07.02.2013 Aufrufe

Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...

Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...

Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3<br />

verhandeln. Sinn und Zweck dieses Verfahrens war es, sich in<br />

vorgeschriebener Form mit dem Gegner auseinanderzusetzen. 364<br />

3. Die Epoche des Mittelalters<br />

In der Epoche des mittelalterlichen Rechtsdenkens versuchten König,<br />

Territorialherren und Städte die Fehde und die Rache zu<br />

verdrängen. 365 Dabei wurde erkannt, dass ein Verzicht auf Selbsthilfe<br />

nur dann vom Verletzten verlangt werden konnte, wenn der Staat ihm<br />

ein geordnetes gerichtliches Verfahren zur Sühne der Tat<br />

garantierte. 366 Für den Verletzten gab es deshalb die Möglichkeit bei<br />

Gericht Klage zu erheben. Dieses war jedoch nicht für die<br />

Tatsachenermittlung zuständig, welche den Parteien oblag. 367<br />

Ab dem 13. Jahrhundert entwickelte sich der Inquisitionsprozess. Er<br />

zeichnete sich dadurch aus, dass der Richter die Initiative der<br />

Strafverfolgung, die Voruntersuchung, die Beweisaufnahme und die<br />

Urteilsfindung übernahm. 368 Auch im Inquisitionsprozess stand dem<br />

Verletzten das Recht der Privatanklage zu. 369<br />

4. Der reformierte Strafprozess<br />

In den 30er und 40er Jahren des 19. Jahrhunderts wurde in allen<br />

deutschen Staaten über das Erfordernis der Grundsätze der<br />

Öffentlichkeit, Mündlichkeit, Unmittelbarkeit und die Einführung der<br />

364<br />

Eb. Schmidt, Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, S.<br />

38.<br />

365<br />

Eb. Schmidt, Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, S.<br />

47.<br />

366<br />

Görg, S. 94.<br />

367<br />

Eb. Schmidt, Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, S.<br />

76.<br />

368 Gneist, S. 18.<br />

369 Mayer, S. 601.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!