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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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den Trägern der zahnmedizinischen<br />

Patientenberatung in Baden-Württemberg –<br />

Kammer und Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigung – an einer Zusammenarbeit mit<br />

der UPD sehr gelegen<br />

Die Zahnmedizinische Patientenberatung Baden-<br />

Württemberg strebt einen Kooperationsvertrag mit<br />

der regionalen Beratungsstelle Stuttgart der UPD<br />

an.<br />

Bei einem Gesprächstermin am 02.11.2011<br />

in der KZV-Hauptverwaltung haben Herr Pfeil<br />

vom VdK <strong>BW</strong>, Hr. Finster und Dr. Bühler über<br />

den Entwurf einer Kooperationsvereinbarung<br />

zwischen der regionalen Beratungsstelle<br />

Suttgart der UPD in Trägerschaft des VdK<br />

<strong>BW</strong> e. V. mit der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigung <strong>BW</strong> bzw. Landeszahnärztekammer<br />

<strong>BW</strong> beraten. Eine zwischen<br />

Christian Finster und Dr. Bühler abgestimmte<br />

Version der Kooperationsvereinbarung wurde<br />

bereits Ende des Jahres 2011 über Herrn<br />

Finster offiziell an den VdK <strong>BW</strong> e. V.<br />

übergeben. Da<strong>nach</strong> erfolgte bis September<br />

keine Reaktion seitens der UPD bzw. des<br />

VdK. In einem Schreiben äußerte der VdK<br />

Bedenken, dass durch eine Verweisungsverpflichtung<br />

dem Postulat des Gesetzgebers<br />

<strong>nach</strong> Unabhängigkeit der Beratung nicht<br />

<strong>nach</strong>gekommen werden könnte. Kammer<br />

und Kassenzahnärztlichen Vereinigung als<br />

103<br />

Träger der zahnmedizinischen Patientenberatung<br />

<strong>BW</strong> werden dem mit einer<br />

Umformulierung im Kooperationsvertrag<br />

Rechnung tragen und erneut auf den VdK<br />

zugehen, um noch in diesem Jahr den<br />

Kooperationsvertrag unterzeichnen zu<br />

können.<br />

Neustrukturierung der Zahnmedizinischen<br />

Patientenberatung: Eigenständige Einrichtung<br />

‚Zahnmedizinische Beratungsstellen‘<br />

favorisiert<br />

Bereits seit Oktober 2011 machen sich die<br />

Träger der zahnmedizinischen Patientenberatung<br />

Baden-Württemberg - Landeszahnärztekammer<br />

<strong>BW</strong> und Kassenzahnärztliche<br />

Vereinigung <strong>BW</strong> - Gedanken über eine<br />

Neustrukturierung der Patientenberatung.<br />

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung <strong>BW</strong><br />

hatte bereits Ende 2011 angekündigt, nicht<br />

mehr mit zwei Vorstandsmitgliedern im<br />

gemeinsamen Arbeitskreis Patientenberatung/Zweitmeinung<br />

vertreten sein zu<br />

wollen. Hintergrund des Rückzugs ist die<br />

Tatsache, dass die Beschlüsse des<br />

Arbeitskreises nur empfehlenden Charakter<br />

haben und in den Vorständen beider<br />

Organisationen nochmals getrennt beraten,<br />

übernommen oder ggf. abgelehnt werden<br />

können. Dies erachtet die Kassenzahnärztliche<br />

Vereinigung als nicht effektiv und<br />

hat daher angeregt, ein Gremium zu<br />

installieren - ähnlich dem IZZ-Verwaltungsrat<br />

-, in dem gemeinsame verbindliche Beschlüsse<br />

getroffen werden könnten.<br />

Im Juli dieses Jahres hat die<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung diese<br />

Anregungen konkretisiert und einen Vorschlag<br />

für eine Entscheidungsstruktur<br />

speziell für die zahnärztliche Patientenberatung<br />

in <strong>BW</strong> unterbreitet: Diese könnte<br />

<strong>nach</strong> Auffassung der Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigung eine eigenständige Einrichtung

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