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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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tabellarischer Form finden sich zu den<br />

wichtigsten Themen des Entwurfs eine<br />

synoptische Gegenüberstellung der<br />

bisherigen Rechtslage/ Rechtsprechung und<br />

des geplanten Patientenrechte<strong>gesetz</strong>es -<br />

versehen mit einer kurzen Stellungnahme<br />

bzw. Bewertung.<br />

Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am 26.<br />

April die Auffassung vertreten, dass das<br />

Vertrauen der Patienten in die fachliche und<br />

menschliche Kompetenz des Zahnarztes<br />

nicht durch <strong>gesetz</strong>liche Regelungen erreicht<br />

werden kann. Anstelle eines Patientenrechte<strong>gesetz</strong>es<br />

ist eine sinnvolle Weiterentwicklung<br />

der Patientenrechtecharta, in der die<br />

wechselseitigen Rechte und Pflichten von<br />

Ärzten und Patienten formuliert werden, zu<br />

befürworten. Das Vertrauensverhältnis<br />

zwischen Arzt und Patient müsse geschützt<br />

bleiben und dürfe nicht durch den Staat<br />

ausgehöhlt werden.<br />

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