Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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tungsverbesserungen und Transparenz‘ vor,<br />
dass „die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen<br />
oder Menschen mit Behinderungen,<br />
die eine Zahnarztpraxis nicht oder<br />
nur mit hohem Aufwand aufsuchen können,<br />
durch die Einführung einer zusätzlichen Vergütung<br />
für die erforderliche aufsuchende Betreuung<br />
durch Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
verbessert wird“ (SGB V – <strong>§</strong> 87 Absatz 2i).<br />
In einer gemeinsamen Pressemitteilung bewerteten<br />
Bundeszahnärztekammer (BZÄK)<br />
und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />
(KZBV) diesen Schritt zunächst als vorsichtig<br />
optimistisch. Immerhin sei der Handlungsbedarf<br />
erkannt worden, allerdings reiche der<br />
von dem Hintergrund begrenzter Finanzmittel<br />
geplante Schritt bei weitem nicht aus, die<br />
Versorgungssituation der Betroffenen grundsätzlich<br />
zu verbessern.<br />
Mit Schreiben vom 07.02.2012 an den Vorsitzenden<br />
des Vorstandes der KZBV, Dr.<br />
Fedderwitz haben die zuständigen Referenten<br />
für Alters- und Behindertenzahnheilkunde<br />
der <strong>LZK</strong> <strong>BW</strong>, Dr. Ludwig und Dr. Elsäßer, ihre<br />
Irritation über die geplante Einführung einer<br />
neuen Besuchsposition in Pflegeeinrichtungen<br />
zum Ausdruck gebracht. Von<br />
Seiten Baden-Württembergs wird die Gefahr<br />
gesehen, dass diese neue Besuchsposition<br />
niedriger bewertet wird. Vor allem aber wird<br />
die neue Besuchsposition keine Verbesserung<br />
für die Mehrheit der Patienten bringen,<br />
die in die Praxis zur Behandlung kommen<br />
können, aber einen besonderen Behandlungsbedarf<br />
haben (z. B. Menschen mit Behinderungen).<br />
Die zusätzliche Besuchsposition für Menschen<br />
mit Pflegestufe bzw. Menschen, die<br />
Eingliederungshilfe erhalten, soll nun im Erweiterten<br />
Bewertungsausschuss beraten<br />
werden. Dazu hat die KZBV im Vorfeld das<br />
iGes-Institut in Berlin beauftragt, für diese<br />
Zuschlagposition den personellen, instrumentellen<br />
und zeitlichen Mehraufwand über einen<br />
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Fragebogen zu entwickeln und in einem Telefon-Interview<br />
diesen Fragebogen mit in der<br />
zugehenden Betreuung erfahrenen Kolleginnen<br />
und Kollegen zu besprechen. So soll eine<br />
Datenbasis für die Beratungen generiert<br />
werden. Unten den im Rahmen des Telefoninterviews<br />
befragten Experten war auch Dr.<br />
Ludwig, der nicht nur der zusätzlichen Besuchsposition<br />
gegenüber, sondern auch im<br />
Hinblick auf die Beauftragung des iGes-<br />
Instituts eine skeptische Auffassung vertritt.<br />
In Reaktion auf die neue Besuchsgebühr hat<br />
die Arbeitsgemeinschaft für zahnärztliche<br />
Behindertenbehandlung im Berufsverband<br />
Deutscher Oralchirurgen (BDO) eine Stellungnahme<br />
formuliert, in der deutlich gemacht<br />
wird, dass die Besuchsposition für die<br />
zahnärztliche Versorgung von Menschen mit<br />
Behinderungen keine Verbesserung bringt.<br />
Das Problem der zahnmedizinischen Versorgung<br />
von Patienten mit geistiger und<br />
Schwerstmehrfachbehinderung besteht in der<br />
oftmals eingeschränkten Mundhygienefähigkeit<br />
und in der reduzierten Kooperationsfähigkeit<br />
bei der zahnärztlichen Behandlung,<br />
die nicht im häuslichen Umfeld durchgeführt<br />
wird. Für diese Patienten müsse ein <strong>gesetz</strong>lich<br />
geregelter Anspruch auf besondere präventive<br />
zahnmedizinische Leistungen ihrer<br />
Krankenkasse geschaffen werden. Darüber<br />
hinaus seien <strong>gesetz</strong>liche Regelungen zur<br />
Vergütung des zeitlichen Mehraufwands bei<br />
der ambulanten zahnärztlichen Behandlung,<br />
Sonderregelungen bei Abweichung von<br />
Richtlinien bei der der prothetischen Versorgung<br />
und zur aufwandsadäquaten Finanzierung<br />
von Behandlungen in Intubationsnarkose<br />
erforderlich. Lösungsvorschläge hat der<br />
Berufsstand mit dem AuB-Konzept „Mundgesund<br />
trotz Handicap und hohem Alter – Konzept<br />
zur vertragszahnärztlichen Versorgung<br />
von Pflegebedürftigen und Menschen mit<br />
Behinderung“ vorgelegt.