Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...
Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...
Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
10<br />
Der Abgeordnete Reichensperger war ebenfalls der Ansicht, dass<br />
zunächst eine Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft versucht<br />
werden müsse. Auch stimmte er zu, dass die Entscheidung dann das<br />
Oberlandesgericht haben solle, damit das Selbstgefühl der<br />
Staatsanwaltschaft nicht verletzt werde. Des Weiteren schlug er vor,<br />
dass der Antrag bei Gericht binnen drei Monaten nach der Ablehnung<br />
durch die Staatsanwaltschaft gestellt werden müsse, damit das<br />
Verfahren nicht unangemessene Zeit über dem Haupte des<br />
Beschuldigten schwebe. 403<br />
In einer auf die Diskussion folgenden Abstimmung entschieden sich<br />
die Abgeordneten dafür, dass der Beschwerdeführer sich vor der<br />
Beschwerde bei Gericht an den vorgesetzten Beamten der<br />
Staatsanwaltschaft wenden muss, die Beschwerdeschrift von einem<br />
Rechtsanwalt unterzeichnet sein muss und eine Beschwerde an das<br />
Gericht nur innerhalb von drei Monaten nach Empfang des<br />
ablehnenden Bescheides der Staatsanwaltschaft stattfindet kann. Der<br />
Vorschlag, dass gegen die letzte Entscheidung der Staatsanwaltschaft<br />
die Beschwerde an das Oberlandesgericht stattfinden soll, wurde<br />
abgelehnt. 404<br />
Im Zuge der zweiten Lesung beschloss die Kommission, dass in den<br />
vor das Reichsgericht gehörige Sachen das Reichsgericht, in anderen<br />
Sachen das Oberlandesgericht zuständig sei. 405<br />
Der Gesetzestext lautete daraufhin:<br />
§ 147<br />
Giebt die Staatsanwaltschaft einem bei Ihr angebrachten Antrage auf<br />
Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge, oder verfügt sie nach<br />
403 Reichensperger, in: Hahn, Materialien Band I, S. 1080.<br />
404 Hahn, Materialien Band I, S. 1082.<br />
405 Hahn, Materialien Band II, S. 2199.