mitarbeiterinnen und mitarbeiter - Jungheinrich
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Neue Rechnungslegungsvorschriften<br />
Im Juli 2001 hat das FASB die Bilanzierungsstandards<br />
SFAS 141 „Business Combinations“<br />
<strong>und</strong> SFAS 142 „Goodwill and Other Intangible<br />
Assets“ veröffentlicht. SFAS 141 verlangt die<br />
Anwendung der Erwerbsmethode („Purchase<br />
Method“) für alle Unternehmenserwerbe, die<br />
nach dem 30. Juni 2001 initiiert wurden. SFAS<br />
141 unterscheidet außerdem zwischen erworbenen<br />
immateriellen Vermögensgegenständen,<br />
die getrennt von einem Geschäfts- oder Firmenwert<br />
zu aktivieren bzw. zu berichten sind<br />
<strong>und</strong> solchen, die in den Geschäfts- oder Firmenwert<br />
einbezogen werden. SFAS 142 verlangt,<br />
daß Geschäfts- oder Firmenwerte nicht<br />
mehr planmäßig abgeschrieben werden, sondern<br />
mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit<br />
zu untersuchen sind. SFAS 142 regelt<br />
weiterhin, daß aktivierte immaterielle Vermögensgegenstände<br />
mit bestimmbarer Nutzungsdauer<br />
planmäßig über ihre geschätzte Nutzungsdauer<br />
abzuschreiben <strong>und</strong> gemäß SFAS<br />
121 bzw. zukünftig, nach erfolgter Einführung<br />
gemäß SFAS 144 (siehe unten) auf einen Wertberichtigungsbedarf<br />
hin zu untersuchen sind.<br />
Aktivierte immaterielle Vermögensgegenstände<br />
mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden<br />
nicht planmäßig abgeschrieben, sondern<br />
gemäß SFAS 142 auf ihre Werthaltigkeit untersucht,<br />
bis festgestellt wird, daß die Nutzungsdauer<br />
nicht mehr unbestimmbar ist.<br />
Die Regelungen aus SFAS 141 sind seit dem<br />
1. Juli 2001 <strong>und</strong> die Regelungen aus SFAS 142<br />
ab dem 1. Januar 2002 gültig. Die im Konzern<br />
bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte, die<br />
sämtlich aus der Zeit vor dem 1. Juli 2001<br />
stammen, wurden im Berichtsjahr noch planmäßig<br />
abgeschrieben.<br />
SFAS 142 verpflichtet den Konzern dazu, seine<br />
bestehenden immateriellen Vermögensgegenstände<br />
<strong>und</strong> Geschäftswerte dahingehend zu<br />
beurteilen, ob sie den neuen Unterscheidungskriterien<br />
zum Tag der Erstanwendung entsprechen.<br />
Mit Einführung von SFAS 142 ist der<br />
Konzern zudem verpflichtet, die Nutzungsdauern<br />
<strong>und</strong> Restwerte aller immateriellen Vermögensgegenstände<br />
zu überprüfen <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />
deren Abschreibungsdauern bis zum<br />
31. März 2002 anzupassen. <strong>Jungheinrich</strong><br />
erwartet aus dieser Verpflichtung keine Auswirkungen<br />
auf die bisherige Bilanzierung.<br />
SFAS 142 schreibt vor, daß der Konzern im<br />
Rahmen der erstmaligen Werthaltigkeitsuntersuchung<br />
beurteilen muß, ob Anzeichen für<br />
eine Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten<br />
zum 1. Januar 2002 vorliegen. Für<br />
<strong>Jungheinrich</strong> stellen die einzelnen Tochtergesellschaften<br />
die zu beurteilenden Berichtseinheiten<br />
dar. Auch aus der vorgeschriebenen<br />
Beurteilungsmethode ergeben sich für den<br />
Konzern keine wesentlichen Auswirkungen<br />
hinsichtlich der zukünftigen Bilanzierung.<br />
Diese erste Stufe der erstmaligen Werthaltigkeitsuntersuchung<br />
muß bis zum 30. Juni 2002<br />
abgeschlossen sein. Sofern das Nettovermögen<br />
einer Berichtseinheit deren Zeitwert übersteigt,<br />
ist gegebenenfalls eine notwendige Wertminderung<br />
zu berechnen. Die zweite Stufe ist umgehend,<br />
spätestens jedoch bis zum 31. Dezember<br />
2002, abzuschließen. Jede aus der Erstanwendung<br />
resultierende außerplanmäßige Abschreibung<br />
ist als Anpassung aus Erstanwendung in<br />
der Konzern-Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />
Konzernanhang<br />
Geschäftsbericht 2001 65