mitarbeiterinnen und mitarbeiter - Jungheinrich
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Erläuterung der wesentlichen im<br />
befreienden Konzernabschluß<br />
vom deutschen Recht abweichend<br />
angewandten Bilanzierungs-,<br />
Bewertungs- <strong>und</strong> Konsolidierungsmethoden<br />
im <strong>Jungheinrich</strong>-Konzern<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliche Unterschiede<br />
Hinter der deutschen <strong>und</strong> der US-amerikanischen<br />
Rechnungslegung stehen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
unterschiedliche Betrachtungsweisen. Während<br />
die Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht<br />
das Vorsichtsprinzip <strong>und</strong> den Gläubigerschutz<br />
in den Vordergr<strong>und</strong> stellt, ist die<br />
Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen<br />
für den Aktionär das vorrangige Ziel<br />
der US-Rechnungslegung. Daher wird auch der<br />
Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse – sowohl<br />
über verschiedene Jahre hinweg als auch von<br />
unterschiedlichen Unternehmen – sowie der<br />
periodengerechten Erfolgsermittlung nach US-<br />
GAAP ein höherer Stellenwert eingeräumt als<br />
nach deutschem Handelsrecht.<br />
Darstellung der Konzern-Gewinn- <strong>und</strong><br />
Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren<br />
Eine Konzern-Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />
nach dem Umsatzkostenverfahren ist in Übereinstimmung<br />
mit § 275 Abs. 3 HGB gegliedert.<br />
Bei dieser Darstellung findet keine konsequente<br />
Trennung der operativen Kosten von den<br />
anderen Kosten statt. Nach US-GAAP sind<br />
Kosten gemäß der betrieblichen Funktion, von<br />
der diese Kosten verursacht wurden, auszuweisen.<br />
Die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung der<br />
<strong>Jungheinrich</strong> Aktiengesellschaft stellt außerdem<br />
die Abgrenzung der betrieblichen Funktionen<br />
von den sonstigen Kosten dar.<br />
Währungsgewinne<br />
Kurzfristige Forderungen bzw. Verbindlichkeiten<br />
in ausländischer Währung sind nach HGB<br />
mit den Kursen vom Entstehungstag anzusetzen.<br />
Währungsgewinne zum Bilanzstichtag<br />
dürfen nicht erfaßt werden. Nach US-GAAP<br />
sind Währungsgewinne zu realisieren.<br />
Goodwill<br />
Ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert<br />
(Goodwill) muß nach US-amerikanischen Vorschriften<br />
aktiviert werden, die nach deutschem<br />
Handelsrecht mögliche direkte Verrechnung<br />
mit dem Eigenkapital ist nicht zulässig.<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte werden nur noch<br />
bis zum 31. Dezember 2001 über ihre voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab<br />
dem 1. Januar 2002 werden Geschäfts- oder<br />
Firmenwerte <strong>und</strong> immaterielle Vermögensgegenstände<br />
mit unbestimmbarer Nutzungsdauer<br />
nicht mehr abgeschrieben, sondern mindestens<br />
einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit<br />
hin überprüft.<br />
Konzernanhang<br />
Geschäftsbericht 2001 85