Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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gütungen vergleichbarer Berufsgruppen, zu<br />
überarbeiten.<br />
Das Ergebnis dieser Überarbeitung lag der<br />
Vertreterversammlung nun zur Beschlussfassung<br />
vor. In seiner Argumentation betonte<br />
Dr. Bernd Stoll, dass diese Vergütungsempfehlungen<br />
einen ersten Baustein im Rahmen<br />
unserer Mitarbeiter-Initiative ‚Finden-<br />
Ausbilden-Binden‘ darstelle, der sehr entscheidend<br />
sei, um weitere Maßnahmen zielführend<br />
voranzutreiben.<br />
Mitarbeiterinnen-Referent Dr. Bernd Stoll warb für<br />
die Vergütungsempfehlungen für Zahnmedizinische<br />
Mitarbeiterinnen.<br />
In der Diskussion darüber kristallisierte sich<br />
das Meinungsbild heraus, dass die Delegierten<br />
grundsätzlich der Auffassung sind, dass<br />
Vergütungsempfehlungen für Zahnmedizinische<br />
Fachangestellte (ZFA) notwendig seien,<br />
insbesondere weil sie eine Aufgabe der<br />
Kammer <strong>nach</strong> dem Berufsbildungs<strong>gesetz</strong><br />
darstellen. Dagegen erachteten die Delegierten<br />
Zuschläge und Leistungen zur Altersvorsorge<br />
für entbehrlich. Stattdessen plädierten<br />
sie dafür, die Eingangsvergütungen sowohl<br />
bei der Ausbildungsvergütung als auch bei<br />
der Vergütungstabelle für ZFA anzuheben.<br />
Die korrigierten Vergütungsempfehlungen<br />
fanden dann auch mehrheitlich die Zustimmung<br />
der Vertreterversammlung und sind ab<br />
1. Januar 2013 gültig.<br />
31<br />
Angriff auf den Freien Beruf<br />
Mit der Novellierung der GOZ zum<br />
01.01.2012 wurde in <strong>§</strong> 10 Abs. 1 GOZ festgelegt,<br />
dass ab dem 01.07.2012 zahnärztliche<br />
Liquidationen nur noch auf einem vorgegebenen<br />
Rechnungsformular erfolgen dürfen.<br />
Für die Vertreterversammlung stellt dieses<br />
neue Rechnungsformular einen inakzeptablem<br />
Eingriff in den Freien Beruf ‚Zahnarzt‘<br />
sowie ein Novum dar, denn bisher wurde in<br />
keinem anderen Freien Beruf die Benutzung<br />
eines staatlicherseits vorgegebenen Rechnungsformulars<br />
zur Pflicht erhoben. In ihrer<br />
einstimmig verabschiedeten Resolution fordert<br />
die Vertreterversammlung den Gesetzgeber<br />
auf, „das, auch wegen Verstößen gegen<br />
die geltende GOZ, unzureichende Rechnungsformular<br />
auszusetzen“, auch deshalb,<br />
weil das Rechnungsformular, unabhängig<br />
von der politischen Bewertung, mit erheblichen<br />
Fehlern behaftet sei und teilweise auch<br />
nicht den Vorgaben der GOZ entsprechen<br />
würde.<br />
Das neue GOZ-Rechnungsformular werteten die<br />
Delegierten als Angriff auf einen Freien Beruf.<br />
Die Delegierten werteten diesen ersten fehlerhaften<br />
Entwurf als eine weitere peinliche<br />
Episode des Bundesministeriums für Gesundheit,<br />
zumal durch die Überarbeitung dieses<br />
Entwurfes das Inkrafttreten erst zum 1.<br />
Juli anstatt wie ursprünglich geplant zum 1.<br />
Januar 2012 möglich wurde.