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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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Im Gegensatz zu den rückläufigen Berufsgerichtsverfahren,<br />

haben die Beschwerdeverfahren<br />

im Berichtsjahr zugenommen. Während<br />

2011 sich das Landesberufsgericht lediglich<br />

mit zwei Anträgen auf berufsgerichtliche<br />

Entscheidung befassen musste, gingen<br />

2012 vier neue Anträge bei der Geschäftsstelle<br />

des Landesberufsgerichts ein.<br />

Ermittlungsverfahren<br />

Zuständig für das berufsrechtliche Ermittlungsverfahren<br />

sind die bei den Bezirkszahnärztekammern<br />

im Lande angesiedelten<br />

Kammeranwälte. Sie sind Ermittlungsführer<br />

und mithin Herr des Ermittlungsverfahrens.<br />

Zugleich sind sie die Vertreter der Kammer<br />

im Rahmen der berufsgerichtlichen Klage vor<br />

den Berufsgerichten erster und zweiter Instanz.<br />

Sobald ein Kammeranwalt vom Verdacht einer<br />

berufsunwürdigen Handlung Kenntnis erlangen,<br />

ist er verpflichtet, ein berufsrechtliches<br />

Ermittlungsverfahren einzuleiten.<br />

Die Kammeranwälte sind grundsätzlich an<br />

die Weisungen des Bezirksvorstandes, der<br />

sie bestellt hat, gebunden. Dies gilt jedoch<br />

nicht für das Ermittlungsverfahren.<br />

Eine deutliche Steigerung erfuhren die berufsgerichtlichen<br />

Ermittlungsverfahren im Berichtszeitraum<br />

durch die Kammeranwälte.<br />

Waren es im Berichtsjahr 2011 landesweit<br />

noch 72 Ermittlungsverfahren, mussten dieses<br />

Jahr bereits 90 Ermittlungsverfahren eingeleitete<br />

werden.<br />

STELLVERTRETENDE MITGLIEDER DES LANDESBERUFSGERICHTS<br />

Till JAKOB, Vizepräsident des LG Ulm, stv. Vorsitzender<br />

Rainer FEIL, Stv. Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm, stv. juristischer Beisitzer<br />

Dr. Klaus DE CASSAN, stv. 1. zahnärztlicher Beisitzer, Rickenbach<br />

Dr. Gerald FUCHS, stv. 2. zahnärztlicher Beisitzer, Rastatt<br />

Dr. Frank RÜHLE, stv. 3. zahnärztlicher Beisitzer, Dettenhausen<br />

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