Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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Im Gegensatz zu den rückläufigen Berufsgerichtsverfahren,<br />
haben die Beschwerdeverfahren<br />
im Berichtsjahr zugenommen. Während<br />
2011 sich das Landesberufsgericht lediglich<br />
mit zwei Anträgen auf berufsgerichtliche<br />
Entscheidung befassen musste, gingen<br />
2012 vier neue Anträge bei der Geschäftsstelle<br />
des Landesberufsgerichts ein.<br />
Ermittlungsverfahren<br />
Zuständig für das berufsrechtliche Ermittlungsverfahren<br />
sind die bei den Bezirkszahnärztekammern<br />
im Lande angesiedelten<br />
Kammeranwälte. Sie sind Ermittlungsführer<br />
und mithin Herr des Ermittlungsverfahrens.<br />
Zugleich sind sie die Vertreter der Kammer<br />
im Rahmen der berufsgerichtlichen Klage vor<br />
den Berufsgerichten erster und zweiter Instanz.<br />
Sobald ein Kammeranwalt vom Verdacht einer<br />
berufsunwürdigen Handlung Kenntnis erlangen,<br />
ist er verpflichtet, ein berufsrechtliches<br />
Ermittlungsverfahren einzuleiten.<br />
Die Kammeranwälte sind grundsätzlich an<br />
die Weisungen des Bezirksvorstandes, der<br />
sie bestellt hat, gebunden. Dies gilt jedoch<br />
nicht für das Ermittlungsverfahren.<br />
Eine deutliche Steigerung erfuhren die berufsgerichtlichen<br />
Ermittlungsverfahren im Berichtszeitraum<br />
durch die Kammeranwälte.<br />
Waren es im Berichtsjahr 2011 landesweit<br />
noch 72 Ermittlungsverfahren, mussten dieses<br />
Jahr bereits 90 Ermittlungsverfahren eingeleitete<br />
werden.<br />
STELLVERTRETENDE MITGLIEDER DES LANDESBERUFSGERICHTS<br />
Till JAKOB, Vizepräsident des LG Ulm, stv. Vorsitzender<br />
Rainer FEIL, Stv. Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm, stv. juristischer Beisitzer<br />
Dr. Klaus DE CASSAN, stv. 1. zahnärztlicher Beisitzer, Rickenbach<br />
Dr. Gerald FUCHS, stv. 2. zahnärztlicher Beisitzer, Rastatt<br />
Dr. Frank RÜHLE, stv. 3. zahnärztlicher Beisitzer, Dettenhausen<br />
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