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mitarbeiterinnen und mitarbeiter - Jungheinrich

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Erläuterung der wesentlichen im<br />

befreienden Konzernabschluß<br />

vom deutschen Recht abweichend<br />

angewandten Bilanzierungs-,<br />

Bewertungs- <strong>und</strong> Konsolidierungsmethoden<br />

im <strong>Jungheinrich</strong>-Konzern<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliche Unterschiede<br />

Hinter der deutschen <strong>und</strong> der US-amerikanischen<br />

Rechnungslegung stehen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

unterschiedliche Betrachtungsweisen. Während<br />

die Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht<br />

das Vorsichtsprinzip <strong>und</strong> den Gläubigerschutz<br />

in den Vordergr<strong>und</strong> stellt, ist die<br />

Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen<br />

für den Aktionär das vorrangige Ziel<br />

der US-Rechnungslegung. Daher wird auch der<br />

Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse – sowohl<br />

über verschiedene Jahre hinweg als auch von<br />

unterschiedlichen Unternehmen – sowie der<br />

periodengerechten Erfolgsermittlung nach US-<br />

GAAP ein höherer Stellenwert eingeräumt als<br />

nach deutschem Handelsrecht.<br />

Darstellung der Konzern-Gewinn- <strong>und</strong><br />

Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren<br />

Eine Konzern-Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

nach dem Umsatzkostenverfahren ist in Übereinstimmung<br />

mit § 275 Abs. 3 HGB gegliedert.<br />

Bei dieser Darstellung findet keine konsequente<br />

Trennung der operativen Kosten von den<br />

anderen Kosten statt. Nach US-GAAP sind<br />

Kosten gemäß der betrieblichen Funktion, von<br />

der diese Kosten verursacht wurden, auszuweisen.<br />

Die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung der<br />

<strong>Jungheinrich</strong> Aktiengesellschaft stellt außerdem<br />

die Abgrenzung der betrieblichen Funktionen<br />

von den sonstigen Kosten dar.<br />

Währungsgewinne<br />

Kurzfristige Forderungen bzw. Verbindlichkeiten<br />

in ausländischer Währung sind nach HGB<br />

mit den Kursen vom Entstehungstag anzusetzen.<br />

Währungsgewinne zum Bilanzstichtag<br />

dürfen nicht erfaßt werden. Nach US-GAAP<br />

sind Währungsgewinne zu realisieren.<br />

Goodwill<br />

Ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert<br />

(Goodwill) muß nach US-amerikanischen Vorschriften<br />

aktiviert werden, die nach deutschem<br />

Handelsrecht mögliche direkte Verrechnung<br />

mit dem Eigenkapital ist nicht zulässig.<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nur noch<br />

bis zum 31. Dezember 2001 über ihre voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab<br />

dem 1. Januar 2002 werden Geschäfts- oder<br />

Firmenwerte <strong>und</strong> immaterielle Vermögensgegenstände<br />

mit unbestimmbarer Nutzungsdauer<br />

nicht mehr abgeschrieben, sondern mindestens<br />

einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit<br />

hin überprüft.<br />

Konzernanhang<br />

Geschäftsbericht 2001 85

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