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Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...

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Garantie dafür besteht, dass das Gericht den Vortrag als ausreichend<br />

anerkennt, sind dagegen bei der Wahrung der Frist und dem Erkennen<br />

eines Privatklagedelikts Fehler durch den Rechtsanwalt schwer<br />

verständlich. Möglich ist jedoch, dass ein verspätetet eingereichter<br />

Antrag ohne weitere Prüfung anderer Zulässigkeitsvoraussetzungen<br />

als unzulässig verworfen wurde, sodass nicht eindeutig festgestellt<br />

werden kann, ob der Antrag durch einen Rechtsanwalt gestellt wurde.<br />

gg) <strong>Das</strong> Privatklagedelikt<br />

In drei Fällen wurde der Antrag auf gerichtliche Entscheidung als<br />

unzulässig verworfen, weil dem Verfahren ausschließlich ein<br />

Privatklagedelikt zu Grunde lag (siehe Tabelle Nr. 4 und Nr. 5). Aus<br />

der Auflistung der angeführten Straftatbestände lässt sich jedoch<br />

entnehmen, dass insgesamt zehn Anträgen Privatklagedelikte zu<br />

Grunde lagen, und zwar sechsmal eine Körperverletzung, zweimal die<br />

Verletzung des Briefgeheimnisses, eine Beleidigung und eine<br />

Sachbeschädigung (siehe Tabelle Nr. 8 und Nr. 9). Dies bestätigt<br />

erneut die Vermutung, dass die Strafsenate häufig einen Mangel bei<br />

der Verwerfung des Antrags als unzulässig anführen und die übrigen<br />

Kriterien nicht mehr prüfen.<br />

hh) Strafbares Verhalten nicht erkennbar<br />

<strong>Das</strong> Kriterium „strafbares Verhalten nicht erkennbar“ ist eine Form<br />

der unzureichenden Darstellung des Sachverhalts. Es wurde gesondert<br />

in die Tabelle aufgenommen, da es von den Strafsenaten der<br />

Oberlandesgerichte konkret benannt wurde und damit auch der<br />

Verdeutlichung dient.<br />

Diese Konstellation trat dreimal im Jahre 1999 im Gerichtsbezirk des<br />

OLG Celle auf. Bei den Anträgen handelte es sich um Beschwerden

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