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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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tungsverbesserungen und Transparenz‘ vor,<br />

dass „die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen<br />

oder Menschen mit Behinderungen,<br />

die eine Zahnarztpraxis nicht oder<br />

nur mit hohem Aufwand aufsuchen können,<br />

durch die Einführung einer zusätzlichen Vergütung<br />

für die erforderliche aufsuchende Betreuung<br />

durch Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

verbessert wird“ (SGB V – <strong>§</strong> 87 Absatz 2i).<br />

In einer gemeinsamen Pressemitteilung bewerteten<br />

Bundeszahnärztekammer (BZÄK)<br />

und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />

(KZBV) diesen Schritt zunächst als vorsichtig<br />

optimistisch. Immerhin sei der Handlungsbedarf<br />

erkannt worden, allerdings reiche der<br />

von dem Hintergrund begrenzter Finanzmittel<br />

geplante Schritt bei weitem nicht aus, die<br />

Versorgungssituation der Betroffenen grundsätzlich<br />

zu verbessern.<br />

Mit Schreiben vom 07.02.2012 an den Vorsitzenden<br />

des Vorstandes der KZBV, Dr.<br />

Fedderwitz haben die zuständigen Referenten<br />

für Alters- und Behindertenzahnheilkunde<br />

der <strong>LZK</strong> <strong>BW</strong>, Dr. Ludwig und Dr. Elsäßer, ihre<br />

Irritation über die geplante Einführung einer<br />

neuen Besuchsposition in Pflegeeinrichtungen<br />

zum Ausdruck gebracht. Von<br />

Seiten Baden-Württembergs wird die Gefahr<br />

gesehen, dass diese neue Besuchsposition<br />

niedriger bewertet wird. Vor allem aber wird<br />

die neue Besuchsposition keine Verbesserung<br />

für die Mehrheit der Patienten bringen,<br />

die in die Praxis zur Behandlung kommen<br />

können, aber einen besonderen Behandlungsbedarf<br />

haben (z. B. Menschen mit Behinderungen).<br />

Die zusätzliche Besuchsposition für Menschen<br />

mit Pflegestufe bzw. Menschen, die<br />

Eingliederungshilfe erhalten, soll nun im Erweiterten<br />

Bewertungsausschuss beraten<br />

werden. Dazu hat die KZBV im Vorfeld das<br />

iGes-Institut in Berlin beauftragt, für diese<br />

Zuschlagposition den personellen, instrumentellen<br />

und zeitlichen Mehraufwand über einen<br />

93<br />

Fragebogen zu entwickeln und in einem Telefon-Interview<br />

diesen Fragebogen mit in der<br />

zugehenden Betreuung erfahrenen Kolleginnen<br />

und Kollegen zu besprechen. So soll eine<br />

Datenbasis für die Beratungen generiert<br />

werden. Unten den im Rahmen des Telefoninterviews<br />

befragten Experten war auch Dr.<br />

Ludwig, der nicht nur der zusätzlichen Besuchsposition<br />

gegenüber, sondern auch im<br />

Hinblick auf die Beauftragung des iGes-<br />

Instituts eine skeptische Auffassung vertritt.<br />

In Reaktion auf die neue Besuchsgebühr hat<br />

die Arbeitsgemeinschaft für zahnärztliche<br />

Behindertenbehandlung im Berufsverband<br />

Deutscher Oralchirurgen (BDO) eine Stellungnahme<br />

formuliert, in der deutlich gemacht<br />

wird, dass die Besuchsposition für die<br />

zahnärztliche Versorgung von Menschen mit<br />

Behinderungen keine Verbesserung bringt.<br />

Das Problem der zahnmedizinischen Versorgung<br />

von Patienten mit geistiger und<br />

Schwerstmehrfachbehinderung besteht in der<br />

oftmals eingeschränkten Mundhygienefähigkeit<br />

und in der reduzierten Kooperationsfähigkeit<br />

bei der zahnärztlichen Behandlung,<br />

die nicht im häuslichen Umfeld durchgeführt<br />

wird. Für diese Patienten müsse ein <strong>gesetz</strong>lich<br />

geregelter Anspruch auf besondere präventive<br />

zahnmedizinische Leistungen ihrer<br />

Krankenkasse geschaffen werden. Darüber<br />

hinaus seien <strong>gesetz</strong>liche Regelungen zur<br />

Vergütung des zeitlichen Mehraufwands bei<br />

der ambulanten zahnärztlichen Behandlung,<br />

Sonderregelungen bei Abweichung von<br />

Richtlinien bei der der prothetischen Versorgung<br />

und zur aufwandsadäquaten Finanzierung<br />

von Behandlungen in Intubationsnarkose<br />

erforderlich. Lösungsvorschläge hat der<br />

Berufsstand mit dem AuB-Konzept „Mundgesund<br />

trotz Handicap und hohem Alter – Konzept<br />

zur vertragszahnärztlichen Versorgung<br />

von Pflegebedürftigen und Menschen mit<br />

Behinderung“ vorgelegt.

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