MDK<br />

erstellt <strong>im</strong> Anschluss an den Besuch des Versicherten<br />

ein sozialmedizinisches Gutachten zur<br />

Frage der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekasse<br />

entscheidet daraufhin über die Pflegebedürftigkeit<br />

und legt die Pflegestufe fest.<br />

Gegen den Bescheid kann der Versicherte Widerspruch<br />

erheben. Es kommt dadurch zu einem so<br />

genannten Widerspruchsverfahren, in dem die<br />

Pflegekasse häufig dazu auffordert, ein Pflegeta-<br />

Leistungen der Pflegeversicherung<br />

Über die Pflegeversicherung können verschiedene<br />

Leistungen bezogen werden, <strong>für</strong> die das<br />

Sozialgesetzbuch Grundsätze vorgibt. Danach<br />

stehen die Prävention und Rehabilitation vor den<br />

Pflegeleistungen und die ambulante Pflege hat<br />

Vorrang vor teilstationären und vollstationären<br />

Pflegeleistungen.<br />

Die wichtigsten Leistungen sind <strong>für</strong> die häusliche<br />

Pflege:<br />

■ Pflegegeldzahlungen <strong>für</strong> selbst organisierte<br />

Pflegepersonen (monatliche Geldleistungen<br />

<strong>für</strong> private und privat organisierte häusliche<br />

Pflege, beispielsweise durch Angehörige),<br />

■ Pflegesachleistung durch einen ambulanten<br />

Pflegedienst (ein vom Pflegebedürftigen aus-<br />

gebuch zu führen, um insbesondere die Dauer der<br />

täglich anfallenden Verrichtungen festzuhalten.<br />

Darüber hinaus können die Pflegeperson und der<br />

Angehörige <strong>zum</strong> Pflegeaufwand befragt werden.<br />

Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben,<br />

bleibt die Möglichkeit, eine Klage vor dem Sozialgericht<br />

zu erheben. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens<br />

kann ein neutraler Sachverständiger<br />

<strong>mit</strong> der Erstellung eines Gutachtens zur Pflegebedürftigkeit<br />

beauftragt werden. ■<br />

gesuchter ambulanter Pflegedienst kommt zur<br />

Pflege ins Haus),<br />

■ Kombinationsleistungen aus den beiden vorgenannten<br />

Möglichkeiten,<br />

■ teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege).<br />

Die wichtigste Leistung <strong>für</strong> die Unterbringung in<br />

einem Pflegehe<strong>im</strong> ist die Dauerpflege (vollstationäre<br />

Versorgung).<br />

Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit legt<br />

der Medizinische Dienst in seinem Gutachten<br />

eine Pflegestufe von I bis III fest. Die Pflegestufe<br />

richtet sich unter anderem danach, wie viele Minuten<br />

<strong>für</strong> die Hilfestellungen bei den einzelnen<br />

Verrichtungen benötigt werden. ■<br />

41<br />

Pflegestufen

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