Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW
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Bei 2.774 Praxen wurde eine Gefährdungsbeurteilung<br />
<strong>nach</strong> den Vorgaben der bisherigen,<br />
nicht mehr geltenden Unfallverhütungsvorschrift<br />
BGV A 2 durchgeführt.<br />
Rahmenverträge Mobilfunk<br />
Rahmenvertragskunden der Mobilfunkdiensteanbieter<br />
kommen in den Genuss von<br />
günstigen Business-Konditionen. Die Landeszahnärztekammer<br />
Baden-Württemberg<br />
hält für ihre Mitglieder verschiedene Vertragskonstellationen<br />
bereit, die speziell auf<br />
die individuellen Anforderungen und das persönliche<br />
Nutzungsverhalten abgestimmt sind.<br />
So profitieren die Kammermitglieder von<br />
Preisvorteilen bei Rahmenverträgen mit den<br />
Mobilfunkdiensteanbietern T-Mobile, e-plus+<br />
und O2.<br />
In den Rahmenverträgen wurden Preis<strong>nach</strong>lässe<br />
über 35 Prozent vereinbart, die somit<br />
eine günstige Alternative zu den am freien<br />
Markt erhältlichen Angebotskonditionen darstellen.<br />
Spezielle Informationen zu allen Rahmenverträgen<br />
sind im Internetauftritt der Kammer<br />
unter www.lzk-bw.de unter Zahnärzte-<br />
Praxisführung-Rahmenverträge eingestellt.<br />
Rahmenverträge über die Anmietung von<br />
Mietfahrzeugen<br />
Der seit 2003 bestehende Rahmenvertrag<br />
zwischen der Mietwagenfirma AVIS und der<br />
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg<br />
bietet Kammermitgliedern und ihrem<br />
Praxispersonal weltweit gültige und günstige<br />
Firmenkonditionen mit bis zu 25 Prozent<br />
Preisermäßigung. Er kann sowohl für dienst-<br />
63<br />
liche Zwecke als auch für Privatreisen genutzt<br />
werden. Die Rabatte umfassen zum<br />
Beispiel eine höherwertige Ausstattung der<br />
Fahrzeuge ohne Aufpreis.<br />
AVIS verfügt über ein deutschlandweites flächendeckendes<br />
Filialnetz, das auch Mietwagenstationen<br />
an allen größeren Flughäfen<br />
und Bahnhöfen einschließt.<br />
Detaillierte Informationen über die jedes Jahr<br />
neu ausgehandelten Sonderkonditionen des<br />
Rahmenvertrages sowie über die notwendige<br />
AWD-Kundennummer sind im Internetauftritt<br />
der Landeszahnärztekammer Baden-<br />
Württemberg passwortgeschützt unter den<br />
Menüpunkten Zahnärzte/Praxisführung/<br />
Rahmenverträge abrufbar.<br />
Unsere Kammerkonditionen bieten im Vergleich<br />
zum Privatkundentarif zahlreiche Vorteile.<br />
Sie gelten das gesamte Jahr und bieten<br />
ermäßigte Leistungen in vielen Bereichen für<br />
alle Fahrzeugkategorien, auch für Transporter.<br />
Zum Beispiel genießen Kammermitglieder<br />
Priorität bei der Zuteilung ihres Fahrzeuges.<br />
Sie bekommen ermäßigte Zustell- und<br />
Abholgebühren, freie Kilometer, günstigere<br />
Zusatzleistungen wie NAVI, Dieselfahrzeuge<br />
oder Winterreifen sowie eine preiswertere<br />
Selbstbeteiligung im Schadensfall. Zudem<br />
erhalten Kammermitglieder spezielle Fahrzeugmodelle<br />
(z.B. Cabrios, SUVs), die im Internet<br />
nicht angeboten werden.<br />
Der bereits seit neun Jahren bestehende<br />
Rahmenvertrag mit der Mietwagenfirma<br />
Enterprise Rent-a-car hat sich auf Grund<br />
großer Nachfrage bewährt und wurde im Berichtsjahr<br />
erfolgreich verlängert. Er ist ebenso<br />
für alle Kammermitglieder und deren Praxispersonal<br />
gültig und kann für dienstliche Zwecke<br />
als auch privat genutzt werden.