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mitarbeiterinnen und mitarbeiter - Jungheinrich

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(16) Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Die Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich<br />

im wesentlichen aus Vorauszahlungen auf<br />

Mieten, Leasinggebühren, Zinsen <strong>und</strong> Versicherungsprämien<br />

zusammen.<br />

Von den Rechnungsabgrenzungsposten weisen<br />

T€ 2 (Vorjahr T€ 575) eine Restlaufzeit von<br />

mehr als einem Jahr auf.<br />

(17) Eigenkapital<br />

Anzahl der ausgegebenen Aktien<br />

Das Gezeichnete Kapital ist eingeteilt in<br />

18.000.000 nennwertlose Stammaktien <strong>und</strong><br />

16.000.000 nennwertlose Vorzugsaktien ohne<br />

Stimmrecht. Das Gezeichnete Kapital ist<br />

gemäß Ermächtigung durch die Hauptversammlung<br />

vom 30. Juni 1998 <strong>und</strong> durch<br />

Beschluß des Aufsichtsrates vom 21. April 1999<br />

auf Euro umgestellt worden.<br />

Eigene Aktien<br />

Der Vorstand hat gemäß Ermächtigung durch<br />

die Hauptversammlung vom 22. Juni 1999 <strong>und</strong><br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene<br />

Aktien der <strong>Jungheinrich</strong> Aktiengesellschaft<br />

zum Zwecke der Wiederveräußerung erworben.<br />

Die am 2. Juli 1999 zu einem Preis von<br />

€ 15,75 je Aktie erworbenen 360.000 Stück<br />

Vorzugsaktien wurden zum Bilanzstichtag<br />

weiterhin im Bestand gehalten. Der auf die<br />

eigenen Aktien entfallende Betrag beläuft sich<br />

auf T€ 1.080 oder 1,06 Prozent des Gr<strong>und</strong>kapitals.<br />

Genehmigtes Kapital<br />

Durch Beschluß der Hauptversammlung <strong>und</strong><br />

unter Zustimmung der gesonderten Versammlung<br />

der Vorzugsaktionäre, jeweils am<br />

19. Juni 2000, ist ein genehmigtes Kapital<br />

von € 6.000.000,– geschaffen worden.<br />

Der Vorstand ist seitdem satzungsgemäß<br />

ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. Juni 2005<br />

das Gr<strong>und</strong>kapital der Gesellschaft mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach<br />

um bis zu insgesamt € 6.000.000,– durch<br />

Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender<br />

Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes<br />

Kapital). Ausgegeben werden dürfen<br />

jeweils stimmrechtslose Vorzugsaktien. Der<br />

Aufsichtsrat ist ermächtigt, die entsprechenden<br />

Paragraphen der Satzung nach völliger oder<br />

teilweiser Durchführung der Erhöhung des<br />

Gr<strong>und</strong>kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist<br />

neu zu fassen.<br />

Konzernanhang<br />

Geschäftsbericht 2001 73

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