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Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

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Selbstbest<strong>im</strong>mung am Ende des Lebens –<br />

Patientenverfügung/Betreuung und Vorsorgevollmacht<br />

Was wird sein,<br />

wenn das Lebensende naht?<br />

Hans B.:<br />

Hans B. ist durch seine Darmkrebserkrankung<br />

ganz allgemein ins Nachdenken gekommen. Er<br />

hat schon vor Jahren zusammen <strong>mit</strong> seiner Frau<br />

ein Testament gemacht. Nun aber quälen ihn<br />

ganz andere Sorgen. Er weiß nicht, ob der Krebs<br />

zurückkehrt und wie es ihm dann gehen wird.<br />

Wie lange wird er <strong>mit</strong> der Erkrankung leben<br />

können? Wie wird es sein, wenn die Behandlung<br />

keinen Erfolg hat und ihm die Ärzte kaum<br />

mehr helfen können? Wird er dann Schmerzen<br />

haben? Wird er noch selbst best<strong>im</strong>men können,<br />

welchen medizinischen Behandlungen er dann<br />

noch zust<strong>im</strong>men will? Oder wird er der Medizin<br />

hilflos ausgeliefert sein und ertragen müssen,<br />

was <strong>im</strong>mer die Ärzte anordnen?<br />

Generell hat ein Patient das Recht, Art und Umfang<br />

seiner Behandlung selbst zu best<strong>im</strong>men.<br />

Der Patient kann demnach entscheiden, ob er<br />

64<br />

eine Therapiemaßnahme haben möchte oder<br />

nicht. Das bedeutet auch, dass er ein Recht auf<br />

Nicht-Behandlung, also auf das Verweigern medizinischer<br />

Leistungen hat, wenn er diese nicht<br />

akzeptieren möchte. Alle medizinischen Maßnahmen<br />

setzen grundsätzlich die Einwilligung<br />

des Patienten voraus.<br />

Dieses Selbstbest<strong>im</strong>mungsrecht des Patienten gilt<br />

auch, wenn das Leben zu Ende geht. Menschen,<br />

die dem Tod nahe sind, haben das Recht auf eine<br />

angemessene Behandlung und Betreuung, also<br />

<strong>zum</strong> Beispiel auf eine effektive schmerzlindernde<br />

Therapie. Sie müssen alle medizinischen <strong>Hilfen</strong><br />

erfahren, die sinnvoll erscheinen und die sie tatsächlich<br />

auch erhalten möchten. Maßnahmen,<br />

wie <strong>zum</strong> Beispiel eine künstliche Ernährung, können<br />

abgelehnt werden, wenn der Patient diese<br />

nicht wünscht. Der Patient kann auch jederzeit<br />

das Unterlassen von Maßnahmen verlangen,<br />

selbst wenn er diesen zu einem früheren Zeitpunkt<br />

zugest<strong>im</strong>mt haben sollte. ■<br />

Recht<br />

auf Nicht-<br />

Behandlung<br />

Selbstbest<strong>im</strong>mungsrecht

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