Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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lich müsse die Öffentlichkeitsarbeit gegenüber<br />
den Patienten intensiviert werden über<br />
Merkblätter, die die GOZ als eine Erstattungsordnung<br />
darstellen.<br />
Arbeitsgruppe Zukunft der Kammer<br />
Mit der Zukunft der Kammer und des Berufsstandes<br />
beschäftigte sich die dritte Arbeitsgruppe<br />
unter Moderation des Präsidiums der<br />
Landeszahnärztekammer. Vehement wurde<br />
die Forderung laut, dass der Zahnarzt ein<br />
von der Gesellschaft anerkannter und respektierter<br />
Freier Beruf sein müsse, der sich<br />
selbst verwaltet. Eine flächendeckende und<br />
bedarfsgerechte zahnärztliche Versorgung ist<br />
nur möglich, wenn sowohl ökonomische als<br />
auch rechtliche Rahmenbedingungen der Berufsausübung<br />
stimmen. Die Kammer ist die<br />
Vertreterin der gesamten Zahnärzteschaft.<br />
Sie stellt sowohl ortsnahe Dienstleistungen<br />
zur Verfügung, übernimmt andererseits aber<br />
auch neue Kompetenzen zum Wohl der Kollegenschaft.<br />
Einig war sich die Arbeitsgruppe<br />
darüber, dass die ehrenamtlichen Strukturen<br />
der zahnärztlichen Selbstverwaltung erhalten<br />
bleiben müssen. Eine wichtige Aufgabe der<br />
Zukunft für die Kammer ist die Förderung des<br />
standespolitischen Nachwuchses.<br />
Prof. Dr. Johannes Einwag<br />
Um von den Delegierten ein Feedback über<br />
die „Klausurpremiere“ zu erhalten, führte die<br />
29<br />
<strong>LZK</strong>-Geschäftsstelle im Nachgang zu der<br />
Klausurtagung eine Umfrage durch.<br />
Umfrageauswertung der Klausurtagung<br />
Rund die Hälfte aller Delegierten beantwortete<br />
ihre Fragebögen und schickte diese zur<br />
Auswertung zurück an die Kammer. Insgesamt<br />
zeichnete sich eine überaus positive<br />
Resonanz ab. Die Klausurtagung für sehr gelungen<br />
und deshalb wiederholenswert hielten<br />
rund 83 Prozent der abgegebenen Antworten,<br />
während rund 10 Prozent hierzu keine<br />
Meinung hatten und nur 7 Prozent eine Klausurtagung<br />
grundsätzlich als überflüssig betrachten.<br />
Über die Frage, wann die Durchführung einer<br />
neuen Klausurtagung für Delegierte der <strong>LZK</strong>-<br />
Vertreterversammlung sinnvoll sei, sprachen<br />
sich 65 Prozent dafür aus, diese je <strong>nach</strong> Bedarf<br />
durchzuführen. 23 Prozent favorisieren<br />
hingegen eine Klausurtagung einmal pro<br />
Kammerperiode während nur für 12 Prozent<br />
eine Klausur einmal pro Jahr erstrebenswert<br />
sei.<br />
Mit der Auswahl der Klausurthemen waren<br />
insgesamt 85 Prozent der Delegierten, deren<br />
Fragebögen ausgewertet wurden, hochzufrieden.<br />
Die Antworten auf die Frage <strong>nach</strong> Anregungen<br />
für weitere Klausurtagungen hielt erwartungsgemäß<br />
ein breites Spektrum an Wünschen<br />
parat. Die am häufigsten genannten<br />
Anregungen bezogen sich beispielsweise darauf,<br />
insgesamt mehr Zeit für eine Klausur<br />
zur Verfügung zu stellen sowie professionell<br />
geschulte externe Moderatoren und Experten<br />
einzuladen.<br />
Diskussionsfreudige und zielführende<br />
<strong>LZK</strong>-Vertreterversammlung<br />
Auf die erstmalige Klausurtagung folgte die<br />
traditionelle Sommer-Vertreterversammlung