Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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Weiterbildung in den Fachgebieten<br />
Kieferorthopädie Weiterbildung in den und Fachgebieten<br />
Oralchirurgie<br />
Kieferorthopädie und Oralchirurgie<br />
Nach Erteilung der Approbation dient die 29. Juni 2012 verabschiedet. Auf Grundlage<br />
zahnärztliche Weiterbildung der Spezialisier- der neuen Muster-Weiterbildungsordnung<br />
ung Nach des Erteilung Zahnarztes. der Approbation dient die wird 29. auch Juni die 2012 Landeszahnärztekammer verabschiedet. Auf Grundlage die in<br />
zahnärztliche Weiterbildung der Spezialisier- Baden-Württemberg der neuen Muster-Weiterbildungsordnung<br />
geltende Weiter-<br />
Unter ung des zur Zahnarztes. Weiterbildung ermächtigten Fachbildungsordnung wird auch die Landeszahnärztekammer novellieren.<br />
die in<br />
zahnärzten findet die praktische sowie Baden-Württemberg geltende Weiter-<br />
theoretische Unter zur Weiterbildung fachliche ermächtigten Vertiefung Fach- der Die bildungsordnung Landeszahnärztekammer novellieren. ist im Bereich<br />
beruflichen zahnärzten Kenntnisse, findet die Erfahrungen praktische sowie und der Fachzahnarztweiterbildung für die Ver-<br />
Fertigkeiten theoretische auf den fachliche Fachgebieten Vertiefung der waltungsangelegenheiten Die Landeszahnärztekammer und ist Organisation im Bereich<br />
beruflichen Kenntnisse, Erfahrungen und zuständig. der Fachzahnarztweiterbildung Für alle fachlichen für Entscheid- die Ver-<br />
# Fertigkeiten Kieferorthopädie, auf den Fachgebieten<br />
ungenwaltungsangelegenheiten sind die jeweiligen und Weiterbildungs--<br />
Organisation<br />
# Oralchirurgie und<br />
# # • Öffentliches Kieferorthopädie, Gesundheitswesen<br />
# • Oralchirurgie und<br />
statt. # • Öffentliches Gesundheitswesen<br />
ausschüsse zuständig. zuständig. Für alle fachlichen Entscheidungen<br />
sind die jeweiligen Weiterbildungsausschüsse<br />
zuständig. Im Jahr 2012<br />
bedeutet dies<br />
hauptsächlich<br />
Im Jahr 2012<br />
Die statt. zeitlich<br />
bedeutet dies<br />
zusammen-<br />
# hauptsächlich<br />
die Abnahme der<br />
hängende Die Weiter- zeitlich<br />
bildungzusammen- dauert in<br />
Fachgespräche zur<br />
Überprüfung # •<br />
die Abnahme des der<br />
Vollzeittätigkeit<br />
hängendeWeiter- Fachgespräche erworbenen zur<br />
vier bildung Jahre. dauert In in<br />
Wissens Überprüfung <strong>nach</strong> der des<br />
diesen Vollzeittätigkeit vier Weiter-<br />
vierjährigen erworbenen<br />
bildungsjahren<br />
vier Jahre. In<br />
Weiterbildung,<br />
Wissens <strong>nach</strong> der<br />
sind diesen ein allgemein- vier Weiter-<br />
vierjährigen<br />
zahnärztlichesbildungsjahren<br />
# Weiterbildung,<br />
die Überprüfung<br />
Jahr sind und ein drei allgemeinfachspezifischezahnärztliches Jahre<br />
einer möglichen<br />
Anrechnung # • die Überprüfung von<br />
abzuleisten. Jahr und drei fach-<br />
einer Weiterbildungs- möglichen<br />
spezifische Jahre<br />
tätigkeiten, Anrechnung die von<br />
Die abzuleisten. Voraussetzung<br />
außerhalb Weiterbildungs- des<br />
für den Beginn der Weiterbildung ist die Kammerbereiches abgeleistet tätigkeiten, wurden, die<br />
Zustimmung Die Voraussetzung der Landeszahnärztekammer<br />
außerhalb des<br />
zur für den Beginn Beschäftigung der Weiterbildung ist als die # Kammerbereiches die Novellierung der abgeleistet Weiterbildungs- wurden,<br />
Weiterbildungsassistent. Zustimmung der Landeszahnärztekammer<br />
Diese muss vorab<br />
durch zur den zur Beschäftigung Weiterbildung ermächtigten als<br />
ordnung und Muster-Weiterbildungs-<br />
# • ordnung die Novellierung der BZÄK der und Weiterbildungs-<br />
Fachzahnarzt Weiterbildungsassistent. bei der Diese Landeszahnärzte- muss vorab ordnung und Muster-Weiterbildungskammer<br />
durch den eingeholt zur werden. Weiterbildung ermächtigten # die ordnung Erteilung der BZÄK von und Weiterbildungs-<br />
Fachzahnarzt bei der Landeszahnärzte-<br />
Der kammer Ablauf eingeholt der Weiterbildungen werden. sowie die<br />
ermächtigungen.<br />
# • die Erteilung von Weiterbildungs-<br />
angebotenen Fachgebiete werden in den<br />
Weiterbildungsordnungen Der Ablauf der Weiterbildungen der einzelnen sowie die<br />
Kammern angebotenen geregelt. Fachgebiete Diese sind werden in der Regel in den<br />
an Weiterbildungsordnungen die Muster-Weiterbildungsordnung der einzelnen der<br />
Bundeszahnärztekammer Kammern geregelt. Diese angelehnt. sind in der Regel Die<br />
neue an die Muster-Weiterbildungsordnung, Muster-Weiterbildungsordnung Stand der<br />
Juni Bundeszahnärztekammer 2012, wurde vom BZÄK-Vorstand angelehnt. am Die<br />
neue Muster-Weiterbildungsordnung, Stand<br />
ermächtigungen.<br />
Juni 2012, wurde vom BZÄK-Vorstand am<br />
MITGLIEDER DES WEITERBILDUNGSAUSSCHUSSES FÜR KIEFERORTHOPÄDIE<br />
Dr. Gabriele GÜDE, Freiburg, Vorsitzende<br />
Dr. MITGLIEDER Wolfgang GRÜNER, DES WEITERBILDUNGSAUSSCHUSSES Karlsruhe, stv. Vorsitzender FÜR KIEFERORTHOPÄDIE<br />
Dr. Dr. Lutz Gabriele ABEL, GÜDE, Stuttgart Freiburg, Vorsitzende<br />
Prof. Dr. Wolfgang Dr. Dr. Gernot GRÜNER, GÖZ, Karlsruhe, Tübingen, stv. Vorsitzender<br />
Dr. Dr. Frauke Lutz ABEL, JOOß, Stuttgart Ravensburg<br />
Prof. Dr. Dr. Gernot GÖZ, Tübingen,<br />
Dr. Frauke JOOß, Ravensburg<br />
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