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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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eines monatlichen Risikoberichtes. Ab Januar<br />

2012 sind mehrere Satzungsänderungen<br />

in Kraft, die beispielsweise die Änderung der<br />

Zuzahlungsgrenze vom 55. auf das 57. Lebensjahr<br />

sowie die Einführung der Hinterbliebenenversorgung<br />

für gleichgeschlechtliche<br />

Lebenspartnerschaften vorsehen. Allerdings<br />

dämpfte Dr. Hemberger die Erwartungen der<br />

Delegierten, dass ein ähnlich erfreuliches<br />

Jahresergebnis wie 2010 auf der Kapitalanlageseite,<br />

die den Punktwert zu 40 Prozent<br />

trage, aufgrund der Volatilität der Märkte für<br />

2011 nicht erwartet werden könne.<br />

Zudem informierte die Präsidentin die Delegierten<br />

detailliert über die Zahlen der Versorgunganstalt:<br />

Zum 31.12.2010 gab es 53.664<br />

aktive Teilnehmer. Derzeit bezahlt die Versorgungsanstalt<br />

430 Millionen Euro Versorgungsleistungen<br />

an 17.048 Versorgungsempfänger<br />

aus. Der Deckungsstock beträgt<br />

9,2 Milliarden Euro bei einer Sicherheitsrücklage<br />

von 700 Millionen Euro.<br />

Von der Vertreterversammlung wurde aufmerksam<br />

zur Kenntnis genommen, was die<br />

Präsidentin der Versorgungsanstalt über die<br />

politische Entwicklung auf Bundesebene berichtete.<br />

Zwar stehe die derzeitige Regierungskoalition<br />

klar hinter dem dreigliedrigen<br />

Alterssicherungssystem und damit auch hinter<br />

den Versorgungswerken, aber mit dem<br />

Wahlkampf zur Bundestagswahl 2012 könne<br />

eine erneute Neiddebatte im Bereich der<br />

Rentenversicherung entflammen, die die<br />

Einbeziehung aller Mitglieder berufsständischer<br />

Versorgungswerke in die Deutsche<br />

Rentenversicherung anstrebe.<br />

In diesem Kontext sei es wichtig, dass speziell<br />

die Freiberufler Hilfe verfassungsrechtlicher<br />

Argumentation und Gutachten klarstellen,<br />

dass eine Einbeziehung unserer Teilnehmer<br />

in die Deutsche Rentenversicherung<br />

für diese ein „Draufzahlgeschäft“ werden<br />

würde.<br />

25<br />

Drohende Hygienebegehungen<br />

Die Vertreterversammlung hat sich auf Antrag<br />

von Dr. Martin Nägele auch mit der<br />

Thematik ‚Praxis-Hygienebegehungen’ beschäftigt.<br />

Der Aussprache voraus gingen die<br />

Ausführungen des Referenten für Praxisführung<br />

der <strong>LZK</strong>, Dr. Norbert Struß über die<br />

Rechtsgrundlagen, Inhalte und Kosten der<br />

Praxis-Hygienebegehungen in Baden-<br />

Württemberg, ergänzt um den Bericht von<br />

Prof. Elmar Hellwig über den Verlauf, die Anforderungen<br />

und die Ergebnisse der Hygienebegehung<br />

an der Universitätsklinik Freiburg.<br />

Auf Antrag von Dr. Martin Nägele beschäftigte<br />

sich die Vertreterversammlung mit der Thematik<br />

Praxis-Hygienebegehungen.<br />

Es folgte eine kontrovers und emotional geführte<br />

Debatte unter den Delegierten. Der<br />

Berufsstand verwahrte sich gegen die Unterstellung,<br />

die Umsetzung hygienischer Maßnahmen<br />

in der Zahnarztpraxis zu unterlassen.<br />

Nach Ansicht vieler Delegierter fehle<br />

schon der Nachweis, dass die Maßnahmen<br />

dem Wohle der Patienten dienen würden,<br />

ebenso beruhten sie nicht auf evidenzbasierten<br />

Grundlagen.

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