Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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die Aufgabe der Geschäftsführung der AGZ<br />
nur dann obliegt, soweit andere Stellen die<br />
Geschäftsführung nicht übernehmen.<br />
In der neuen Satzung werden im <strong>§</strong> 3 „Zweck<br />
und Aufgaben“ die Gesamtaufgaben der<br />
LAGZ geregelt. Grundlage – wie auch schon<br />
in der LAGZ-Satzung von 1986 – sind die<br />
Bestimmungen aus dem Sozial<strong>gesetz</strong>buch V,<br />
<strong>§</strong> 21 (Gruppenprophylaxe).<br />
Der LAGZ-Vorstand hat in den vergangenen<br />
Sitzungen und insbesondere in den letzten<br />
drei Jahren immer wieder betont, dass die<br />
LAGZ serviceorientiert den Arbeitsgemeinschaften<br />
beratend zur Verfügung steht.<br />
Insbesondere Fortbildungsveranstaltungen,<br />
wie z. B. das LAGZ-Forum im Kloster<br />
Schöntal, dienen dazu, gruppendynamische<br />
Prozesse, wie z. B. in Workshops, zu<br />
initiieren und den kollegialen Gedankenaustausch<br />
unter den Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern in den 37 Arbeitsgemeinschaften<br />
Zahngesundheit zu pflegen.<br />
Außerordentlichen Wert hat der LAGZ-<br />
Vorstand auch darauf gelegt, dass bei einer<br />
Satzungsnovellierung der Name der<br />
regionalen AGZ immer erhalten bleibt. Denn<br />
der Name der regionalen AGZ ist<br />
vertrauensbildend und u. a. bei Kindertageseinrichtungen<br />
und Schulen eingeführt. Die<br />
regionalen Arbeitsgemeinschaften werden<br />
dem<strong>nach</strong> die Bezeichnung „Landesarbeitsgemeinschaft<br />
für Zahngesundheit Baden-<br />
Württemerg e. V.“ führen und setzen dieser<br />
Bezeichnung den Zusatz „Regionale<br />
Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit“ sowie<br />
ihre jeweilige Bezeichnung gemäß <strong>§</strong> 18 der<br />
Satzung hinzu.<br />
Das Modell Baden-Württemberg, was die<br />
Gruppenprophylaxe anbetrifft, soll auch in<br />
Zukunft für andere Bundesländer Vorbildcharakter<br />
haben. Dazu dient auch die neue<br />
Satzung, die das Zusammenspiel der Kräfte<br />
auf ein neues tragfähiges gemeinsames<br />
Fundament stellt und die Verantwortung aller<br />
173<br />
Beteiligten in der Gruppenprophylaxe herausstellt.<br />
Der vom LAGZ-Vorstand verabschiedete<br />
Satzungsentwurf wird der LAGZ-Mitgliederversammlung<br />
am 29.11.2012 zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt.<br />
Fortbildung<br />
Seit vielen Jahren ist der Haushalt der LAGZ<br />
unverändert in der Höhe. Trotzdem gelingt es<br />
der LAGZ-Geschäftsstelle, von Jahr zu Jahr<br />
ein breites und interessantes Fortbildungsangebot<br />
den Mitarbeitern der Arbeitsgemeinschaften<br />
zu präsentieren. Das Fortbildungsangebot<br />
umfasste:<br />
# • ein Workshop „Mundgesundheitserziehung<br />
<strong>nach</strong> dem Modell der<br />
Salutogenese – Methode der kollegialen<br />
Fallberatung“<br />
# • ein Workshop „Zahnmedizinische<br />
Gruppenprophylaxe in<br />
Kindertageseinrichtungen und in<br />
Grundschulen“<br />
# •<br />
je ein Wahlkurs „Rhetorik“ sowie<br />
„Evaluation von Aktionen und Projekten“<br />
zur Fachkundekursreihe<br />
„Zahngesundheitsförderung“<br />
Einen besonderen Schwerpunkt bilden auch<br />
die LAGZ-Seminare für Erzieher/innen in<br />
Kindertageseinrichtungen und Lehrer/innen<br />
in Schulen. Insgesamt konnten neun<br />
Seminare für diese Zielgruppe durchgeführt<br />
werden sowie sieben Seminare für<br />
Betreuungs- und Pflegepersonal in Einrichtungen<br />
für Menschen mit Handicaps.<br />
LAGZ-Forum<br />
Ein wichtiges Bindeglied stellt die Fortbildungstagung<br />
im Kloster Schöntal im Juli<br />
eines jeden Jahres dar. Über 120<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter<br />
auch Zahnärztinnen und Zahnärzte des<br />
öffentlichen Gesundheitsdienstes führt das