Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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Stelle die Erstellung einer Übersicht der<br />
Berufsqualifikationen und Ausbildungs<strong>nach</strong>weise<br />
in den verschiedenen Ländern erstellt<br />
und die neuen Erkenntnisse in ein Portal auf<br />
Bundesebene eingepflegt. Im Rahmen einer<br />
Evaluation zum Ende des Jahres 2013, soll<br />
die zentrale Stelle einen umfassenden Bericht<br />
abgeben.<br />
Koordinierungskonferenz der Bundeszahnärztekammer<br />
am 17.10.2012 in Berlin<br />
Am 17.10.2012 hat die BZÄK-<br />
Koordinierungskonferenz der Referenten für<br />
Zahnmedizinische Fachangestellte in Berlin<br />
stattgefunden, an der auch der Referent für<br />
Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen der Landeszahnärztekammer<br />
teilgenommen hatte.<br />
Die Koordinierungskonferenz beschäftigte<br />
sich unter anderem mit den Themen:<br />
# • Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR)<br />
und Europäischer Qualifikationsahmen<br />
(EQR)<br />
# • Akademisierungstendenzen der Heilhilfsberufe<br />
# • Entwürfe des Arbeitskreises zu den ZFA-<br />
Musterfortbildungsordnungen,<br />
# • Delegation vs. Substitution zahnmedizinischer<br />
Leistungen,<br />
# • Delegationsmöglichkeiten im Rahmen der<br />
Alterszahnheilkunde,<br />
# •<br />
Initiativen zur Ausbildungsplatzgewinnung.<br />
Gerade die Thematik der Delegationsmöglichkeiten<br />
zahnmedizinischer Leistungen an<br />
dafür aus- und fortgebildete Zahnmedizinische<br />
Mitarbeiter/innen wurde kontrovers diskutiert.<br />
Im Rahmen der <strong>gesetz</strong>lichen Vorgaben<br />
hängen Art, Inhalt und Umfang des Einsatzgebietes<br />
der Zahnmedizinischen Mitarbeiter/innen<br />
von der objektiv und subjektiv<br />
überprüften Qualifikation der Zahnmedizinische<br />
Fachangestellten, von der Art der Leistung<br />
und von Befund und Diagnose ab. In der<br />
Praxis erfolgt die Festlegung des jeweiligen<br />
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Einsatzrahmens durch die Definition interner,<br />
genereller Delegationsanweisungen, ergänzt<br />
durch konkrete Anweisungen für den Einzelfall.<br />
Der in Baden-Württemberg gültige Delegationsrahmen<br />
stellt einen Anhaltspunkt, für<br />
mögliche delegierbare Leistungen dar. Hier<br />
werden beispielhaft Tätigkeiten aufgezählt,<br />
die an dafür qualifiziertes Personal mit abgeschlossener<br />
Ausbildung delegiert werden<br />
können.<br />
Koordinierungskonferenz der Bundeszahnärztekammer<br />
am in Berlin.<br />
Begabtenförderung – Unterstützung der<br />
Abteilung durch Teilzeitkraft<br />
In den vergangenen Jahren wurde die Begabtenförderung<br />
innerhalb der Geschäftsstelle<br />
ausgebaut und zusätzliche kommunikative<br />
Abläufe und Verfahren eingeführt. Darüber<br />
hinaus nimmt die Anzahl von Bewerberinnen<br />
stetig zu, so dass die Abteilung Zahnmedizinische<br />
Mitarbeiter/innen seit Mai dieses Jahres<br />
von einer weiteren Mitarbeiterin unterstützt<br />
wird. Frau Kerstin Frankenberger, die<br />
als 50% Teilzeitkraft beschäftigt ist, nimmt<br />
darüber hinaus auch weitere Aufgaben in der<br />
Abteilung Zahnmedizinische Mitarbeiterinnen<br />
war und unterstützt die Abteilung hiermit in<br />
erheblichem Maße. Eine zukunftsorientierte<br />
und zielführende Entscheidung, die die <strong>LZK</strong>-<br />
Vertreterversammlung im Dezember des<br />
LEHRKRÄFTE AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IM BERUFSBILDUNGSAUSSCHUSS<br />
OStD Karlheinz VOLKMANN, Heilbronn<br />
StDin Eva LEDERER, Ludwigsburg<br />
StDin Dr. Dr. Dagmar BÖRSIG, Heidelberg<br />
OStR Roland HEIDLER, Rastatt<br />
StD Albert MERGELSBERG, Freiburg<br />
StDin Beate JUNG, Ulm