Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...
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5<br />
1873 dem Bundesrat vorgelegt und mit Motiven veröffentlicht<br />
(Entwurf I). 377 Der Entwurf ermöglichte es einem durch eine strafbare<br />
Handlung Verletzten, in gewissen Fällen die subsidiäre Privatklage zu<br />
erheben oder als Nebenkläger aufzutreten. 378<br />
Der Bundesrat beschloss, eine Kommission von elf Mitgliedern<br />
einzusetzen, die über den Entwurf beraten sollte. 379 Die Beratung<br />
dauerte vom 17. April bis zum 3. Juli 1873 und führte zu einigen<br />
Änderungen der ersten Fassung. 380 Der umgearbeitete Entwurf wurde<br />
ebenfalls mit Motiven veröffentlicht (Entwurf II). 381 Der<br />
Gesetzesvorschlag der Kommission wurde bei späteren Beratungen<br />
des Bundesrates erneut modifiziert. Der durch die Beschlüsse des<br />
Bundesrates geänderte Entwurf wurde dem Reichstag am 29. Oktober<br />
1874 vorgelegt (Entwurf III). 382<br />
Der Reichstag beschloss, eine Kommission von 28 Mitgliedern<br />
einzusetzen, damit diese über die bisher vorgelegten Entwürfe<br />
berate. 383 Die Kommission begann ihre Arbeit am 26. Januar 1875. 384<br />
6. Die Beratungen der Reichsjustizkommission<br />
Bei den Beratungen der Kommission berichtete der Abgeordnete<br />
Reichensperger, dass über den Nichtgebrauch des Anklagerechts<br />
seitens der Staatsanwaltschaft sehr häufig geklagt werde. Er<br />
beantragte folgende Bestimmung:<br />
377<br />
von Kries, S. 63.<br />
378<br />
Dochow, S. 109.<br />
379<br />
von Kries, S .63.<br />
380<br />
von Kries, S .63; von Schwarze, Einleitung S. X.<br />
381<br />
von Kries, S. 63.<br />
382<br />
von Schwarze, Einleitung S. XI.<br />
383<br />
von Kries, S. 64; von Schwarze, Einleitung S. XI; Dochow, S. 117.<br />
384<br />
von Schwarze, Einleitung S. XII.