05.01.2013 Aufrufe

Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

deutet dies, dass die Altersgrenze von 65 Jahren<br />

nur noch <strong>für</strong> die bis <strong>zum</strong> Ende des Jahres 1946<br />

Geborenen gilt. Für Versicherte, die ab dem<br />

01.01.1947 geboren sind, gilt nebenstehende<br />

Regelung (siehe Tabelle Seite 48).<br />

Eine weitere Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung<br />

einer Altersrente ist die Erfüllung der allgemeinen<br />

Wartezeit von fünf Jahren. Da Leistungen<br />

Renteninformation, Rentenauskunft<br />

und Kontenklärung<br />

Die Träger der Rentenversicherung führen <strong>für</strong><br />

jeden Versicherten ein Versicherungskonto. In<br />

diesem sind die Daten gespeichert, die <strong>für</strong> die<br />

Durchführung der Versicherung sowie <strong>für</strong> die<br />

Feststellung und Erbringung von Leistungen<br />

erforderlich sind. Die Versicherten erhalten ab<br />

dem vollendeten 27. Lebensjahr jährlich eine so<br />

genannte Renteninformation. Diese enthält insbesondere<br />

Angaben über die Grundlagen der<br />

Rentenberechnung sowie zur Höhe einer möglichen<br />

Erwerbsminderungsrente und eine Prognose<br />

über die Höhe der zu erwartenden Altersrente.<br />

Nach Vollendung des 55. Lebensjahres<br />

wird diese durch die Rentenauskunft ersetzt, die<br />

noch detailliertere Angaben über die Höhe und<br />

die Berechnung der zu erwartenden Alters- und<br />

aus der Rentenversicherung nur beanspruchen<br />

soll, wer ihr vorher bereits eine best<strong>im</strong>mte Zeit<br />

angehört hat, stellt die allgemeine Wartezeit<br />

eine „Mindestversicherungszeit“ dar. Hierbei<br />

werden verschiedene versicherungsrechtliche<br />

Zeiten, insbesondere Beitrags- und Ersatzzeiten,<br />

berücksichtigt. Nähere Informationen zur Erfüllung<br />

der Wartezeit erhält man bei dem zuständigen<br />

Rentenversicherungsträger. ■<br />

Erwerbsminderungsrenten sowie der möglichen<br />

Witwen- oder Witwerrenten enthält.<br />

Renteninformation und Rentenauskunft sollen<br />

es dem Versicherten frühzeitig ermöglichen, eine<br />

ungefähre Einschätzung der zukünftigen Rentenleistung<br />

vorzunehmen. Versicherte sollen so<br />

in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob eine<br />

ergänzende private und/oder betriebliche Altersvorsorge<br />

sinnvoll ist.<br />

Zu berücksichtigen ist, dass weder die Renteninformation<br />

noch die Rentenauskunft eine verbindliche<br />

Aussage über die späteren Rentenzahlungen<br />

enthalten. Die Informationen erfolgen<br />

<strong>im</strong>mer unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsän-<br />

49<br />

Mindestversicherungszeit<br />

Renteninformation/<br />

-auskunft

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!