Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...
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Eine Einflussnahme des Verletzten auf die Entscheidung der<br />
Staatsanwaltschaft zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist in<br />
dem Entwurf nicht vorgesehen. Eine Besserstellung des Verletzten<br />
unter diesem Gesichtspunkt wird weder mittelbar noch unmittelbar<br />
erreicht.<br />
b) Alternativ-Entwurf Reform des Ermittlungsverfahrens –<br />
Entwurf eines Arbeitskreises deutscher, österreichischer<br />
und schweizerischer Strafrechtslehrer, Februar 2001<br />
Der Alternativ-Entwurf Reform des Ermittlungsverfahrens ist ein<br />
Reformvorschlag des Arbeitskreises deutscher, österreichischer und<br />
schweizerischer Strafrechtslehrer, der an vorangegangene Alternativ-<br />
Entwürfe zum Strafrecht bzw. Strafprozessrecht anknüpft. 416<br />
Ausgangspunkt des Reformentwurfes war die „unbestrittene<br />
Einsicht“, dass der Schwerpunkt des Strafprozesses heute im<br />
Ermittlungsverfahren liege und dass auf diesem Gebiet der<br />
Reformbedarf am größten sei. 417 Die wichtigsten Entscheidungen<br />
würden im Ermittlungsverfahren gefällt, da die Staatsanwaltschaft<br />
beim Abschluss des Ermittlungsverfahrens über eine faktisch fast<br />
uneingeschränkte Ermessensmacht verfüge. Der<br />
Entscheidungsspielraum der Staatsanwaltschaft habe sich entgegen<br />
des ursprünglichen Konzepts der Strafprozessordnung unsystematisch<br />
entwickelt und erlaube es dem Staatsanwalt, aus einem breiten<br />
Spektrum von Optionen zwischen folgenloser Verfahrenseinstellung<br />
und sanktionierenden Verfahrensabschlüssen zu wählen, ohne dass<br />
seine Entscheidung einer wirksamen externen Kontrolle unterworfen<br />
wäre. 418<br />
416 AE-EV, S.V.<br />
417 AE-EV, S. V.<br />
418 AE-EV, S. 28.