Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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den Trägern der zahnmedizinischen<br />
Patientenberatung in Baden-Württemberg –<br />
Kammer und Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigung – an einer Zusammenarbeit mit<br />
der UPD sehr gelegen<br />
Die Zahnmedizinische Patientenberatung Baden-<br />
Württemberg strebt einen Kooperationsvertrag mit<br />
der regionalen Beratungsstelle Stuttgart der UPD<br />
an.<br />
Bei einem Gesprächstermin am 02.11.2011<br />
in der KZV-Hauptverwaltung haben Herr Pfeil<br />
vom VdK <strong>BW</strong>, Hr. Finster und Dr. Bühler über<br />
den Entwurf einer Kooperationsvereinbarung<br />
zwischen der regionalen Beratungsstelle<br />
Suttgart der UPD in Trägerschaft des VdK<br />
<strong>BW</strong> e. V. mit der Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigung <strong>BW</strong> bzw. Landeszahnärztekammer<br />
<strong>BW</strong> beraten. Eine zwischen<br />
Christian Finster und Dr. Bühler abgestimmte<br />
Version der Kooperationsvereinbarung wurde<br />
bereits Ende des Jahres 2011 über Herrn<br />
Finster offiziell an den VdK <strong>BW</strong> e. V.<br />
übergeben. Da<strong>nach</strong> erfolgte bis September<br />
keine Reaktion seitens der UPD bzw. des<br />
VdK. In einem Schreiben äußerte der VdK<br />
Bedenken, dass durch eine Verweisungsverpflichtung<br />
dem Postulat des Gesetzgebers<br />
<strong>nach</strong> Unabhängigkeit der Beratung nicht<br />
<strong>nach</strong>gekommen werden könnte. Kammer<br />
und Kassenzahnärztlichen Vereinigung als<br />
103<br />
Träger der zahnmedizinischen Patientenberatung<br />
<strong>BW</strong> werden dem mit einer<br />
Umformulierung im Kooperationsvertrag<br />
Rechnung tragen und erneut auf den VdK<br />
zugehen, um noch in diesem Jahr den<br />
Kooperationsvertrag unterzeichnen zu<br />
können.<br />
Neustrukturierung der Zahnmedizinischen<br />
Patientenberatung: Eigenständige Einrichtung<br />
‚Zahnmedizinische Beratungsstellen‘<br />
favorisiert<br />
Bereits seit Oktober 2011 machen sich die<br />
Träger der zahnmedizinischen Patientenberatung<br />
Baden-Württemberg - Landeszahnärztekammer<br />
<strong>BW</strong> und Kassenzahnärztliche<br />
Vereinigung <strong>BW</strong> - Gedanken über eine<br />
Neustrukturierung der Patientenberatung.<br />
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung <strong>BW</strong><br />
hatte bereits Ende 2011 angekündigt, nicht<br />
mehr mit zwei Vorstandsmitgliedern im<br />
gemeinsamen Arbeitskreis Patientenberatung/Zweitmeinung<br />
vertreten sein zu<br />
wollen. Hintergrund des Rückzugs ist die<br />
Tatsache, dass die Beschlüsse des<br />
Arbeitskreises nur empfehlenden Charakter<br />
haben und in den Vorständen beider<br />
Organisationen nochmals getrennt beraten,<br />
übernommen oder ggf. abgelehnt werden<br />
können. Dies erachtet die Kassenzahnärztliche<br />
Vereinigung als nicht effektiv und<br />
hat daher angeregt, ein Gremium zu<br />
installieren - ähnlich dem IZZ-Verwaltungsrat<br />
-, in dem gemeinsame verbindliche Beschlüsse<br />
getroffen werden könnten.<br />
Im Juli dieses Jahres hat die<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung diese<br />
Anregungen konkretisiert und einen Vorschlag<br />
für eine Entscheidungsstruktur<br />
speziell für die zahnärztliche Patientenberatung<br />
in <strong>BW</strong> unterbreitet: Diese könnte<br />
<strong>nach</strong> Auffassung der Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigung eine eigenständige Einrichtung