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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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die Aufgabe der Geschäftsführung der AGZ<br />

nur dann obliegt, soweit andere Stellen die<br />

Geschäftsführung nicht übernehmen.<br />

In der neuen Satzung werden im <strong>§</strong> 3 „Zweck<br />

und Aufgaben“ die Gesamtaufgaben der<br />

LAGZ geregelt. Grundlage – wie auch schon<br />

in der LAGZ-Satzung von 1986 – sind die<br />

Bestimmungen aus dem Sozial<strong>gesetz</strong>buch V,<br />

<strong>§</strong> 21 (Gruppenprophylaxe).<br />

Der LAGZ-Vorstand hat in den vergangenen<br />

Sitzungen und insbesondere in den letzten<br />

drei Jahren immer wieder betont, dass die<br />

LAGZ serviceorientiert den Arbeitsgemeinschaften<br />

beratend zur Verfügung steht.<br />

Insbesondere Fortbildungsveranstaltungen,<br />

wie z. B. das LAGZ-Forum im Kloster<br />

Schöntal, dienen dazu, gruppendynamische<br />

Prozesse, wie z. B. in Workshops, zu<br />

initiieren und den kollegialen Gedankenaustausch<br />

unter den Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern in den 37 Arbeitsgemeinschaften<br />

Zahngesundheit zu pflegen.<br />

Außerordentlichen Wert hat der LAGZ-<br />

Vorstand auch darauf gelegt, dass bei einer<br />

Satzungsnovellierung der Name der<br />

regionalen AGZ immer erhalten bleibt. Denn<br />

der Name der regionalen AGZ ist<br />

vertrauensbildend und u. a. bei Kindertageseinrichtungen<br />

und Schulen eingeführt. Die<br />

regionalen Arbeitsgemeinschaften werden<br />

dem<strong>nach</strong> die Bezeichnung „Landesarbeitsgemeinschaft<br />

für Zahngesundheit Baden-<br />

Württemerg e. V.“ führen und setzen dieser<br />

Bezeichnung den Zusatz „Regionale<br />

Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit“ sowie<br />

ihre jeweilige Bezeichnung gemäß <strong>§</strong> 18 der<br />

Satzung hinzu.<br />

Das Modell Baden-Württemberg, was die<br />

Gruppenprophylaxe anbetrifft, soll auch in<br />

Zukunft für andere Bundesländer Vorbildcharakter<br />

haben. Dazu dient auch die neue<br />

Satzung, die das Zusammenspiel der Kräfte<br />

auf ein neues tragfähiges gemeinsames<br />

Fundament stellt und die Verantwortung aller<br />

173<br />

Beteiligten in der Gruppenprophylaxe herausstellt.<br />

Der vom LAGZ-Vorstand verabschiedete<br />

Satzungsentwurf wird der LAGZ-Mitgliederversammlung<br />

am 29.11.2012 zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt.<br />

Fortbildung<br />

Seit vielen Jahren ist der Haushalt der LAGZ<br />

unverändert in der Höhe. Trotzdem gelingt es<br />

der LAGZ-Geschäftsstelle, von Jahr zu Jahr<br />

ein breites und interessantes Fortbildungsangebot<br />

den Mitarbeitern der Arbeitsgemeinschaften<br />

zu präsentieren. Das Fortbildungsangebot<br />

umfasste:<br />

# • ein Workshop „Mundgesundheitserziehung<br />

<strong>nach</strong> dem Modell der<br />

Salutogenese – Methode der kollegialen<br />

Fallberatung“<br />

# • ein Workshop „Zahnmedizinische<br />

Gruppenprophylaxe in<br />

Kindertageseinrichtungen und in<br />

Grundschulen“<br />

# •<br />

je ein Wahlkurs „Rhetorik“ sowie<br />

„Evaluation von Aktionen und Projekten“<br />

zur Fachkundekursreihe<br />

„Zahngesundheitsförderung“<br />

Einen besonderen Schwerpunkt bilden auch<br />

die LAGZ-Seminare für Erzieher/innen in<br />

Kindertageseinrichtungen und Lehrer/innen<br />

in Schulen. Insgesamt konnten neun<br />

Seminare für diese Zielgruppe durchgeführt<br />

werden sowie sieben Seminare für<br />

Betreuungs- und Pflegepersonal in Einrichtungen<br />

für Menschen mit Handicaps.<br />

LAGZ-Forum<br />

Ein wichtiges Bindeglied stellt die Fortbildungstagung<br />

im Kloster Schöntal im Juli<br />

eines jeden Jahres dar. Über 120<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter<br />

auch Zahnärztinnen und Zahnärzte des<br />

öffentlichen Gesundheitsdienstes führt das

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