mitarbeiterinnen und mitarbeiter - Jungheinrich
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(16) Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Die Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich<br />
im wesentlichen aus Vorauszahlungen auf<br />
Mieten, Leasinggebühren, Zinsen <strong>und</strong> Versicherungsprämien<br />
zusammen.<br />
Von den Rechnungsabgrenzungsposten weisen<br />
T€ 2 (Vorjahr T€ 575) eine Restlaufzeit von<br />
mehr als einem Jahr auf.<br />
(17) Eigenkapital<br />
Anzahl der ausgegebenen Aktien<br />
Das Gezeichnete Kapital ist eingeteilt in<br />
18.000.000 nennwertlose Stammaktien <strong>und</strong><br />
16.000.000 nennwertlose Vorzugsaktien ohne<br />
Stimmrecht. Das Gezeichnete Kapital ist<br />
gemäß Ermächtigung durch die Hauptversammlung<br />
vom 30. Juni 1998 <strong>und</strong> durch<br />
Beschluß des Aufsichtsrates vom 21. April 1999<br />
auf Euro umgestellt worden.<br />
Eigene Aktien<br />
Der Vorstand hat gemäß Ermächtigung durch<br />
die Hauptversammlung vom 22. Juni 1999 <strong>und</strong><br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene<br />
Aktien der <strong>Jungheinrich</strong> Aktiengesellschaft<br />
zum Zwecke der Wiederveräußerung erworben.<br />
Die am 2. Juli 1999 zu einem Preis von<br />
€ 15,75 je Aktie erworbenen 360.000 Stück<br />
Vorzugsaktien wurden zum Bilanzstichtag<br />
weiterhin im Bestand gehalten. Der auf die<br />
eigenen Aktien entfallende Betrag beläuft sich<br />
auf T€ 1.080 oder 1,06 Prozent des Gr<strong>und</strong>kapitals.<br />
Genehmigtes Kapital<br />
Durch Beschluß der Hauptversammlung <strong>und</strong><br />
unter Zustimmung der gesonderten Versammlung<br />
der Vorzugsaktionäre, jeweils am<br />
19. Juni 2000, ist ein genehmigtes Kapital<br />
von € 6.000.000,– geschaffen worden.<br />
Der Vorstand ist seitdem satzungsgemäß<br />
ermächtigt, in der Zeit bis zum 30. Juni 2005<br />
das Gr<strong>und</strong>kapital der Gesellschaft mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach<br />
um bis zu insgesamt € 6.000.000,– durch<br />
Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender<br />
Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes<br />
Kapital). Ausgegeben werden dürfen<br />
jeweils stimmrechtslose Vorzugsaktien. Der<br />
Aufsichtsrat ist ermächtigt, die entsprechenden<br />
Paragraphen der Satzung nach völliger oder<br />
teilweiser Durchführung der Erhöhung des<br />
Gr<strong>und</strong>kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist<br />
neu zu fassen.<br />
Konzernanhang<br />
Geschäftsbericht 2001 73