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Hilfen für Krebspatienten im Rentenalter zum Umgang mit ...

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Zuzahlungen – was muss der Patient selbst bezahlen?<br />

genannte Aufzahlung – selbst zu tragen. Diese Zusatzkosten<br />

können Versicherte oft vermeiden, denn die Krankenkassen<br />

geben auf Anfrage Auskunft darüber, wo das verordnete<br />

Hilfs<strong>mit</strong>tel gegebenenfalls ohne eine Aufzahlung<br />

erhältlich ist.<br />

Belastungsgrenze<br />

Was tun, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist?<br />

Der Gesetzgeber hat da<strong>für</strong> gesorgt, dass die von<br />

den Versicherten zu leistenden Zuzahlungen<br />

nicht ins Uferlose steigen. So wurde eine finanzielle<br />

Belastungsgrenze festgelegt, die bei zwei<br />

Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens<br />

liegt. Es werden dabei alle Zahlungen zusammengerechnet.<br />

Außerdem gelten best<strong>im</strong>mte<br />

Freibeträge, die vom jährlichen Einkommen der<br />

in einem Haushalt lebenden Angehörigen abgezogen<br />

werden können. Es gilt also: Die Belege<br />

über geleistete Zuzahlungen sollten sorgfältig<br />

aufbewahrt werden, um nachweisen zu können,<br />

dass die Belastungsgrenze erreicht wurde.<br />

Für Menschen <strong>mit</strong> schwerer chronischer Erkrankung<br />

ist eine niedrigere Belastungsgrenze gültig.<br />

Sie brauchen Zuzahlungen nur bis zu einer<br />

Höhe von einem Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens<br />

zu leisten. Von einer schweren<br />

chronischen Erkrankung ist auszugehen, wenn<br />

ein Patient sich in ärztlicher Dauerbehandlung<br />

befindet und mindestens ein Jahr lang einmal<br />

34<br />

Übrigens: Es empfiehlt sich, <strong>mit</strong> dem Steuerberater darüber<br />

zu sprechen, ob die Zuzahlungen, wie auch andere<br />

Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse bezahlt<br />

werden, über „Außergewöhnliche Belastungen“ bei der<br />

Steuererklärung berücksichtigt werden können. ■<br />

pro Quartal wegen derselben Krankheit <strong>zum</strong> Arzt<br />

geht.<br />

Es muss mindestens eine der folgenden Bedingungen<br />

erfüllt sein: Es wurde eine Pflegestufe 2 oder<br />

3 festgestellt, oder es liegt eine Schwerbehinderung<br />

<strong>mit</strong> einem „Grad der Behinderung“ von<br />

mindestens 60 Prozent vor, oder eine Erwerbsminderung<br />

von 60 Prozent und mehr. Dabei muss<br />

<strong>im</strong> Bescheid <strong>zum</strong> Grad der Behinderung oder zur<br />

Minderung der Erwerbsfähigkeit als Ursache eine<br />

chronische Erkrankung angegeben sein. Oder es<br />

muss eine dauerhafte medizinische Versorgung<br />

erforderlich sein, da<strong>mit</strong> die Krankheit sich nicht<br />

zu einem lebensbedrohlichen Zustand verschl<strong>im</strong>mert<br />

und/oder sich die Lebenserwartung und die<br />

Lebensqualität nicht spürbar verringern.<br />

Wird <strong>im</strong> individuellen Fall die Belastungsgrenze<br />

erreicht, kann ein Antrag bei der Krankenkasse<br />

auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht gestellt<br />

werden. ■

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