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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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Stelle die Erstellung einer Übersicht der<br />

Berufsqualifikationen und Ausbildungs<strong>nach</strong>weise<br />

in den verschiedenen Ländern erstellt<br />

und die neuen Erkenntnisse in ein Portal auf<br />

Bundesebene eingepflegt. Im Rahmen einer<br />

Evaluation zum Ende des Jahres 2013, soll<br />

die zentrale Stelle einen umfassenden Bericht<br />

abgeben.<br />

Koordinierungskonferenz der Bundeszahnärztekammer<br />

am 17.10.2012 in Berlin<br />

Am 17.10.2012 hat die BZÄK-<br />

Koordinierungskonferenz der Referenten für<br />

Zahnmedizinische Fachangestellte in Berlin<br />

stattgefunden, an der auch der Referent für<br />

Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen der Landeszahnärztekammer<br />

teilgenommen hatte.<br />

Die Koordinierungskonferenz beschäftigte<br />

sich unter anderem mit den Themen:<br />

# • Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR)<br />

und Europäischer Qualifikationsahmen<br />

(EQR)<br />

# • Akademisierungstendenzen der Heilhilfsberufe<br />

# • Entwürfe des Arbeitskreises zu den ZFA-<br />

Musterfortbildungsordnungen,<br />

# • Delegation vs. Substitution zahnmedizinischer<br />

Leistungen,<br />

# • Delegationsmöglichkeiten im Rahmen der<br />

Alterszahnheilkunde,<br />

# •<br />

Initiativen zur Ausbildungsplatzgewinnung.<br />

Gerade die Thematik der Delegationsmöglichkeiten<br />

zahnmedizinischer Leistungen an<br />

dafür aus- und fortgebildete Zahnmedizinische<br />

Mitarbeiter/innen wurde kontrovers diskutiert.<br />

Im Rahmen der <strong>gesetz</strong>lichen Vorgaben<br />

hängen Art, Inhalt und Umfang des Einsatzgebietes<br />

der Zahnmedizinischen Mitarbeiter/innen<br />

von der objektiv und subjektiv<br />

überprüften Qualifikation der Zahnmedizinische<br />

Fachangestellten, von der Art der Leistung<br />

und von Befund und Diagnose ab. In der<br />

Praxis erfolgt die Festlegung des jeweiligen<br />

81<br />

Einsatzrahmens durch die Definition interner,<br />

genereller Delegationsanweisungen, ergänzt<br />

durch konkrete Anweisungen für den Einzelfall.<br />

Der in Baden-Württemberg gültige Delegationsrahmen<br />

stellt einen Anhaltspunkt, für<br />

mögliche delegierbare Leistungen dar. Hier<br />

werden beispielhaft Tätigkeiten aufgezählt,<br />

die an dafür qualifiziertes Personal mit abgeschlossener<br />

Ausbildung delegiert werden<br />

können.<br />

Koordinierungskonferenz der Bundeszahnärztekammer<br />

am in Berlin.<br />

Begabtenförderung – Unterstützung der<br />

Abteilung durch Teilzeitkraft<br />

In den vergangenen Jahren wurde die Begabtenförderung<br />

innerhalb der Geschäftsstelle<br />

ausgebaut und zusätzliche kommunikative<br />

Abläufe und Verfahren eingeführt. Darüber<br />

hinaus nimmt die Anzahl von Bewerberinnen<br />

stetig zu, so dass die Abteilung Zahnmedizinische<br />

Mitarbeiter/innen seit Mai dieses Jahres<br />

von einer weiteren Mitarbeiterin unterstützt<br />

wird. Frau Kerstin Frankenberger, die<br />

als 50% Teilzeitkraft beschäftigt ist, nimmt<br />

darüber hinaus auch weitere Aufgaben in der<br />

Abteilung Zahnmedizinische Mitarbeiterinnen<br />

war und unterstützt die Abteilung hiermit in<br />

erheblichem Maße. Eine zukunftsorientierte<br />

und zielführende Entscheidung, die die <strong>LZK</strong>-<br />

Vertreterversammlung im Dezember des<br />

LEHRKRÄFTE AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IM BERUFSBILDUNGSAUSSCHUSS<br />

OStD Karlheinz VOLKMANN, Heilbronn<br />

StDin Eva LEDERER, Ludwigsburg<br />

StDin Dr. Dr. Dagmar BÖRSIG, Heidelberg<br />

OStR Roland HEIDLER, Rastatt<br />

StD Albert MERGELSBERG, Freiburg<br />

StDin Beate JUNG, Ulm

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