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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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unerlässlich, befand Moderator Dr. Norbert<br />

Engel als Fazit der Gruppenarbeit, weil es<br />

keine Trennung bei Themen des G-BA zwischen<br />

Kassenzahnärztlicher Vereinigung und<br />

Landeszahnärztekammer geben dürfe. „Wir<br />

entziehen uns nicht der Verantwortung und<br />

beschäftigen uns mit Themen, die unsere berufliche<br />

Realität bestimmen“.<br />

Dr. Torsten Tomppert<br />

Koalitionen bilden, Risiken identifizieren,<br />

Lobbyarbeit verstärken, Ressourcen zur Verfügung<br />

stellen und die interne wie externe Öffentlichkeitsarbeit<br />

verbessern – so die erarbeiteten<br />

Empfehlungen der Arbeitsgruppe.<br />

Einen zweites wichtiges Thema der Gruppenarbeit<br />

war die Versorgungsforschung, die<br />

bundesweit sowie auch in Baden-Württemberg<br />

einen zunehmend hohen Stellenwert erfährt<br />

und finanziell stark gefördert wird. Auch<br />

vor diesem Hintergrund lautete die Forderung<br />

der Arbeitsgruppe: „Nicht zurückhalten – wir<br />

müssen unsere Zukunft selbst gestalten“.<br />

Dies könne unter anderem dadurch erfolgen,<br />

dass der Berufsstand eigene Fragestellungen<br />

in der Versorgungsforschung formuliert und<br />

lokale Netzwerke aufbaut, um mit Hilfe eigener<br />

Daten aus den Zahnarztpraxen die Förderung<br />

versorgungsrelevanter Projekte im<br />

Sinne des Berufsstandes in politischen Entscheidungsprozessen<br />

mit zu lenken.<br />

28<br />

Arbeitsgruppe GOZ<br />

GOZ-Referent Dr. Jan Wilz<br />

Die Fakten zur ab 2012 gültigen novellierten<br />

Gebührenordnung für Zahnärzte sind jedem<br />

Zahnarzt <strong>nach</strong> einem halben Jahr Anwendung<br />

geläufig. Der GOZ-Referent der Landeszahnärztekammer,<br />

Dr. Jan Wilz, fasste<br />

den Status quo wie folgt zusammen: keine<br />

präventionsorientierte <strong>Zahnheilkunde</strong>, keine<br />

abschließende Beschreibung moderner<br />

<strong>Zahnheilkunde</strong>, keine betriebswirtschaftliche<br />

Grundlagen, keine Öffnungsklausel, keine<br />

Punktwertabsenkung aber auch keine Erhöhung<br />

und Honorarstillstand. Was die strategische<br />

Ausrichtung der Kammer im Hinblick<br />

auf die GOZ betrifft, empfahl die Arbeitsgruppe<br />

die Intensivierung der Fortbildungs- und<br />

Schulungsangebote seitens der Kammer,<br />

fachlich wie betriebswirtschaftlich und insbesondere<br />

hinsichtlich der Gesprächsführung.<br />

Das Kommentarwesen müsse weitergeführt,<br />

eine engere Vernetzung mit dem den Gutachtern<br />

angestrebt und die vorhandenen Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen (AGB) forciert<br />

bei der Kollegenschaft beworben werden,<br />

insbesondere das vorhandene Abtretungsverbot.<br />

Dem Wunsch der Kollegenschaft<br />

entsprechend, ist die Einführung eines<br />

Benchmarkings dringend notwendig, d. h. die<br />

Aufarbeitung, statische Erfassung und Interpretation<br />

des Erstattungsverhaltens der privaten<br />

Krankenversicherer. Und schlussend-

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