Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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Einteilung in drei Gruppen zu jeweils einem<br />
Hauptthema wurde ein neuer methodischer<br />
Arbeitsansatz gewählt, der die VV-<br />
Delegierten systematisch zur aktiven Partizipation<br />
motivierte. Bei der Gesamtpräsentation<br />
und Diskussion aller Themen beim abschließenden<br />
Plenum ergab sich somit auch<br />
die Gelegenheit, dass alle VV-Delegierten zu<br />
allen Themen ihre Meinungen und Vorschläge<br />
einfließen lassen konnten.<br />
In seiner zweiten Klausurtagung am 8. September<br />
beschäftigte sich der Vorstand mit einer<br />
Thematik, die die Kammer direkt betrifft.<br />
Der leider negativen Entwicklung, dass insbesondere<br />
junge neuapprobierte Zahnärztinnen<br />
und Zahnärzte die Kammer als Selbstverwaltung<br />
eines freien Berufsstandes gar<br />
nicht kennen oder dort kein Interesse an aktiver<br />
ehrenamtlicher Mitarbeit zeigen, sollte<br />
entgegengewirkt werden.<br />
Die dazu eingeladenen externen Gäste und<br />
Referenten lieferten interessante neue Einblicke,<br />
welche Wege und Methoden geeignet<br />
sein könnten, um die jungen Zahnärztinnen<br />
und Zahnärzte der Generation Y, die mittlerweile<br />
ganz andere Ansprüche sowie Lebens-<br />
und Berufsentwürfe mitbringt, als ihre Vorgängergenerationen.<br />
Es kristallisierten sich<br />
Zielvorstellungen, konkrete Maßnahmen sowie<br />
Kooperationen mit anderen Landeszahnärztekammern<br />
bezüglich der Umsetzung eines<br />
Stufenkonzeptes zur Betreuung von<br />
Neuapprobierten in der zweijährigen Assistenzzeit<br />
heraus. Ein guter Ansatz, um die<br />
Kammer für die genannten Zielgruppen attraktiver<br />
zu machen und standespolitischen<br />
Nachwuchs dauerhaft zu gewinnen.<br />
Weitere wichtige Themen, mit denen sich die<br />
AK-Mitglieder in mehreren Sitzungen beschäftigten,<br />
waren die unverhältnismäßig hohen<br />
und bürokratieverursachenden Hygieneanforderungen<br />
in Bezug zur Ende Juli novellierten<br />
Medizinischen Hygieneverordnung<br />
Baden-Württemberg sowie das im Juli veröf-<br />
ZUSTÄNDIGKEIT <strong>LZK</strong>-GESCHÄFTSSTELLE<br />
Rocco NEMITZ<br />
20<br />
fentlichte Gutachten des Wissenschaftsrates<br />
bezüglich hochschulischer Qualifikationen im<br />
Gesundheitswesen. Hierin werden insbesondere<br />
die Delegation/ Substitution zahnärztlicher<br />
Aufgaben auf nichtärztliche Assistenzberufe<br />
gefordert, die Schaffung eigener Berufsbilder<br />
sowie neuer hochschulischer Qualifikationsmöglichkeiten,<br />
die Bachelor-DH lässt<br />
grüßen!<br />
Deshalb ist es <strong>nach</strong> Auffassung der AK-<br />
Mitglieder unbedingt notwendig die standespolitische<br />
Bearbeitung des Themas Hygieneanforderungen<br />
mit besonderer Berücksichtigung<br />
der Aspekte Sicherheit, Transparenz<br />
und Praktikabilität anzugehen. Dabei wurde<br />
vorgeschlagen, die Begehung anhand eines<br />
sogenannten Hygienepfades in einer festzulegenden<br />
Muster-Zahnarztpraxis anzubieten.<br />
Auf Basis dieser bereits in Arbeit befindlichen<br />
Maßnahme, kann mit einer öffentlichkeitswirksamen<br />
Einladung ausgewählter gesundheitspolitischer<br />
Mandatsträger auf diese Weise<br />
die Bürokratielastigkeit und fehlende Praktikabilität<br />
der überzogenen Hygieneanforderungen<br />
am praktischen Beispielen demonstriert<br />
werden.<br />
Hinsichtlich der Forderungen des Wissenschaftsrates<br />
empfehlen die AK-Mitglieder<br />
dem Vorstand, durch die Fortbildungs- und<br />
Hochschulreferenten der Kammer schriftliche<br />
Stellungsnahmen zu kammereigenen Positionierung<br />
erarbeiten zu lassen. Diese sollten<br />
dem Vorstand als Diskussionsgrundlagen für<br />
die weitere Argumentation in Gesprächen mit<br />
der Politik dienlich sein.