07.02.2013 Aufrufe

Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...

Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...

Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

10<br />

Der Abgeordnete Reichensperger war ebenfalls der Ansicht, dass<br />

zunächst eine Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft versucht<br />

werden müsse. Auch stimmte er zu, dass die Entscheidung dann das<br />

Oberlandesgericht haben solle, damit das Selbstgefühl der<br />

Staatsanwaltschaft nicht verletzt werde. Des Weiteren schlug er vor,<br />

dass der Antrag bei Gericht binnen drei Monaten nach der Ablehnung<br />

durch die Staatsanwaltschaft gestellt werden müsse, damit das<br />

Verfahren nicht unangemessene Zeit über dem Haupte des<br />

Beschuldigten schwebe. 403<br />

In einer auf die Diskussion folgenden Abstimmung entschieden sich<br />

die Abgeordneten dafür, dass der Beschwerdeführer sich vor der<br />

Beschwerde bei Gericht an den vorgesetzten Beamten der<br />

Staatsanwaltschaft wenden muss, die Beschwerdeschrift von einem<br />

Rechtsanwalt unterzeichnet sein muss und eine Beschwerde an das<br />

Gericht nur innerhalb von drei Monaten nach Empfang des<br />

ablehnenden Bescheides der Staatsanwaltschaft stattfindet kann. Der<br />

Vorschlag, dass gegen die letzte Entscheidung der Staatsanwaltschaft<br />

die Beschwerde an das Oberlandesgericht stattfinden soll, wurde<br />

abgelehnt. 404<br />

Im Zuge der zweiten Lesung beschloss die Kommission, dass in den<br />

vor das Reichsgericht gehörige Sachen das Reichsgericht, in anderen<br />

Sachen das Oberlandesgericht zuständig sei. 405<br />

Der Gesetzestext lautete daraufhin:<br />

§ 147<br />

Giebt die Staatsanwaltschaft einem bei Ihr angebrachten Antrage auf<br />

Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge, oder verfügt sie nach<br />

403 Reichensperger, in: Hahn, Materialien Band I, S. 1080.<br />

404 Hahn, Materialien Band I, S. 1082.<br />

405 Hahn, Materialien Band II, S. 2199.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!