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Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...

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8<br />

Der Abgeordneten Gneist begründete seinen Antrag damit, dass der<br />

beschlossene § 146 Abs. 2 dem System der Staatsanwaltschaft und<br />

dem Prinzip des Anklageprozesses widerstreite. Er schlug deshalb vor,<br />

den § 146 wieder nach dem Entwurfe herzustellen, dagegen dem<br />

durch die Straftat Verletzten die Anklagepflicht und damit das Recht<br />

zu übertragen, eine Strafsache selbst als Kläger zu verfolgen. 395<br />

Die Ansichten über die vorgeschlagene Einführung einer umfassenden<br />

subsidiären Privatklage gingen weit auseinander.<br />

Nach Ansicht des Abgeordneten Hanauer war nach der Einführung<br />

des Instituts der Staatsanwaltschaft unter Anerkennung des<br />

Legalitätsprinzips nur ein beschränkter Raum für die Privatklage<br />

vorhanden. Es läge gewissermaßen ein Widerspruch darin, dass auf<br />

der einen Seite die staatliche Behörde nach dem Grundsatz handeln<br />

solle: „Jede strafbare Handlung muß durch die staatliche Behörde im<br />

öffentlichen Interesse verfolgt werden,“ während auf der anderen<br />

Seite jedermann aus dem Volk dasselbe Ziel verfolgen dürfe. 396<br />

Auch der Abgeordnete Krätzer sprach sich für die Beschwerde bei<br />

Gericht und somit gegen den Vorschlag des Abgeordneten Gneist aus.<br />

Er widersprach der Aussage, dass es für unvereinbar mit der Autorität<br />

des Staatsanwaltes sei, sich vom Gericht gewissermaßen korrigieren<br />

zu lassen. Nach seiner Ansicht könne dieses Argument dadurch<br />

entkräftet werden, dass sich solche Korrekturen auch ein jeder Richter<br />

gefallen lassen müsse, dessen Urteil vom Obergericht geändert werde<br />

und er habe nicht gehört, dass hierunter die richterliche Autorität<br />

leide. 397<br />

Der Abgeordnete Gneist trug gegen die Beschwerde bei Gericht<br />

Bedenken vor. Nach seiner Meinung führe die Beschwerde bei den<br />

Gerichten zu einer sehr beträchtlichen Arbeitsmehrung, bei der in den<br />

395 Gneist, in: Hahn, Materialien Band I, S. 1068.<br />

396 Hanauer, in: Hahn, Materialien Band I, S.1072 f.<br />

397 Krätzer, in: Hahn, Materialien Band I, S. 1075.

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