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mitarbeiterinnen und mitarbeiter - Jungheinrich

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Neue Rechnungslegungsvorschriften<br />

Im Juli 2001 hat das FASB die Bilanzierungsstandards<br />

SFAS 141 „Business Combinations“<br />

<strong>und</strong> SFAS 142 „Goodwill and Other Intangible<br />

Assets“ veröffentlicht. SFAS 141 verlangt die<br />

Anwendung der Erwerbsmethode („Purchase<br />

Method“) für alle Unternehmenserwerbe, die<br />

nach dem 30. Juni 2001 initiiert wurden. SFAS<br />

141 unterscheidet außerdem zwischen erworbenen<br />

immateriellen Vermögensgegenständen,<br />

die getrennt von einem Geschäfts- oder Firmenwert<br />

zu aktivieren bzw. zu berichten sind<br />

<strong>und</strong> solchen, die in den Geschäfts- oder Firmenwert<br />

einbezogen werden. SFAS 142 verlangt,<br />

daß Geschäfts- oder Firmenwerte nicht<br />

mehr planmäßig abgeschrieben werden, sondern<br />

mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit<br />

zu untersuchen sind. SFAS 142 regelt<br />

weiterhin, daß aktivierte immaterielle Vermögensgegenstände<br />

mit bestimmbarer Nutzungsdauer<br />

planmäßig über ihre geschätzte Nutzungsdauer<br />

abzuschreiben <strong>und</strong> gemäß SFAS<br />

121 bzw. zukünftig, nach erfolgter Einführung<br />

gemäß SFAS 144 (siehe unten) auf einen Wertberichtigungsbedarf<br />

hin zu untersuchen sind.<br />

Aktivierte immaterielle Vermögensgegenstände<br />

mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden<br />

nicht planmäßig abgeschrieben, sondern<br />

gemäß SFAS 142 auf ihre Werthaltigkeit untersucht,<br />

bis festgestellt wird, daß die Nutzungsdauer<br />

nicht mehr unbestimmbar ist.<br />

Die Regelungen aus SFAS 141 sind seit dem<br />

1. Juli 2001 <strong>und</strong> die Regelungen aus SFAS 142<br />

ab dem 1. Januar 2002 gültig. Die im Konzern<br />

bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte, die<br />

sämtlich aus der Zeit vor dem 1. Juli 2001<br />

stammen, wurden im Berichtsjahr noch planmäßig<br />

abgeschrieben.<br />

SFAS 142 verpflichtet den Konzern dazu, seine<br />

bestehenden immateriellen Vermögensgegenstände<br />

<strong>und</strong> Geschäftswerte dahingehend zu<br />

beurteilen, ob sie den neuen Unterscheidungskriterien<br />

zum Tag der Erstanwendung entsprechen.<br />

Mit Einführung von SFAS 142 ist der<br />

Konzern zudem verpflichtet, die Nutzungsdauern<br />

<strong>und</strong> Restwerte aller immateriellen Vermögensgegenstände<br />

zu überprüfen <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

deren Abschreibungsdauern bis zum<br />

31. März 2002 anzupassen. <strong>Jungheinrich</strong><br />

erwartet aus dieser Verpflichtung keine Auswirkungen<br />

auf die bisherige Bilanzierung.<br />

SFAS 142 schreibt vor, daß der Konzern im<br />

Rahmen der erstmaligen Werthaltigkeitsuntersuchung<br />

beurteilen muß, ob Anzeichen für<br />

eine Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten<br />

zum 1. Januar 2002 vorliegen. Für<br />

<strong>Jungheinrich</strong> stellen die einzelnen Tochtergesellschaften<br />

die zu beurteilenden Berichtseinheiten<br />

dar. Auch aus der vorgeschriebenen<br />

Beurteilungsmethode ergeben sich für den<br />

Konzern keine wesentlichen Auswirkungen<br />

hinsichtlich der zukünftigen Bilanzierung.<br />

Diese erste Stufe der erstmaligen Werthaltigkeitsuntersuchung<br />

muß bis zum 30. Juni 2002<br />

abgeschlossen sein. Sofern das Nettovermögen<br />

einer Berichtseinheit deren Zeitwert übersteigt,<br />

ist gegebenenfalls eine notwendige Wertminderung<br />

zu berechnen. Die zweite Stufe ist umgehend,<br />

spätestens jedoch bis zum 31. Dezember<br />

2002, abzuschließen. Jede aus der Erstanwendung<br />

resultierende außerplanmäßige Abschreibung<br />

ist als Anpassung aus Erstanwendung in<br />

der Konzern-Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

Konzernanhang<br />

Geschäftsbericht 2001 65

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