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Kenntnisprüfungen nach § 2 Zahnheilkunde- gesetz - LZK BW

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Bei 2.774 Praxen wurde eine Gefährdungsbeurteilung<br />

<strong>nach</strong> den Vorgaben der bisherigen,<br />

nicht mehr geltenden Unfallverhütungsvorschrift<br />

BGV A 2 durchgeführt.<br />

Rahmenverträge Mobilfunk<br />

Rahmenvertragskunden der Mobilfunkdiensteanbieter<br />

kommen in den Genuss von<br />

günstigen Business-Konditionen. Die Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg<br />

hält für ihre Mitglieder verschiedene Vertragskonstellationen<br />

bereit, die speziell auf<br />

die individuellen Anforderungen und das persönliche<br />

Nutzungsverhalten abgestimmt sind.<br />

So profitieren die Kammermitglieder von<br />

Preisvorteilen bei Rahmenverträgen mit den<br />

Mobilfunkdiensteanbietern T-Mobile, e-plus+<br />

und O2.<br />

In den Rahmenverträgen wurden Preis<strong>nach</strong>lässe<br />

über 35 Prozent vereinbart, die somit<br />

eine günstige Alternative zu den am freien<br />

Markt erhältlichen Angebotskonditionen darstellen.<br />

Spezielle Informationen zu allen Rahmenverträgen<br />

sind im Internetauftritt der Kammer<br />

unter www.lzk-bw.de unter Zahnärzte-<br />

Praxisführung-Rahmenverträge eingestellt.<br />

Rahmenverträge über die Anmietung von<br />

Mietfahrzeugen<br />

Der seit 2003 bestehende Rahmenvertrag<br />

zwischen der Mietwagenfirma AVIS und der<br />

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg<br />

bietet Kammermitgliedern und ihrem<br />

Praxispersonal weltweit gültige und günstige<br />

Firmenkonditionen mit bis zu 25 Prozent<br />

Preisermäßigung. Er kann sowohl für dienst-<br />

63<br />

liche Zwecke als auch für Privatreisen genutzt<br />

werden. Die Rabatte umfassen zum<br />

Beispiel eine höherwertige Ausstattung der<br />

Fahrzeuge ohne Aufpreis.<br />

AVIS verfügt über ein deutschlandweites flächendeckendes<br />

Filialnetz, das auch Mietwagenstationen<br />

an allen größeren Flughäfen<br />

und Bahnhöfen einschließt.<br />

Detaillierte Informationen über die jedes Jahr<br />

neu ausgehandelten Sonderkonditionen des<br />

Rahmenvertrages sowie über die notwendige<br />

AWD-Kundennummer sind im Internetauftritt<br />

der Landeszahnärztekammer Baden-<br />

Württemberg passwortgeschützt unter den<br />

Menüpunkten Zahnärzte/Praxisführung/<br />

Rahmenverträge abrufbar.<br />

Unsere Kammerkonditionen bieten im Vergleich<br />

zum Privatkundentarif zahlreiche Vorteile.<br />

Sie gelten das gesamte Jahr und bieten<br />

ermäßigte Leistungen in vielen Bereichen für<br />

alle Fahrzeugkategorien, auch für Transporter.<br />

Zum Beispiel genießen Kammermitglieder<br />

Priorität bei der Zuteilung ihres Fahrzeuges.<br />

Sie bekommen ermäßigte Zustell- und<br />

Abholgebühren, freie Kilometer, günstigere<br />

Zusatzleistungen wie NAVI, Dieselfahrzeuge<br />

oder Winterreifen sowie eine preiswertere<br />

Selbstbeteiligung im Schadensfall. Zudem<br />

erhalten Kammermitglieder spezielle Fahrzeugmodelle<br />

(z.B. Cabrios, SUVs), die im Internet<br />

nicht angeboten werden.<br />

Der bereits seit neun Jahren bestehende<br />

Rahmenvertrag mit der Mietwagenfirma<br />

Enterprise Rent-a-car hat sich auf Grund<br />

großer Nachfrage bewährt und wurde im Berichtsjahr<br />

erfolgreich verlängert. Er ist ebenso<br />

für alle Kammermitglieder und deren Praxispersonal<br />

gültig und kann für dienstliche Zwecke<br />

als auch privat genutzt werden.

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