Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...
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Dieser umstrittenen Zulässigkeitsvoraussetzung kommt somit in der<br />
Praxis eine erhebliche Bedeutung zu und sie trägt dazu bei, dass die<br />
bei den Oberlandesgerichten Oldenburg und Braunschweig gestellten<br />
Anträge häufiger als unzulässig verworfen werden.<br />
Ohne diese Zulässigkeitsvoraussetzung wären beispielsweise im Jahre<br />
1998 durch das OLG Braunschweig vier Anträge weniger als<br />
unzulässig verworfen worden. Somit wäre die Zahl der zulässigen<br />
Anträge von 16,7% auf 30% gestiegen. Damit zeigt sich, dass die<br />
Diskussion um diese Zulässigkeitsvoraussetzung eine große<br />
Bedeutung für die Ergebnisse in der Praxis hat.<br />
Im Gegensatz zu der Voraussetzung der Wiedergabe und<br />
Auseinandersetzung mit den Bescheiden der Staatsanwaltschaft ist der<br />
Streit um die Darlegung der Fristen des § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs.<br />
2 Satz 1 StPO bei den Oberlandesgerichten in Niedersachsen nicht in<br />
Erscheinung getreten.<br />
Diese Anforderung wird vom OLG Celle ebenfalls abgelehnt. 733 <strong>Das</strong><br />
OLG Oldenburg und das OLG Braunschweig haben jedoch keinen<br />
Antrag mangels dieser Voraussetzung als unzulässig verworfen. Die<br />
Darlegung der Fristen des vorgeschalteten Verfahrens hat somit im<br />
Gegensatz zur Wiedergabe und Auseinandersetzung mit den<br />
Bescheiden der Staatsanwaltschaft keinen Einfluss auf die Ergebnisse<br />
der Anträge bei den niedersächsischen Oberlandesgerichten in den<br />
Jahren 1998 und 1999 gehabt.<br />
cc) Mangels Verletzteneigenschaft<br />
<strong>Das</strong> Problem der Verletzteneigenschaft spielt im Gegensatz zu der<br />
großen Bedeutung in der Literatur eine nur geringe Rolle in der<br />
Praxis. Lediglich drei von 296 Anträgen scheiterten an einem Fehlen<br />
733 OLG Celle, Nds.Rechtspflege 1989, S.262 f.