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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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aufzeigen.<br />

Fachausschüsse für die ZFA-Zwischen-<br />

und Abschlussprüfung<br />

Der Abschlussprüfungsausschuss<br />

Die Erstellung und die Auswahl von Prüfungsaufgaben<br />

erfolgt regelmäßig in einem<br />

umfassenden Prozess und stellt die zentrale<br />

Aufgabe der beiden Fachausschüsse dar.<br />

Die <strong>LZK</strong>-Geschäftsstelle betreut die Ausschüsse,<br />

die mit Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-<br />

und Lehrervertreter/innen drittelparitätisch<br />

besetzt sind, und schafft so die organisatorischen<br />

Rahmenbedingungen für eine qualitäts-<br />

und zielorientierte Ausschussarbeit. In<br />

der Herbstsitzung des Fachausschusses für<br />

die ZFA-Abschlussprüfung wurden dieses<br />

Jahr gleich drei langjährige Mitglieder verabschiedet,<br />

die altersbedingt zum Ende des<br />

Jahres aus ihren Ämtern ausscheiden werden.<br />

Als Arbeitgeber-Mitglied war Dr. Meinhard<br />

O. Georg, Ladenburg, seit dem Jahre<br />

1993 im Fachausschuss vertreten und stand<br />

darüber hinaus dem Ausschuss die letzten<br />

12 Jahre als Ausschussvorsitzender vor.<br />

Frau Dr. Susanne Handtmann, Tübingen, die<br />

als Beisitzerin für die Prüfungsfächer „Behandlungsassistenz“<br />

und „Abrechnungswesen“<br />

den Ausschuss unterstützte, wird <strong>nach</strong><br />

16-jähriger Tätigkeit zum Ende des Jahres<br />

ausscheiden. Ebenfalls zum Jahresende wird<br />

80<br />

Studiendirektor Ulrich Gebhardt, Heilbronn,<br />

der die Gruppe der berufsbildenden Lehrer<br />

im Ausschuss vertrat, <strong>nach</strong> 20-jähriger Tätigkeit<br />

selbigen verlassen. Herr Gebhardt war<br />

darüber hinaus 16 Jahre Mitglied im ZFA-<br />

Zwischenprüfungsausschuss.<br />

Berufsqualifikationsfeststellungs<strong>gesetz</strong><br />

(BQFG)<br />

Zur Verbesserung der Anerkennung von im<br />

Ausland erworbenen Qualifikationen hat die<br />

Bundesregierung das Berufsqualifikationsfeststellungs<strong>gesetz</strong><br />

(BQFG) vorgelegt, das<br />

zum 1. April dieses Jahres in Kraft trat. Das<br />

Gesetz gilt für die Feststellung der Gleichwertigkeit<br />

im Ausland erworbener Ausbildungs<strong>nach</strong>weise<br />

unter Berücksichtigung<br />

sonstiger <strong>nach</strong>gewiesener Berufsqualifikationen<br />

und inländischer Ausbildungs<strong>nach</strong>weise<br />

für bundesrechtlich geregelte Ausbildungsberufe.<br />

Zweck des Gesetzes ist, die wirtschaftliche<br />

Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen<br />

zu verbessern und ihnen<br />

eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen.<br />

Zur Prüfung der Gleichwertigkeit<br />

im Berufsbild „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“<br />

sind die einzelnen Länderkammern<br />

die zuständigen Stellen. Um eine einheitliche<br />

Prüfung und Umsetzung in allen<br />

Ländern zu ermöglichen, hat der Vorstand<br />

der Bundeszahnärztekammer im Sommer<br />

dieses Jahres den Beschluss gefasst, eine<br />

bundesweit zentrale Stelle für die Prüfung<br />

der Gleichwertigkeit für den Referenzberuf<br />

„Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“ bei<br />

der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe einzurichten.<br />

Dem hat der <strong>LZK</strong>-Vorstand in seiner<br />

darauf folgenden Sitzung zugestimmt.<br />

Die zentrale Stelle wird somit künftig als bundesweit<br />

einheitliche Stelle für Angelegenheiten<br />

der Feststellung der Gleichwertigkeit der<br />

im Ausland erworbenen Aus- und Fortbildungs<strong>nach</strong>weise<br />

fungieren und somit Anträge<br />

<strong>gesetz</strong>eskonform bescheiden und mit der<br />

Landeszahnärztekammer entsprechend<br />

kommunizieren. Ferner wird bei der zentralen<br />

ARBEITNEHMERVERTRETER/INNEN IM BERUFSBILDUNGSAUSSCHUSS<br />

Ingeborg SCHEBLE, Kusterdingen, stv. Vorsitzende<br />

Renata FRECH, Neckartenzlingen,<br />

Margret REICHERT-SCHMID, Steinenbronn<br />

Stefanie TEIFEL, Schrozberg<br />

Elke HERBIG, Ludwigshafen<br />

Annelie SCHWADERER, Heilbronn

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