Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...
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Der Abgeordneten Gneist begründete seinen Antrag damit, dass der<br />
beschlossene § 146 Abs. 2 dem System der Staatsanwaltschaft und<br />
dem Prinzip des Anklageprozesses widerstreite. Er schlug deshalb vor,<br />
den § 146 wieder nach dem Entwurfe herzustellen, dagegen dem<br />
durch die Straftat Verletzten die Anklagepflicht und damit das Recht<br />
zu übertragen, eine Strafsache selbst als Kläger zu verfolgen. 395<br />
Die Ansichten über die vorgeschlagene Einführung einer umfassenden<br />
subsidiären Privatklage gingen weit auseinander.<br />
Nach Ansicht des Abgeordneten Hanauer war nach der Einführung<br />
des Instituts der Staatsanwaltschaft unter Anerkennung des<br />
Legalitätsprinzips nur ein beschränkter Raum für die Privatklage<br />
vorhanden. Es läge gewissermaßen ein Widerspruch darin, dass auf<br />
der einen Seite die staatliche Behörde nach dem Grundsatz handeln<br />
solle: „Jede strafbare Handlung muß durch die staatliche Behörde im<br />
öffentlichen Interesse verfolgt werden,“ während auf der anderen<br />
Seite jedermann aus dem Volk dasselbe Ziel verfolgen dürfe. 396<br />
Auch der Abgeordnete Krätzer sprach sich für die Beschwerde bei<br />
Gericht und somit gegen den Vorschlag des Abgeordneten Gneist aus.<br />
Er widersprach der Aussage, dass es für unvereinbar mit der Autorität<br />
des Staatsanwaltes sei, sich vom Gericht gewissermaßen korrigieren<br />
zu lassen. Nach seiner Ansicht könne dieses Argument dadurch<br />
entkräftet werden, dass sich solche Korrekturen auch ein jeder Richter<br />
gefallen lassen müsse, dessen Urteil vom Obergericht geändert werde<br />
und er habe nicht gehört, dass hierunter die richterliche Autorität<br />
leide. 397<br />
Der Abgeordnete Gneist trug gegen die Beschwerde bei Gericht<br />
Bedenken vor. Nach seiner Meinung führe die Beschwerde bei den<br />
Gerichten zu einer sehr beträchtlichen Arbeitsmehrung, bei der in den<br />
395 Gneist, in: Hahn, Materialien Band I, S. 1068.<br />
396 Hanauer, in: Hahn, Materialien Band I, S.1072 f.<br />
397 Krätzer, in: Hahn, Materialien Band I, S. 1075.