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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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gütungen vergleichbarer Berufsgruppen, zu<br />

überarbeiten.<br />

Das Ergebnis dieser Überarbeitung lag der<br />

Vertreterversammlung nun zur Beschlussfassung<br />

vor. In seiner Argumentation betonte<br />

Dr. Bernd Stoll, dass diese Vergütungsempfehlungen<br />

einen ersten Baustein im Rahmen<br />

unserer Mitarbeiter-Initiative ‚Finden-<br />

Ausbilden-Binden‘ darstelle, der sehr entscheidend<br />

sei, um weitere Maßnahmen zielführend<br />

voranzutreiben.<br />

Mitarbeiterinnen-Referent Dr. Bernd Stoll warb für<br />

die Vergütungsempfehlungen für Zahnmedizinische<br />

Mitarbeiterinnen.<br />

In der Diskussion darüber kristallisierte sich<br />

das Meinungsbild heraus, dass die Delegierten<br />

grundsätzlich der Auffassung sind, dass<br />

Vergütungsempfehlungen für Zahnmedizinische<br />

Fachangestellte (ZFA) notwendig seien,<br />

insbesondere weil sie eine Aufgabe der<br />

Kammer <strong>nach</strong> dem Berufsbildungs<strong>gesetz</strong><br />

darstellen. Dagegen erachteten die Delegierten<br />

Zuschläge und Leistungen zur Altersvorsorge<br />

für entbehrlich. Stattdessen plädierten<br />

sie dafür, die Eingangsvergütungen sowohl<br />

bei der Ausbildungsvergütung als auch bei<br />

der Vergütungstabelle für ZFA anzuheben.<br />

Die korrigierten Vergütungsempfehlungen<br />

fanden dann auch mehrheitlich die Zustimmung<br />

der Vertreterversammlung und sind ab<br />

1. Januar 2013 gültig.<br />

31<br />

Angriff auf den Freien Beruf<br />

Mit der Novellierung der GOZ zum<br />

01.01.2012 wurde in <strong>§</strong> 10 Abs. 1 GOZ festgelegt,<br />

dass ab dem 01.07.2012 zahnärztliche<br />

Liquidationen nur noch auf einem vorgegebenen<br />

Rechnungsformular erfolgen dürfen.<br />

Für die Vertreterversammlung stellt dieses<br />

neue Rechnungsformular einen inakzeptablem<br />

Eingriff in den Freien Beruf ‚Zahnarzt‘<br />

sowie ein Novum dar, denn bisher wurde in<br />

keinem anderen Freien Beruf die Benutzung<br />

eines staatlicherseits vorgegebenen Rechnungsformulars<br />

zur Pflicht erhoben. In ihrer<br />

einstimmig verabschiedeten Resolution fordert<br />

die Vertreterversammlung den Gesetzgeber<br />

auf, „das, auch wegen Verstößen gegen<br />

die geltende GOZ, unzureichende Rechnungsformular<br />

auszusetzen“, auch deshalb,<br />

weil das Rechnungsformular, unabhängig<br />

von der politischen Bewertung, mit erheblichen<br />

Fehlern behaftet sei und teilweise auch<br />

nicht den Vorgaben der GOZ entsprechen<br />

würde.<br />

Das neue GOZ-Rechnungsformular werteten die<br />

Delegierten als Angriff auf einen Freien Beruf.<br />

Die Delegierten werteten diesen ersten fehlerhaften<br />

Entwurf als eine weitere peinliche<br />

Episode des Bundesministeriums für Gesundheit,<br />

zumal durch die Überarbeitung dieses<br />

Entwurfes das Inkrafttreten erst zum 1.<br />

Juli anstatt wie ursprünglich geplant zum 1.<br />

Januar 2012 möglich wurde.

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