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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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lich müsse die Öffentlichkeitsarbeit gegenüber<br />

den Patienten intensiviert werden über<br />

Merkblätter, die die GOZ als eine Erstattungsordnung<br />

darstellen.<br />

Arbeitsgruppe Zukunft der Kammer<br />

Mit der Zukunft der Kammer und des Berufsstandes<br />

beschäftigte sich die dritte Arbeitsgruppe<br />

unter Moderation des Präsidiums der<br />

Landeszahnärztekammer. Vehement wurde<br />

die Forderung laut, dass der Zahnarzt ein<br />

von der Gesellschaft anerkannter und respektierter<br />

Freier Beruf sein müsse, der sich<br />

selbst verwaltet. Eine flächendeckende und<br />

bedarfsgerechte zahnärztliche Versorgung ist<br />

nur möglich, wenn sowohl ökonomische als<br />

auch rechtliche Rahmenbedingungen der Berufsausübung<br />

stimmen. Die Kammer ist die<br />

Vertreterin der gesamten Zahnärzteschaft.<br />

Sie stellt sowohl ortsnahe Dienstleistungen<br />

zur Verfügung, übernimmt andererseits aber<br />

auch neue Kompetenzen zum Wohl der Kollegenschaft.<br />

Einig war sich die Arbeitsgruppe<br />

darüber, dass die ehrenamtlichen Strukturen<br />

der zahnärztlichen Selbstverwaltung erhalten<br />

bleiben müssen. Eine wichtige Aufgabe der<br />

Zukunft für die Kammer ist die Förderung des<br />

standespolitischen Nachwuchses.<br />

Prof. Dr. Johannes Einwag<br />

Um von den Delegierten ein Feedback über<br />

die „Klausurpremiere“ zu erhalten, führte die<br />

29<br />

<strong>LZK</strong>-Geschäftsstelle im Nachgang zu der<br />

Klausurtagung eine Umfrage durch.<br />

Umfrageauswertung der Klausurtagung<br />

Rund die Hälfte aller Delegierten beantwortete<br />

ihre Fragebögen und schickte diese zur<br />

Auswertung zurück an die Kammer. Insgesamt<br />

zeichnete sich eine überaus positive<br />

Resonanz ab. Die Klausurtagung für sehr gelungen<br />

und deshalb wiederholenswert hielten<br />

rund 83 Prozent der abgegebenen Antworten,<br />

während rund 10 Prozent hierzu keine<br />

Meinung hatten und nur 7 Prozent eine Klausurtagung<br />

grundsätzlich als überflüssig betrachten.<br />

Über die Frage, wann die Durchführung einer<br />

neuen Klausurtagung für Delegierte der <strong>LZK</strong>-<br />

Vertreterversammlung sinnvoll sei, sprachen<br />

sich 65 Prozent dafür aus, diese je <strong>nach</strong> Bedarf<br />

durchzuführen. 23 Prozent favorisieren<br />

hingegen eine Klausurtagung einmal pro<br />

Kammerperiode während nur für 12 Prozent<br />

eine Klausur einmal pro Jahr erstrebenswert<br />

sei.<br />

Mit der Auswahl der Klausurthemen waren<br />

insgesamt 85 Prozent der Delegierten, deren<br />

Fragebögen ausgewertet wurden, hochzufrieden.<br />

Die Antworten auf die Frage <strong>nach</strong> Anregungen<br />

für weitere Klausurtagungen hielt erwartungsgemäß<br />

ein breites Spektrum an Wünschen<br />

parat. Die am häufigsten genannten<br />

Anregungen bezogen sich beispielsweise darauf,<br />

insgesamt mehr Zeit für eine Klausur<br />

zur Verfügung zu stellen sowie professionell<br />

geschulte externe Moderatoren und Experten<br />

einzuladen.<br />

Diskussionsfreudige und zielführende<br />

<strong>LZK</strong>-Vertreterversammlung<br />

Auf die erstmalige Klausurtagung folgte die<br />

traditionelle Sommer-Vertreterversammlung

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