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Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...

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136<br />

Für die Zuordnung der Staatsanwaltschaft zur rechtsprechenden<br />

Gewalt spreche zunächst die geschichtliche Entstehung der<br />

Staatsanwaltschaft. Ihr sei damals der Teil der richterlichen Aufgaben<br />

übertragen worden, der die prozessuale Ermittlungstätigkeit des<br />

Strafrichters umfasste. Die Staatsanwaltschaft habe somit richterliche<br />

Kompetenzen übernommen. Des Weiteren spreche für eine<br />

Zuordnung zur dritten Gewalt, dass sie der unmittelbaren Aufsicht des<br />

Justizministers und nicht des Innenministers unterstellt wurde. 384<br />

Auch seien die Aufgaben und Kompetenzen der Staatsanwaltschaft<br />

denen eines Richters sehr ähnlich. Durch die Möglichkeit ein<br />

Verfahren einzustellen, fälle der Staatsanwalt praktisch einen<br />

vorweggenommenen Freispruch. 385<br />

Diese Ansicht stößt überwiegend auf große Ablehnung. 386 Da die<br />

Staatsanwaltschaft die gerichtliche Entscheidung vorbereite, an ihr<br />

mitwirke und sie vollstrecke, gehöre sie zwar zur Strafrechtspflege,<br />

aber nicht zur Rechtsprechung. 387<br />

Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft sei nicht als Rechtsprechung zu<br />

qualifizieren. Denn dies setze voraus, dass nicht nur die Richter,<br />

sondern auch die Staatsanwaltschaft selbst zu „Rechtsprechungs“-<br />

Akten berufen und befugt sei. 388 Doch könne man die<br />

Entscheidungen, welche die Staatsanwaltschaft bezüglich der<br />

Verfahren treffe, weder inhaltlich noch ihren Wirkungen nach mit<br />

gerichtlichen Entscheidungen vergleichen. Diesen Entscheidungen<br />

komme keine Rechtskraftwirkung zu, da dem Beschuldigten bei einer<br />

staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügung – solange nicht<br />

Verjährung eingetreten ist – keinerlei Bestandssicherung gewährt<br />

werde. Daraus ergebe sich, dass der Einstellungsverfügung keine<br />

Rechtskraftwirkung zukomme. 389 Wesen des richterlichen Urteils und<br />

384<br />

Wagner, NJW 1963, 8.<br />

385<br />

Kohlhaas, Die Stellung der Staatsanwaltschaft als Teil der rechtsprechenden<br />

Gewalt, S. 41.<br />

386<br />

Wohlers, S. 278; Hellebrand, S. 66; Eb. Schmidt, MDR 1964, 631; Bietau, S. 29.<br />

387 Hellebrand, S. 66.<br />

388 Eb. Schmidt, MDR 1964, 629 f.<br />

389 Eb. Schmidt, MDR 1964, 631.

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