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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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Weiterbildung in den Fachgebieten<br />

Kieferorthopädie Weiterbildung in den und Fachgebieten<br />

Oralchirurgie<br />

Kieferorthopädie und Oralchirurgie<br />

Nach Erteilung der Approbation dient die 29. Juni 2012 verabschiedet. Auf Grundlage<br />

zahnärztliche Weiterbildung der Spezialisier- der neuen Muster-Weiterbildungsordnung<br />

ung Nach des Erteilung Zahnarztes. der Approbation dient die wird 29. auch Juni die 2012 Landeszahnärztekammer verabschiedet. Auf Grundlage die in<br />

zahnärztliche Weiterbildung der Spezialisier- Baden-Württemberg der neuen Muster-Weiterbildungsordnung<br />

geltende Weiter-<br />

Unter ung des zur Zahnarztes. Weiterbildung ermächtigten Fachbildungsordnung wird auch die Landeszahnärztekammer novellieren.<br />

die in<br />

zahnärzten findet die praktische sowie Baden-Württemberg geltende Weiter-<br />

theoretische Unter zur Weiterbildung fachliche ermächtigten Vertiefung Fach- der Die bildungsordnung Landeszahnärztekammer novellieren. ist im Bereich<br />

beruflichen zahnärzten Kenntnisse, findet die Erfahrungen praktische sowie und der Fachzahnarztweiterbildung für die Ver-<br />

Fertigkeiten theoretische auf den fachliche Fachgebieten Vertiefung der waltungsangelegenheiten Die Landeszahnärztekammer und ist Organisation im Bereich<br />

beruflichen Kenntnisse, Erfahrungen und zuständig. der Fachzahnarztweiterbildung Für alle fachlichen für Entscheid- die Ver-<br />

# Fertigkeiten Kieferorthopädie, auf den Fachgebieten<br />

ungenwaltungsangelegenheiten sind die jeweiligen und Weiterbildungs--<br />

Organisation<br />

# Oralchirurgie und<br />

# # • Öffentliches Kieferorthopädie, Gesundheitswesen<br />

# • Oralchirurgie und<br />

statt. # • Öffentliches Gesundheitswesen<br />

ausschüsse zuständig. zuständig. Für alle fachlichen Entscheidungen<br />

sind die jeweiligen Weiterbildungsausschüsse<br />

zuständig. Im Jahr 2012<br />

bedeutet dies<br />

hauptsächlich<br />

Im Jahr 2012<br />

Die statt. zeitlich<br />

bedeutet dies<br />

zusammen-<br />

# hauptsächlich<br />

die Abnahme der<br />

hängende Die Weiter- zeitlich<br />

bildungzusammen- dauert in<br />

Fachgespräche zur<br />

Überprüfung # •<br />

die Abnahme des der<br />

Vollzeittätigkeit<br />

hängendeWeiter- Fachgespräche erworbenen zur<br />

vier bildung Jahre. dauert In in<br />

Wissens Überprüfung <strong>nach</strong> der des<br />

diesen Vollzeittätigkeit vier Weiter-<br />

vierjährigen erworbenen<br />

bildungsjahren<br />

vier Jahre. In<br />

Weiterbildung,<br />

Wissens <strong>nach</strong> der<br />

sind diesen ein allgemein- vier Weiter-<br />

vierjährigen<br />

zahnärztlichesbildungsjahren<br />

# Weiterbildung,<br />

die Überprüfung<br />

Jahr sind und ein drei allgemeinfachspezifischezahnärztliches Jahre<br />

einer möglichen<br />

Anrechnung # • die Überprüfung von<br />

abzuleisten. Jahr und drei fach-<br />

einer Weiterbildungs- möglichen<br />

spezifische Jahre<br />

tätigkeiten, Anrechnung die von<br />

Die abzuleisten. Voraussetzung<br />

außerhalb Weiterbildungs- des<br />

für den Beginn der Weiterbildung ist die Kammerbereiches abgeleistet tätigkeiten, wurden, die<br />

Zustimmung Die Voraussetzung der Landeszahnärztekammer<br />

außerhalb des<br />

zur für den Beginn Beschäftigung der Weiterbildung ist als die # Kammerbereiches die Novellierung der abgeleistet Weiterbildungs- wurden,<br />

Weiterbildungsassistent. Zustimmung der Landeszahnärztekammer<br />

Diese muss vorab<br />

durch zur den zur Beschäftigung Weiterbildung ermächtigten als<br />

ordnung und Muster-Weiterbildungs-<br />

# • ordnung die Novellierung der BZÄK der und Weiterbildungs-<br />

Fachzahnarzt Weiterbildungsassistent. bei der Diese Landeszahnärzte- muss vorab ordnung und Muster-Weiterbildungskammer<br />

durch den eingeholt zur werden. Weiterbildung ermächtigten # die ordnung Erteilung der BZÄK von und Weiterbildungs-<br />

Fachzahnarzt bei der Landeszahnärzte-<br />

Der kammer Ablauf eingeholt der Weiterbildungen werden. sowie die<br />

ermächtigungen.<br />

# • die Erteilung von Weiterbildungs-<br />

angebotenen Fachgebiete werden in den<br />

Weiterbildungsordnungen Der Ablauf der Weiterbildungen der einzelnen sowie die<br />

Kammern angebotenen geregelt. Fachgebiete Diese sind werden in der Regel in den<br />

an Weiterbildungsordnungen die Muster-Weiterbildungsordnung der einzelnen der<br />

Bundeszahnärztekammer Kammern geregelt. Diese angelehnt. sind in der Regel Die<br />

neue an die Muster-Weiterbildungsordnung, Muster-Weiterbildungsordnung Stand der<br />

Juni Bundeszahnärztekammer 2012, wurde vom BZÄK-Vorstand angelehnt. am Die<br />

neue Muster-Weiterbildungsordnung, Stand<br />

ermächtigungen.<br />

Juni 2012, wurde vom BZÄK-Vorstand am<br />

MITGLIEDER DES WEITERBILDUNGSAUSSCHUSSES FÜR KIEFERORTHOPÄDIE<br />

Dr. Gabriele GÜDE, Freiburg, Vorsitzende<br />

Dr. MITGLIEDER Wolfgang GRÜNER, DES WEITERBILDUNGSAUSSCHUSSES Karlsruhe, stv. Vorsitzender FÜR KIEFERORTHOPÄDIE<br />

Dr. Dr. Lutz Gabriele ABEL, GÜDE, Stuttgart Freiburg, Vorsitzende<br />

Prof. Dr. Wolfgang Dr. Dr. Gernot GRÜNER, GÖZ, Karlsruhe, Tübingen, stv. Vorsitzender<br />

Dr. Dr. Frauke Lutz ABEL, JOOß, Stuttgart Ravensburg<br />

Prof. Dr. Dr. Gernot GÖZ, Tübingen,<br />

Dr. Frauke JOOß, Ravensburg<br />

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