mitarbeiterinnen und mitarbeiter - Jungheinrich
mitarbeiterinnen und mitarbeiter - Jungheinrich
mitarbeiterinnen und mitarbeiter - Jungheinrich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Konzernanhang<br />
66<br />
Geschäftsbericht 2001<br />
auszuweisen. <strong>Jungheinrich</strong> erwartet insgesamt<br />
aus der Erstanwendung des SFAS 142 keine<br />
wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluß.<br />
Im August 2001 wurde SFAS 144 „Accounting<br />
for the Impairment or Disposal of Long-Lived<br />
Assets“ durch das FASB veröffentlicht. SFAS<br />
144 behält die bestehende Regelung bei, daß<br />
eine Wertberichtigung nur dann zu berücksichtigen<br />
ist, wenn der Buchwert des Anlagegegenstandes<br />
nicht mehr durch die Summe der für<br />
die Zukunft aus dessen weiterer Nutzung<br />
erwarteten <strong>und</strong>iskontierten Cash-flows gedeckt<br />
wird. Geschäfts- oder Firmenwerte sind bei der<br />
Bestimmung der Buchwerte nicht mehr zuzuordnen.<br />
SFAS 144 schreibt vor, daß eine zur<br />
Stillegung vorgesehene Anlage, eine zum<br />
Tausch für eine funktionsgleiche Produktionsanlage<br />
bestimmte Anlage oder eine im Rahmen<br />
einer Abspaltung an die Anteilseigner<br />
zurückgegebene Anlage bis zu ihrem Abgang<br />
wie eine weiterhin genutzte Anlage zu bilanzieren<br />
ist. SFAS 144 verlangt, daß die Restnutzungsdauer<br />
einer Anlage anzupassen ist, wenn<br />
diese außer Betrieb genommen werden soll.<br />
SFAS 144 regelt für Gegenstände des Anlagevermögens,<br />
die zum Verkauf stehen, daß diese<br />
mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert <strong>und</strong><br />
Zeitwert abzüglich Aufwendungen für den<br />
Verkauf anzusetzen sind <strong>und</strong> daß die planmäßige<br />
Abschreibung zu beenden ist. Somit sind<br />
aufgegebene Aktivitäten nicht mehr zum Nettoveräußerungserlös<br />
zu bewerten <strong>und</strong> zukünftige<br />
Verluste aus der weiteren Geschäftstätigkeit<br />
der aufgegebenen Aktivität nicht anzusetzen,<br />
bevor sie nicht eingetreten sind. Der Konzern<br />
wendet SFAS 144 erstmals zum 1. Januar<br />
2002 an. Aus der Erstanwendung von SFAS<br />
144 werden keine wesentlichen Auswirkungen<br />
auf den Konzernabschluß erwartet.<br />
Konsolidierungskreis<br />
In den Konsolidierungskreis sind die <strong>Jungheinrich</strong><br />
Aktiengesellschaft, Hamburg, als Mutterunternehmen<br />
<strong>und</strong> alle wesentlichen Tochterunternehmen<br />
einbezogen. Der Konsolidierungskreis<br />
der vollkonsolidierten Unternehmen<br />
ist gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert.<br />
Eine inländische Tochtergesellschaft ist<br />
nach Eingliederung des Geschäftes in den<br />
<strong>Jungheinrich</strong>-Vertrieb wegen untergeordneter<br />
Bedeutung aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden.<br />
Eine ausländische Vertriebsgesellschaft<br />
ist als ehemalige Personengesellschaft<br />
mit der Komplementärin in einer Kapitalgesellschaft<br />
zusammengefaßt worden. Erstmals konsolidiert<br />
wurden im Rahmen der Zusammenführung<br />
der Vertriebe in Frankreich <strong>und</strong> Großbritannien<br />
zwei neu gegründete Holdinggesellschaften<br />
in diesen Ländern. Der Konsolidierungskreis<br />
umfaßt damit 26 ausländische <strong>und</strong><br />
7 inländische Gesellschaften.<br />
Zwei Unternehmen wurden nach der Equity-<br />
Methode bilanziert. Dabei wurde erstmalig das<br />
Gemeinschaftsunternehmen Supralift GmbH &<br />
Co. KG, Hofheim, mit dem anteiligen Eigenkapital<br />
einbezogen. Die Komplementär-GmbH<br />
der Juli Motorenwerk k.s., Moravany, Tschechien,<br />
wurde aufgr<strong>und</strong> untergeordneter Bedeutung<br />
nicht mehr at equity bewertet.<br />
16 verb<strong>und</strong>ene Unternehmen wurden nicht in<br />
den Konzernabschluß einbezogen, da deren<br />
Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong><br />
Ertragslage in jeglicher Hinsicht unwesentlich<br />
ist.