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Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...

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Bei einer derart kurzen Frist zur Stellungnahme kann die<br />

Entscheidung der Staatsanwaltschaft immer noch zeitnah getroffen<br />

werden, ohne dass mit einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens<br />

zu rechnen ist.<br />

Bleiben die Einwände des Verletzten gegen die Einstellung des<br />

Verfahrens von der Staatsanwaltschaft unberücksichtigt, kann der<br />

Verletzte diese Entscheidung immer noch im Wege des<br />

<strong>Klageerzwingungsverfahren</strong>s überprüfen lassen. Folglich sollte vor<br />

der Einstellung des Verfahrens am Ende des Ermittlungsverfahrens<br />

der Verletzte in der dargestellten Form angehört werden.<br />

Die Anhörung wäre eine gute Ergänzung des<br />

<strong>Klageerzwingungsverfahren</strong>s und gäbe dem Verletzten eine bessere<br />

Möglichkeit, seine Interessen im Strafverfahren einzubringen.

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