Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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Praxisführung<br />
Immer zum Vorteil der Zahnärzte im Land mit<br />
praktischen Umsetzungshilfen, die sich sofort<br />
und aktuell im Praxisalltag auswirken - so<br />
lautete das Motto auch in diesem Jahr in der<br />
Abteilung Praxisführung der Landeszahnärztekammer<br />
Baden-Württemberg.<br />
Im Vordergrund stand dabei die<br />
Kommunikation mit den Kammermitgliedern<br />
zu den aktuellen Themen. Es wurde<br />
weiterhin damit begonnen, die zahlreichen<br />
Projekte, die als Dienstleistung für die<br />
Kammermitglieder angeboten werden, zu<br />
aktualisieren. Die zentralen Themen<br />
„Hygiene“ sowie die „Aufbereitung der<br />
Medizinprodukte in der Zahnarztpraxis“<br />
nehmen dabei <strong>nach</strong> wie vor den größten Teil<br />
ein.<br />
Die Empfehlung der Kommission für<br />
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention<br />
(KRINKO) beim Robert Koch-<br />
Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für<br />
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)<br />
„Anforderungen an die Hygiene bei der<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten“ ist am<br />
09.10.2012 veröffentlicht worden. Der Text<br />
ersetzt die entsprechende Empfehlung aus<br />
dem Jahre 2001. Der Praxisführungsausschuss<br />
der Landeszahnärztekammer Baden-<br />
Württemberg hat im Vorfeld dieser neuen<br />
Empfehlung zahlreiche Stellungnahmen<br />
erarbeitet, um die Unterschiede der<br />
Anforderungen in der Zahnarztpraxis deutlich<br />
von denen eines Krankenhauses abzugrenzen.<br />
Parallel dazu wurden diese<br />
fachlichen Informationen auf politischer<br />
Ebene weitergeleitet, wo sie die Grundlage<br />
zahlreicher Gespräche bildeten. Dass<br />
zentrale Punkte im Sinne des Berufsstandes<br />
erreicht werden konnten, ist auch dem<br />
Einsatz der beiden Mitglieder im Gesundheitsausschuss<br />
des Deutschen Bundestags,<br />
Dr. Rolf Koschorrek, MdB, und Karin Maag,<br />
MdB, zu danken.<br />
Nach Veröffentlichung der neuen Empfehlung<br />
zur Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
MITGLIEDER DES PRAXISFÜHRUNGSAUSSCHUSSES<br />
Dr. Norbert STRUSS, Freiburg, Vorsitzender<br />
Dr. Burkhard MAAGER, Denzlingen, stv. Vorsitzender<br />
Dr. Jürgen CAROW, Flein<br />
Dr. Christian HOCH, Reutlingen<br />
Dr. Carsten ULLRICH, Mannheim<br />
KOOPTIERTES MITGLIED<br />
Dr. Norbert ENGEL, Mühlacker<br />
57<br />
wird es in Zukunft nun darum gehen, diese<br />
sachgerecht in der Zahnarztpraxis<br />
umzusetzen.<br />
Auch die Verabschiedung der Verordnung<br />
zur Hygiene und Infektionsprävention in<br />
medizinischen Einrichtungen in Baden<br />
Württemberg (MedHygVO) vom 30.07.2012,<br />
durch die die Krankenhaushygieneverordnung<br />
abgelöst worden ist, wurde im<br />
Verordnungsverfahren von Stellungnahmen<br />
der Abteilung Praxisführung begleitet. Die<br />
bundes<strong>gesetz</strong>lichen Vorgaben in <strong>§</strong> 23 Abs. 8<br />
Infektionsschutz<strong>gesetz</strong> (IfSG) verpflichten die<br />
Länder Rechtsverordnungen zur Verhütung,<br />
Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von<br />
nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern<br />
mit Resistenzen zu erlassen. Neben<br />
Krankenhäusern werden alle medizinische<br />
Einrichtungen, in denen ein Risiko für<br />
nosokomiale Infektionen bestehen kann,<br />
umfasst. Somit gehören auch die<br />
Zahnarztpraxen dazu. Die Inhaber von<br />
Zahnarztpraxen stellen jedoch schon seit<br />
langen Jahren sicher, dass innerbetriebliche<br />
Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in<br />
Hygieneplänen festgelegt sind und haben<br />
damit das Hauptaugenmerk dieser neuen<br />
Verordnung bereits erfüllt. Auch die<br />
geforderten Unterweisungen des Personal<br />
gehören zum Alltäglichen in den<br />
Zahnarztpraxen und werden regelmäßig<br />
durchgeführt. Die Abteilung Praxisführung<br />
hat zur Erleichterung dieser Unterweisungspflichten<br />
die Darstellung im<br />
PRAXIS-Handbuch komfortabler gestaltet:<br />
Mit Modulen im PDF- oder Powerpointformat,<br />
die selbstverständlich individuell<br />
angepasst werden können, kann sofort mit<br />
der Schulung der Mitarbeiter begonnen<br />
werden.<br />
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