Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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eines monatlichen Risikoberichtes. Ab Januar<br />
2012 sind mehrere Satzungsänderungen<br />
in Kraft, die beispielsweise die Änderung der<br />
Zuzahlungsgrenze vom 55. auf das 57. Lebensjahr<br />
sowie die Einführung der Hinterbliebenenversorgung<br />
für gleichgeschlechtliche<br />
Lebenspartnerschaften vorsehen. Allerdings<br />
dämpfte Dr. Hemberger die Erwartungen der<br />
Delegierten, dass ein ähnlich erfreuliches<br />
Jahresergebnis wie 2010 auf der Kapitalanlageseite,<br />
die den Punktwert zu 40 Prozent<br />
trage, aufgrund der Volatilität der Märkte für<br />
2011 nicht erwartet werden könne.<br />
Zudem informierte die Präsidentin die Delegierten<br />
detailliert über die Zahlen der Versorgunganstalt:<br />
Zum 31.12.2010 gab es 53.664<br />
aktive Teilnehmer. Derzeit bezahlt die Versorgungsanstalt<br />
430 Millionen Euro Versorgungsleistungen<br />
an 17.048 Versorgungsempfänger<br />
aus. Der Deckungsstock beträgt<br />
9,2 Milliarden Euro bei einer Sicherheitsrücklage<br />
von 700 Millionen Euro.<br />
Von der Vertreterversammlung wurde aufmerksam<br />
zur Kenntnis genommen, was die<br />
Präsidentin der Versorgungsanstalt über die<br />
politische Entwicklung auf Bundesebene berichtete.<br />
Zwar stehe die derzeitige Regierungskoalition<br />
klar hinter dem dreigliedrigen<br />
Alterssicherungssystem und damit auch hinter<br />
den Versorgungswerken, aber mit dem<br />
Wahlkampf zur Bundestagswahl 2012 könne<br />
eine erneute Neiddebatte im Bereich der<br />
Rentenversicherung entflammen, die die<br />
Einbeziehung aller Mitglieder berufsständischer<br />
Versorgungswerke in die Deutsche<br />
Rentenversicherung anstrebe.<br />
In diesem Kontext sei es wichtig, dass speziell<br />
die Freiberufler Hilfe verfassungsrechtlicher<br />
Argumentation und Gutachten klarstellen,<br />
dass eine Einbeziehung unserer Teilnehmer<br />
in die Deutsche Rentenversicherung<br />
für diese ein „Draufzahlgeschäft“ werden<br />
würde.<br />
25<br />
Drohende Hygienebegehungen<br />
Die Vertreterversammlung hat sich auf Antrag<br />
von Dr. Martin Nägele auch mit der<br />
Thematik ‚Praxis-Hygienebegehungen’ beschäftigt.<br />
Der Aussprache voraus gingen die<br />
Ausführungen des Referenten für Praxisführung<br />
der <strong>LZK</strong>, Dr. Norbert Struß über die<br />
Rechtsgrundlagen, Inhalte und Kosten der<br />
Praxis-Hygienebegehungen in Baden-<br />
Württemberg, ergänzt um den Bericht von<br />
Prof. Elmar Hellwig über den Verlauf, die Anforderungen<br />
und die Ergebnisse der Hygienebegehung<br />
an der Universitätsklinik Freiburg.<br />
Auf Antrag von Dr. Martin Nägele beschäftigte<br />
sich die Vertreterversammlung mit der Thematik<br />
Praxis-Hygienebegehungen.<br />
Es folgte eine kontrovers und emotional geführte<br />
Debatte unter den Delegierten. Der<br />
Berufsstand verwahrte sich gegen die Unterstellung,<br />
die Umsetzung hygienischer Maßnahmen<br />
in der Zahnarztpraxis zu unterlassen.<br />
Nach Ansicht vieler Delegierter fehle<br />
schon der Nachweis, dass die Maßnahmen<br />
dem Wohle der Patienten dienen würden,<br />
ebenso beruhten sie nicht auf evidenzbasierten<br />
Grundlagen.