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Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...

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11<br />

dem Abschlusse der Ermittelungen die Einstellung des Verfahrens, so<br />

hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden.<br />

§ 148<br />

Dem Antragsteller steht gegen diesen Bescheid binnen zwei Wochen<br />

nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten<br />

Beamten der Staatsanwaltschaft und gegen dessen ablehnenden<br />

Bescheid binnen einem Monate nach der Bekanntmachung der Antrag<br />

auf gerichtliche Entscheidung zu.<br />

Dieser Antrag muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein.<br />

Zur Entscheidung ist in den vor das Reichsgericht gehörigen Sachen<br />

das Reichsgericht, in anderen Sachen das Oberlandesgericht<br />

zuständig. 406<br />

Nach Beendigung der zweiten Lesung beschloss die<br />

Reichsjustizkommission, dem Reichstag über die Ergebnisse ihrer<br />

Arbeit Bericht zu erstatten. 407<br />

7. Die Kompromisslösung zwischen Reichstag und Bundesrat<br />

Bezüglich der Ergebnisse der zweiten Lesung der Kommission gab es<br />

mit den Ansichten des Bundesrates noch erhebliche Differenzen. 408<br />

Dem Reichstag wurde durch ein Schreiben des Reichskanzlers die<br />

Differenzpunkte mitgeteilt, welche zwischen dem Bundesrat und den<br />

Beschlüssen der Kommission bestanden. 409 Der Reichstag verwies<br />

dies Schreiben an die Justizkommission, die sich mit den<br />

Einwendungen des Bundesrates auseinandersetzte. Die Kommission<br />

blieb jedoch in der Mehrzahl der streitigen Punkte bei ihren früheren<br />

406 Hahn, Materialien Band II, S. 2199.<br />

407 Löwe, Einleitung S. XIV.<br />

408 von Schwarze, Einleitung S. XV.<br />

409 Glaser, S. 196.

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