Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...
Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...
Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
8. Die Beschuldigten<br />
127<br />
Auffallend hoch ist der Anteil der Amtsträger unter den<br />
Beschuldigten. Aus den 159 Verfahren im Jahre 1998 waren<br />
insgesamt 47 der Beschuldigten Amtsträger, aus dem Jahr 1999 waren<br />
es aus 137 Verfahren 29 (siehe Tabelle Nr. 12 und Nr. 13). Die<br />
Anträge auf gerichtliche Entscheidung mit einem Amtsträger als<br />
Beschuldigten sind dabei sowohl in beiden Jahren als auch bei den<br />
drei Oberlandesgerichten recht gleichmäßig verteilt.<br />
Von den Amtsträgern wurden Richter mit Abstand am häufigsten<br />
einer Straftat beschuldigt und zwar in den meisten Fällen der<br />
Rechtsbeugung. Die Häufigkeit dieses Straftatbestandes ist wohl<br />
insoweit zu verstehen, dass die Antragssteller nicht bereit sind, sich<br />
mit einem Urteil des Richters (bzw. der Richter) abzufinden und auf<br />
diese Weise eine strafrechtliche Verurteilung des Richters und<br />
dadurch eine andere Entscheidung in ihrem Verfahren erreichen<br />
wollen.<br />
Richtern wurde jedoch nicht nur der Tatbestand der Rechtsbeugung<br />
vorgeworfen. In zwei Fällen des OLG Oldenburg 1998 wurden<br />
Richter einmal der „strafbaren Handlung“ beschuldigt, ohne dass dazu<br />
nähere Angaben gemacht wurden, und einmal der unterlassenen<br />
Hilfeleistung. Weitere Vorwürfe gegen Richter, die mehrfach<br />
auftauchten, waren Prozessbetrug und Diebstahl (in Zusammenhang<br />
mit einer Zwangsvollstreckung). Diese Vorwürfe standen alle im<br />
Zusammenhang mit dem Richteramt.<br />
Nach den Richtern als größte Gruppe der Beschuldigten unter den<br />
Amtsträgern folgen die Polizeibeamten. Ihnen wird häufig Verfolgung<br />
Unschuldiger, Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und<br />
falsche Verdächtigung vorgeworfen, in allen Fällen bestand somit der<br />
Vorwurf die Kompetenzen eines Polizeibeamten überschritten bzw.<br />
missbraucht zu haben.