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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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nioren Baden-Württemberg hat der Arbeitskreis<br />

der Landeszahnärztekammer Baden-<br />

Württemberg auf Wunsch des Sozialministeriums<br />

Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge<br />

zu den Aspekten der Zahn-, Mund- und<br />

Zahnersatzpflege gemacht. Nahezu alle Änderungs-<br />

bzw. Ergänzungsvorschläge wurden<br />

in die neue Version des Prüfleitfadens<br />

übernommen. Lediglich der individuelle Pflegeplan<br />

und das gesonderte Kommunikationsblatt<br />

Zahnarzt wurden aus praktischen<br />

Gründen nicht explizit implementiert. Dafür<br />

wurde aber noch ein wichtiger Punkt zur Inspektion<br />

der Mundhöhle zusätzlich mit aufgenommen.<br />

Nicht zuletzt aufgrund der Änderungen im<br />

Prüfleitfaden des Sozialministeriums sind die<br />

Heimträger auf die Aktivitäten des AKABe<br />

<strong>BW</strong> aufmerksam geworden. Im Rahmen des<br />

Treffens der freien Wohlfahrtspflege am<br />

19.10.2012 in Stuttgart konnte Dr. Ludwig<br />

das AKABe-Projekt vorstellen und weitere<br />

Kooperationsmöglichkeiten mit den Heimträgern<br />

erörtern. Dies ist umso beachtlicher, als<br />

der Arbeitskreis bereits 2002 versucht hat,<br />

mit den Trägerorganisationen Kontakt aufzunehmen<br />

und die Reaktionen damals sehr<br />

verhalten waren. Im Rahmen der Projektvorstellung<br />

hat Dr. Ludwig die Träger auch um<br />

eine Stellungnahme bezüglich der im SGB XI<br />

geplanten Kooperationsverträge, die <strong>nach</strong><br />

dem Pflege-Neuausrichtungs<strong>gesetz</strong> festgeschrieben<br />

sind, gebeten.<br />

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,<br />

Familie, Frauen und Senioren Baden-<br />

Württemberg hat eine Studie zur „Evaluation<br />

des Gesundheitszustandes, der Lebensqualität<br />

und der ärztlichen Versorgungssituation<br />

von Menschen in Pflegeheimen sowie der<br />

Akzeptanz und Wirksamkeit von Interventionskonzepten<br />

zu ihrer Verbesserung“ initiiert.<br />

Es ist ein hoch dotiertes Forschungsprojekt<br />

und die erste repräsentative Studie zu diesem<br />

Thema in Baden-Württemberg. Das<br />

Forschungsprojekt ist auf eine Dauer von<br />

95<br />

mehreren Jahren angelegt und wird von einer<br />

Forschungsgruppe der Universität Heidelberg<br />

unter der Beteiligung der Abteilung für zahnärztliche<br />

Prothetik (Ärztl. Direktor Prof. Dr.<br />

Rammelsberg, Projektleitung Prof. Dr. Hassel,<br />

ZA Zenthöfer) durchgeführt.<br />

Dem Engagement von Dr. Elmar Ludwig ist<br />

es zu verdanken, dass auch zahnmedizinische<br />

Aspekte in die Studie aufgenommen<br />

wurden. Die zahnmedizinische Intervention<br />

besteht aus einem modularen Baukastensystem<br />

mit einem Basismodul zur Mundhygiene,<br />

einem Modul Gesundheitsmonitoring zur Erkennung<br />

von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten<br />

und einem Modul Prothesenhygiene<br />

mit Etablierung einer Prothesenreinigungsstation.<br />

Für die Schulungen wie auch für die<br />

Kommunikation und die zahnärztliche Versorgung<br />

werden die Lehr- und Lernmittel wie<br />

auch die Flyer und Formulare des AKABe<br />

<strong>BW</strong> zum Einsatz kommen. Auch die vom<br />

AKABe in Baden-Württemberg etablierten<br />

Versorgungsstrukturen der Landeszahnärztekammer<br />

<strong>BW</strong> (Senioren- und Behindertenbeauftragte,<br />

Betreuungszahnärzte) sollen mit<br />

einbezogen werden.<br />

AKABe-Versorgungsstrukturen: 500 Betreuungszahnärzte<br />

betreuen 140 stationäre<br />

Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg<br />

Ansprechpartner des AKABe-Projektes der<br />

Kammer in den Kreisen sind die Senioren-<br />

und Behindertenbeauftragten, die erstmals<br />

2007 für jeden Bezirk bestellt wurden und mit<br />

Beginn der neuen 15. Kammerperiode im<br />

kommenden Jahr durch die Bezirkszahnärztekammern<br />

neu bestellt werden.<br />

Die Senioren- und Behindertenbeauftragten<br />

fungieren als Ansprechpartner und Vermittler<br />

für die Angebote des AKABe-Projektes.<br />

Zweimal im Jahr treffen sich die Senioren-<br />

und Behindertenbeauftragten jedes Kreises<br />

im Beisein des Arbeitskreisvorsitzenden, um

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