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Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

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Patientenverfügung<br />

Patientenverfügung<br />

– früh schon den eigenen Willen kundtun<br />

Hans B.:<br />

„Doch was ist, wenn ich nicht mehr aussprechen<br />

kann, was ich will?“, denkt Hans B. Er hat<br />

von einer Patientenverfügung gehört. In dieser<br />

kann genau dargelegt werden, welche medizinischen<br />

und gegebenenfalls lebensverlängernden<br />

Maßnahmen der Patient wünscht. Die Patientenverfügung<br />

kann – sie muss aber nicht – be<strong>im</strong><br />

Rechtsanwalt oder Notar verfasst werden.<br />

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Wünsche klar<br />

formuliert werden, so dass der Arzt in der gegebenen<br />

Situation sicher erkennen kann, was der<br />

Patient möchte und dass sie schriftlich niedergelegt<br />

sind. Hilfreich sind Vordrucke der Patientenverfügung,<br />

wie sie <strong>zum</strong> Beispiel be<strong>im</strong> Bundesjustizministerium<br />

unter der Webseite www.bmj.<br />

bund.de zu finden sind.<br />

Wer eine Patientenverfügung verfasst, sollte sich<br />

zuvor klarmachen, welche konkrete Situation er<br />

regeln möchte, wovor er Angst hat und was genau<br />

er verhindern möchte. Es ist nicht einfach,<br />

solche Situationen gedanklich vorwegzunehmen<br />

und derart existenzielle Fragen vorab zu best<strong>im</strong>men.<br />

Bild: © Ramona He<strong>im</strong> – Fotolia.com<br />

Es ist deshalb ratsam, sich <strong>zum</strong> Beispiel <strong>mit</strong> seinem<br />

behandelnden Hausarzt entsprechend zu<br />

besprechen. Informationen <strong>zum</strong> Thema Patientenverfügung<br />

gibt es beispielsweise bei Sozialstationen,<br />

bei den Wohlfahrtsverbänden, bei<br />

Verbraucherzentralen und bei vielen Patientenorganisationen.<br />

■<br />

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