Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...
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dem Abschlusse der Ermittelungen die Einstellung des Verfahrens, so<br />
hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden.<br />
§ 148<br />
Dem Antragsteller steht gegen diesen Bescheid binnen zwei Wochen<br />
nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten<br />
Beamten der Staatsanwaltschaft und gegen dessen ablehnenden<br />
Bescheid binnen einem Monate nach der Bekanntmachung der Antrag<br />
auf gerichtliche Entscheidung zu.<br />
Dieser Antrag muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein.<br />
Zur Entscheidung ist in den vor das Reichsgericht gehörigen Sachen<br />
das Reichsgericht, in anderen Sachen das Oberlandesgericht<br />
zuständig. 406<br />
Nach Beendigung der zweiten Lesung beschloss die<br />
Reichsjustizkommission, dem Reichstag über die Ergebnisse ihrer<br />
Arbeit Bericht zu erstatten. 407<br />
7. Die Kompromisslösung zwischen Reichstag und Bundesrat<br />
Bezüglich der Ergebnisse der zweiten Lesung der Kommission gab es<br />
mit den Ansichten des Bundesrates noch erhebliche Differenzen. 408<br />
Dem Reichstag wurde durch ein Schreiben des Reichskanzlers die<br />
Differenzpunkte mitgeteilt, welche zwischen dem Bundesrat und den<br />
Beschlüssen der Kommission bestanden. 409 Der Reichstag verwies<br />
dies Schreiben an die Justizkommission, die sich mit den<br />
Einwendungen des Bundesrates auseinandersetzte. Die Kommission<br />
blieb jedoch in der Mehrzahl der streitigen Punkte bei ihren früheren<br />
406 Hahn, Materialien Band II, S. 2199.<br />
407 Löwe, Einleitung S. XIV.<br />
408 von Schwarze, Einleitung S. XV.<br />
409 Glaser, S. 196.