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Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

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Anhang<br />

Fachbegriffe – verständlich gemacht<br />

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM):<br />

„Der einheitliche Bewertungsmaßstab best<strong>im</strong>mt den<br />

Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr<br />

wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis<br />

zueinander; soweit möglich, sind die Leistungen <strong>mit</strong><br />

Angaben <strong>für</strong> den zur Leistungserbringung erforderlichen<br />

Zeitaufwand des Vertragsarztes zu versehen.“<br />

Dies steht <strong>im</strong> Sozialgesetzbuch. Seit dem 01. Januar<br />

2009 steht hinter jeder Leistung nicht nur eine Punktzahl,<br />

sondern auch ein fester Euro-Preis. Es ist so<strong>mit</strong><br />

ein Verzeichnis, nach dem vertragsärztlich erbrachte,<br />

ambulante Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

abgerechnet werden. Es handelt sich so<strong>mit</strong><br />

um ein Vergütungssystem der ambulanten Versorgung<br />

in Deutschland.<br />

Ethikkommission:<br />

Hauptaufgabe der Ethikkommission ist die Beurteilung<br />

von klinischen Studien <strong>mit</strong> Patienten oder gesunden<br />

Probanden. Im Rahmen der Studien werden<br />

Wirksamkeit und Sicherheit von Arzne<strong>im</strong>itteln und<br />

Medizinprodukten, von neuen Operationstechniken<br />

oder von nichtmedikamentösen Therapieformen untersucht.<br />

In allen Fällen prüft die Kommission, ob das<br />

Vorhaben ethisch und rechtlich vertretbar ist. Die<br />

Prüfung durch die Ethikkommission dient dem gesundheitlichen<br />

und rechtlichen Schutz des Patienten<br />

oder Probanden, aber auch der rechtlichen Beratung<br />

des Arztes. Besonders strenge Maßstäbe werden von<br />

Gesetzgeber und Ethikkommissionen an Studien <strong>mit</strong><br />

78<br />

Kindern und an Studien <strong>mit</strong> nichteinwilligungsfähigen<br />

Erwachsenen gestellt. Ebenso beurteilt die Ethikkommission<br />

Forschung <strong>mit</strong> epidemiologischen Daten<br />

oder menschlichem Gewebe oder Blut und sie berät<br />

in berufsethischen Fragen. Ethikkommissionen sind<br />

Institutionen der Landesärztekammern. Die Zentrale<br />

Ethikkommission wird von der Bundesärztekammer<br />

gestellt.<br />

Festbeträge:<br />

Sie bezeichnen die Preis-Höchstgrenze, bis zu der die<br />

Gesetzlichen Krankenkassen best<strong>im</strong>mte Arzne<strong>im</strong>ittel<br />

und Hilfs<strong>mit</strong>tel bezahlen.<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA):<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das<br />

oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung<br />

der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser<br />

und Krankenkassen in Deutschland. Er<br />

best<strong>im</strong>mt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) <strong>für</strong><br />

mehr als 70 Millionen Versicherte und legt fest, welche<br />

Leistungen der medizinischen Versorgung von<br />

der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt<br />

der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung <strong>für</strong><br />

den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.<br />

Grundsicherungsträger:<br />

Als Grundsicherungsträger werden diejenigen Sozial-

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