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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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Praxisführung<br />

Immer zum Vorteil der Zahnärzte im Land mit<br />

praktischen Umsetzungshilfen, die sich sofort<br />

und aktuell im Praxisalltag auswirken - so<br />

lautete das Motto auch in diesem Jahr in der<br />

Abteilung Praxisführung der Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg.<br />

Im Vordergrund stand dabei die<br />

Kommunikation mit den Kammermitgliedern<br />

zu den aktuellen Themen. Es wurde<br />

weiterhin damit begonnen, die zahlreichen<br />

Projekte, die als Dienstleistung für die<br />

Kammermitglieder angeboten werden, zu<br />

aktualisieren. Die zentralen Themen<br />

„Hygiene“ sowie die „Aufbereitung der<br />

Medizinprodukte in der Zahnarztpraxis“<br />

nehmen dabei <strong>nach</strong> wie vor den größten Teil<br />

ein.<br />

Die Empfehlung der Kommission für<br />

Krankenhaushygiene und Infektionsprävention<br />

(KRINKO) beim Robert Koch-<br />

Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für<br />

Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)<br />

„Anforderungen an die Hygiene bei der<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten“ ist am<br />

09.10.2012 veröffentlicht worden. Der Text<br />

ersetzt die entsprechende Empfehlung aus<br />

dem Jahre 2001. Der Praxisführungsausschuss<br />

der Landeszahnärztekammer Baden-<br />

Württemberg hat im Vorfeld dieser neuen<br />

Empfehlung zahlreiche Stellungnahmen<br />

erarbeitet, um die Unterschiede der<br />

Anforderungen in der Zahnarztpraxis deutlich<br />

von denen eines Krankenhauses abzugrenzen.<br />

Parallel dazu wurden diese<br />

fachlichen Informationen auf politischer<br />

Ebene weitergeleitet, wo sie die Grundlage<br />

zahlreicher Gespräche bildeten. Dass<br />

zentrale Punkte im Sinne des Berufsstandes<br />

erreicht werden konnten, ist auch dem<br />

Einsatz der beiden Mitglieder im Gesundheitsausschuss<br />

des Deutschen Bundestags,<br />

Dr. Rolf Koschorrek, MdB, und Karin Maag,<br />

MdB, zu danken.<br />

Nach Veröffentlichung der neuen Empfehlung<br />

zur Aufbereitung von Medizinprodukten<br />

MITGLIEDER DES PRAXISFÜHRUNGSAUSSCHUSSES<br />

Dr. Norbert STRUSS, Freiburg, Vorsitzender<br />

Dr. Burkhard MAAGER, Denzlingen, stv. Vorsitzender<br />

Dr. Jürgen CAROW, Flein<br />

Dr. Christian HOCH, Reutlingen<br />

Dr. Carsten ULLRICH, Mannheim<br />

KOOPTIERTES MITGLIED<br />

Dr. Norbert ENGEL, Mühlacker<br />

57<br />

wird es in Zukunft nun darum gehen, diese<br />

sachgerecht in der Zahnarztpraxis<br />

umzusetzen.<br />

Auch die Verabschiedung der Verordnung<br />

zur Hygiene und Infektionsprävention in<br />

medizinischen Einrichtungen in Baden<br />

Württemberg (MedHygVO) vom 30.07.2012,<br />

durch die die Krankenhaushygieneverordnung<br />

abgelöst worden ist, wurde im<br />

Verordnungsverfahren von Stellungnahmen<br />

der Abteilung Praxisführung begleitet. Die<br />

bundes<strong>gesetz</strong>lichen Vorgaben in <strong>§</strong> 23 Abs. 8<br />

Infektionsschutz<strong>gesetz</strong> (IfSG) verpflichten die<br />

Länder Rechtsverordnungen zur Verhütung,<br />

Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von<br />

nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern<br />

mit Resistenzen zu erlassen. Neben<br />

Krankenhäusern werden alle medizinische<br />

Einrichtungen, in denen ein Risiko für<br />

nosokomiale Infektionen bestehen kann,<br />

umfasst. Somit gehören auch die<br />

Zahnarztpraxen dazu. Die Inhaber von<br />

Zahnarztpraxen stellen jedoch schon seit<br />

langen Jahren sicher, dass innerbetriebliche<br />

Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in<br />

Hygieneplänen festgelegt sind und haben<br />

damit das Hauptaugenmerk dieser neuen<br />

Verordnung bereits erfüllt. Auch die<br />

geforderten Unterweisungen des Personal<br />

gehören zum Alltäglichen in den<br />

Zahnarztpraxen und werden regelmäßig<br />

durchgeführt. Die Abteilung Praxisführung<br />

hat zur Erleichterung dieser Unterweisungspflichten<br />

die Darstellung im<br />

PRAXIS-Handbuch komfortabler gestaltet:<br />

Mit Modulen im PDF- oder Powerpointformat,<br />

die selbstverständlich individuell<br />

angepasst werden können, kann sofort mit<br />

der Schulung der Mitarbeiter begonnen<br />

werden.<br />

BuS-Dienst Kammermodell<br />

Das Modell der alternativen bedarfsorientierten<br />

Betreuung, das BuS-Dienst „Kammermodell“,<br />

erfreut sich immer größerer Beliebtheit<br />

im Lande. Zur betriebsärztlichen und sicher-

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