Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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tabellarischer Form finden sich zu den<br />
wichtigsten Themen des Entwurfs eine<br />
synoptische Gegenüberstellung der<br />
bisherigen Rechtslage/ Rechtsprechung und<br />
des geplanten Patientenrechte<strong>gesetz</strong>es -<br />
versehen mit einer kurzen Stellungnahme<br />
bzw. Bewertung.<br />
Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am 26.<br />
April die Auffassung vertreten, dass das<br />
Vertrauen der Patienten in die fachliche und<br />
menschliche Kompetenz des Zahnarztes<br />
nicht durch <strong>gesetz</strong>liche Regelungen erreicht<br />
werden kann. Anstelle eines Patientenrechte<strong>gesetz</strong>es<br />
ist eine sinnvolle Weiterentwicklung<br />
der Patientenrechtecharta, in der die<br />
wechselseitigen Rechte und Pflichten von<br />
Ärzten und Patienten formuliert werden, zu<br />
befürworten. Das Vertrauensverhältnis<br />
zwischen Arzt und Patient müsse geschützt<br />
bleiben und dürfe nicht durch den Staat<br />
ausgehöhlt werden.<br />
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