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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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ewährt. Leider sind auch in diesem Jahr<br />

Verluste aus der Finanzanlage eines Immobilienfonds<br />

zu verzeichnen. Umso erfreulicher<br />

war es, dass bei dem regelmäßigen Reportings<br />

über die Finanz- und Geldanlagen über<br />

die positive Entwicklung der Vermögensverwaltung<br />

LB<strong>BW</strong> Asset Management berichtet<br />

werden konnte.<br />

Rückstellungen für Betriebliche Altersversorgung<br />

Die Landeszahnärztekammer Baden-<br />

Württemberg bildet Rückstellungen für die<br />

Zusagen der Betrieblichen Altersversorgung<br />

ihrer Angestellten. Im Jahr 2010 wurde erstmalig<br />

die Bilanzierung <strong>nach</strong> dem Bilanzrechtsmodernisierungs<strong>gesetz</strong><br />

(BilMoG) vorgenommen.<br />

Diese Umstellung hatte Auswirkungen<br />

auf den Rechnungszins und den Erfüllungswert<br />

zur Rückstellung. Der Rechnungszins<br />

ist von nun an verbindlich <strong>gesetz</strong>lich<br />

geregelt. Da sich gleichzeitig die Berechnungsgrundlage<br />

für das Gutachten ändert,<br />

führt das Gesetz zu einer weiteren Erhöhung<br />

des Rückstellungsbedarfs. Der <strong>LZK</strong>-<br />

Haushaltsausschuss hat sich bereits 2009<br />

dafür ausgesprochen, analog der <strong>gesetz</strong>lichen<br />

Übergangsregelungen, die eine Verteilung<br />

auf fünfzehn Jahre erlauben, die Belastung<br />

aus dieser Erhöhung durch die Umstellung<br />

des <strong>gesetz</strong>lichen Verfahrens auf zehn<br />

Jahre zu verteilen (2010-2019). Der <strong>LZK</strong>-<br />

Haushaltsausschuss beauftragte gemäß den<br />

vereinbarten Zwei-Jahres-Turnus in diesem<br />

Jahr den Versicherungsmathematiker mit der<br />

Erstellung des versicherungsmathematisches<br />

Gutachten über die Erfüllungswerte der betrieblichen<br />

Altersversorgung des laufenden<br />

Haushaltsjahres mit Ausblick auf das kommende<br />

Haushaltsjahr. Die Beträge für die Zuführung<br />

in die Rückstellungen für Betriebliche<br />

Altersversorgung wurden in die Haushaltsanforderungen<br />

2013 entsprechend eingeplant.<br />

37<br />

Haushaltsplanung und Kammerbeitrag<br />

Der <strong>gesetz</strong>lichen und satzungsgemäßen<br />

Aufgabe folgend, hat der Haushaltsausschuss<br />

in jedem Jahr der Legislaturperiode<br />

den Haushaltsplan der Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg für das kommende<br />

Jahr aufgestellt. So wurden auch in<br />

diesem Jahr in der Sommersitzung die anstehenden<br />

Planungen der Haushaltsanforderungen<br />

unter Einbeziehung des Controllings<br />

des 2. Quartals 2012 vorbesprochen.<br />

Die Prüfer der BZÄK-Prüfstelle sahen in den<br />

Vorjahren Optimierungsbedarf bei den Verwaltungen<br />

bezüglich der einheitlichen Verbuchung<br />

inhaltsgleicher Sachverhalte. Der <strong>LZK</strong>-<br />

Haushaltsausschuss beauftragte die Verwaltungen,<br />

ihre Haushaltspläne zu überarbeiten<br />

sowie Konteninhalte gemeinsam zu benennen.<br />

Bereits mit dem Haushaltsjahr 2012 erfolgte<br />

eine Neusortierung <strong>nach</strong> sachlichen<br />

Zusammenhängen der Aufwandskonten, mit<br />

der Haushaltsplanung 2013 wurde eine einheitliche<br />

neue Nummerierung des Kontenrahmens<br />

vorgenommen. In der Sitzung am<br />

05.10.2012 nahm der <strong>LZK</strong>-Haushaltsausschuss<br />

die Zusammenführung der Haushaltsanforderungen<br />

der einzelnen Teilorganisationen<br />

zum Haushaltsplan 2013 vor, den<br />

der <strong>LZK</strong>-Haushaltsausschuss dem <strong>LZK</strong>-<br />

Vorstand in der gemeinsamen Sitzung zur<br />

Beratung vorlegte. <strong>LZK</strong>-Vorstand und <strong>LZK</strong>-<br />

Haushaltsausschuss haben der <strong>LZK</strong>-<br />

Vertreterversammlung gemeinsam einen<br />

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013<br />

vorgeschlagen. Der Stellenplan und der Investitionsplan<br />

sind ein wichtiger Bestandteil<br />

der Haushaltsplanung und die Grundlage der<br />

Personalkostenplanung sowie der Entwicklungsplanung<br />

des Anlagevermögens.<br />

Die Beitragstabelle wurde auf der Grundlage<br />

des Haushaltsplans 2013 aufgestellt, die der<br />

<strong>LZK</strong>-Vertreterversammlung zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt werden wird.

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