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Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...

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147<br />

Eine Einflussnahme des Verletzten auf die Entscheidung der<br />

Staatsanwaltschaft zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist in<br />

dem Entwurf nicht vorgesehen. Eine Besserstellung des Verletzten<br />

unter diesem Gesichtspunkt wird weder mittelbar noch unmittelbar<br />

erreicht.<br />

b) Alternativ-Entwurf Reform des Ermittlungsverfahrens –<br />

Entwurf eines Arbeitskreises deutscher, österreichischer<br />

und schweizerischer Strafrechtslehrer, Februar 2001<br />

Der Alternativ-Entwurf Reform des Ermittlungsverfahrens ist ein<br />

Reformvorschlag des Arbeitskreises deutscher, österreichischer und<br />

schweizerischer Strafrechtslehrer, der an vorangegangene Alternativ-<br />

Entwürfe zum Strafrecht bzw. Strafprozessrecht anknüpft. 416<br />

Ausgangspunkt des Reformentwurfes war die „unbestrittene<br />

Einsicht“, dass der Schwerpunkt des Strafprozesses heute im<br />

Ermittlungsverfahren liege und dass auf diesem Gebiet der<br />

Reformbedarf am größten sei. 417 Die wichtigsten Entscheidungen<br />

würden im Ermittlungsverfahren gefällt, da die Staatsanwaltschaft<br />

beim Abschluss des Ermittlungsverfahrens über eine faktisch fast<br />

uneingeschränkte Ermessensmacht verfüge. Der<br />

Entscheidungsspielraum der Staatsanwaltschaft habe sich entgegen<br />

des ursprünglichen Konzepts der Strafprozessordnung unsystematisch<br />

entwickelt und erlaube es dem Staatsanwalt, aus einem breiten<br />

Spektrum von Optionen zwischen folgenloser Verfahrenseinstellung<br />

und sanktionierenden Verfahrensabschlüssen zu wählen, ohne dass<br />

seine Entscheidung einer wirksamen externen Kontrolle unterworfen<br />

wäre. 418<br />

416 AE-EV, S.V.<br />

417 AE-EV, S. V.<br />

418 AE-EV, S. 28.

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