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Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

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Wer hilft <strong>im</strong> Antrags-Dschungel?<br />

Reha-Maßnahmen werden nach entsprechender<br />

Antragsstellung gewährt. Allerdings kann es<br />

schwierig sein, den <strong>im</strong> individuellen Fall zuständigen<br />

Leistungsträger und die richtige Maßnahme<br />

aus<strong>zum</strong>achen. Hilfe findet man in dieser Situation<br />

bei den gemeinsamen Servicestellen der<br />

Reha-Träger oder bei den Sozialdiensten der Klinik.<br />

Diese haben die Aufgabe, die Betroffenen zu<br />

beraten und die Unterlagen so umfassend vorzubereiten,<br />

dass der jeweilige Reha-Träger unverzüglich<br />

über den Antrag entscheiden kann. Die<br />

behandelnden Ärzte sowie Selbsthilfegruppen<br />

und Patientenverbände können bei Fragen zur<br />

Rehabilitation ebenfalls um Rat gefragt werden.<br />

Der Antragsteller kann sich selbstverständlich direkt<br />

an einen Reha-Träger wenden. Dieser muss<br />

innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob er<br />

tatsächlich <strong>für</strong> den Betreffenden zuständig ist. Ist<br />

das nicht der Fall, so muss er den Antrag unverzüglich<br />

an den zuständigen Reha-Träger weiterleiten.<br />

Dieser darf den Antrag nicht mehr weiterleiten,<br />

sondern muss direkt über den Anspruch<br />

auf Reha-Maßnahmen entscheiden.<br />

Übrigens: Auch <strong>im</strong> Bereich der Rehabilitation gibt es unter<br />

best<strong>im</strong>mten Umständen die Möglichkeit, Leistungen selbst<br />

zu beschaffen und sich die Kosten vom Reha-Träger erstatten<br />

zu lassen. Wegen des Kostenrisikos sollte man sich zuvor<br />

umfassend beraten und eine schriftliche Kostenzusage<br />

geben lassen.<br />

Wann und wo die Reha-Maßnahmen erfolgen,<br />

best<strong>im</strong>mt der jeweilige Reha-Träger. Allerdings<br />

haben die Patienten ein Wunsch- und Wahlrecht.<br />

So kann bei der stationären medizinischen<br />

Rehabilitation durchaus auch eine andere als die<br />

vom Leistungsträger vorgeschlagene Einrichtung<br />

gewählt werden. Der Leistungsträger hat dann<br />

die Kosten zu ersetzen, die in der von ihm vorgesehenen<br />

Einrichtung entstanden wären. Es sollte<br />

jedoch zur Vermeidung finanzieller Risiken in jedem<br />

Fall zuvor die Kostenübernahme <strong>mit</strong> dem<br />

zuständigen Reha-Träger geklärt werden.<br />

Davon unabhängig ist generell zu beachten, dass<br />

<strong>im</strong> Rahmen der medizinischen Rehabilitation Zuzahlungen<br />

anfallen können. Sie hängen von den<br />

jeweiligen Reha-Maßnahmen ab. ■<br />

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