Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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ewährt. Leider sind auch in diesem Jahr<br />
Verluste aus der Finanzanlage eines Immobilienfonds<br />
zu verzeichnen. Umso erfreulicher<br />
war es, dass bei dem regelmäßigen Reportings<br />
über die Finanz- und Geldanlagen über<br />
die positive Entwicklung der Vermögensverwaltung<br />
LB<strong>BW</strong> Asset Management berichtet<br />
werden konnte.<br />
Rückstellungen für Betriebliche Altersversorgung<br />
Die Landeszahnärztekammer Baden-<br />
Württemberg bildet Rückstellungen für die<br />
Zusagen der Betrieblichen Altersversorgung<br />
ihrer Angestellten. Im Jahr 2010 wurde erstmalig<br />
die Bilanzierung <strong>nach</strong> dem Bilanzrechtsmodernisierungs<strong>gesetz</strong><br />
(BilMoG) vorgenommen.<br />
Diese Umstellung hatte Auswirkungen<br />
auf den Rechnungszins und den Erfüllungswert<br />
zur Rückstellung. Der Rechnungszins<br />
ist von nun an verbindlich <strong>gesetz</strong>lich<br />
geregelt. Da sich gleichzeitig die Berechnungsgrundlage<br />
für das Gutachten ändert,<br />
führt das Gesetz zu einer weiteren Erhöhung<br />
des Rückstellungsbedarfs. Der <strong>LZK</strong>-<br />
Haushaltsausschuss hat sich bereits 2009<br />
dafür ausgesprochen, analog der <strong>gesetz</strong>lichen<br />
Übergangsregelungen, die eine Verteilung<br />
auf fünfzehn Jahre erlauben, die Belastung<br />
aus dieser Erhöhung durch die Umstellung<br />
des <strong>gesetz</strong>lichen Verfahrens auf zehn<br />
Jahre zu verteilen (2010-2019). Der <strong>LZK</strong>-<br />
Haushaltsausschuss beauftragte gemäß den<br />
vereinbarten Zwei-Jahres-Turnus in diesem<br />
Jahr den Versicherungsmathematiker mit der<br />
Erstellung des versicherungsmathematisches<br />
Gutachten über die Erfüllungswerte der betrieblichen<br />
Altersversorgung des laufenden<br />
Haushaltsjahres mit Ausblick auf das kommende<br />
Haushaltsjahr. Die Beträge für die Zuführung<br />
in die Rückstellungen für Betriebliche<br />
Altersversorgung wurden in die Haushaltsanforderungen<br />
2013 entsprechend eingeplant.<br />
37<br />
Haushaltsplanung und Kammerbeitrag<br />
Der <strong>gesetz</strong>lichen und satzungsgemäßen<br />
Aufgabe folgend, hat der Haushaltsausschuss<br />
in jedem Jahr der Legislaturperiode<br />
den Haushaltsplan der Landeszahnärztekammer<br />
Baden-Württemberg für das kommende<br />
Jahr aufgestellt. So wurden auch in<br />
diesem Jahr in der Sommersitzung die anstehenden<br />
Planungen der Haushaltsanforderungen<br />
unter Einbeziehung des Controllings<br />
des 2. Quartals 2012 vorbesprochen.<br />
Die Prüfer der BZÄK-Prüfstelle sahen in den<br />
Vorjahren Optimierungsbedarf bei den Verwaltungen<br />
bezüglich der einheitlichen Verbuchung<br />
inhaltsgleicher Sachverhalte. Der <strong>LZK</strong>-<br />
Haushaltsausschuss beauftragte die Verwaltungen,<br />
ihre Haushaltspläne zu überarbeiten<br />
sowie Konteninhalte gemeinsam zu benennen.<br />
Bereits mit dem Haushaltsjahr 2012 erfolgte<br />
eine Neusortierung <strong>nach</strong> sachlichen<br />
Zusammenhängen der Aufwandskonten, mit<br />
der Haushaltsplanung 2013 wurde eine einheitliche<br />
neue Nummerierung des Kontenrahmens<br />
vorgenommen. In der Sitzung am<br />
05.10.2012 nahm der <strong>LZK</strong>-Haushaltsausschuss<br />
die Zusammenführung der Haushaltsanforderungen<br />
der einzelnen Teilorganisationen<br />
zum Haushaltsplan 2013 vor, den<br />
der <strong>LZK</strong>-Haushaltsausschuss dem <strong>LZK</strong>-<br />
Vorstand in der gemeinsamen Sitzung zur<br />
Beratung vorlegte. <strong>LZK</strong>-Vorstand und <strong>LZK</strong>-<br />
Haushaltsausschuss haben der <strong>LZK</strong>-<br />
Vertreterversammlung gemeinsam einen<br />
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013<br />
vorgeschlagen. Der Stellenplan und der Investitionsplan<br />
sind ein wichtiger Bestandteil<br />
der Haushaltsplanung und die Grundlage der<br />
Personalkostenplanung sowie der Entwicklungsplanung<br />
des Anlagevermögens.<br />
Die Beitragstabelle wurde auf der Grundlage<br />
des Haushaltsplans 2013 aufgestellt, die der<br />
<strong>LZK</strong>-Vertreterversammlung zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt werden wird.