Das Klageerzwingungsverfahren - eDiss - Georg-August-Universität ...
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Für die Zuordnung der Staatsanwaltschaft zur rechtsprechenden<br />
Gewalt spreche zunächst die geschichtliche Entstehung der<br />
Staatsanwaltschaft. Ihr sei damals der Teil der richterlichen Aufgaben<br />
übertragen worden, der die prozessuale Ermittlungstätigkeit des<br />
Strafrichters umfasste. Die Staatsanwaltschaft habe somit richterliche<br />
Kompetenzen übernommen. Des Weiteren spreche für eine<br />
Zuordnung zur dritten Gewalt, dass sie der unmittelbaren Aufsicht des<br />
Justizministers und nicht des Innenministers unterstellt wurde. 384<br />
Auch seien die Aufgaben und Kompetenzen der Staatsanwaltschaft<br />
denen eines Richters sehr ähnlich. Durch die Möglichkeit ein<br />
Verfahren einzustellen, fälle der Staatsanwalt praktisch einen<br />
vorweggenommenen Freispruch. 385<br />
Diese Ansicht stößt überwiegend auf große Ablehnung. 386 Da die<br />
Staatsanwaltschaft die gerichtliche Entscheidung vorbereite, an ihr<br />
mitwirke und sie vollstrecke, gehöre sie zwar zur Strafrechtspflege,<br />
aber nicht zur Rechtsprechung. 387<br />
Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft sei nicht als Rechtsprechung zu<br />
qualifizieren. Denn dies setze voraus, dass nicht nur die Richter,<br />
sondern auch die Staatsanwaltschaft selbst zu „Rechtsprechungs“-<br />
Akten berufen und befugt sei. 388 Doch könne man die<br />
Entscheidungen, welche die Staatsanwaltschaft bezüglich der<br />
Verfahren treffe, weder inhaltlich noch ihren Wirkungen nach mit<br />
gerichtlichen Entscheidungen vergleichen. Diesen Entscheidungen<br />
komme keine Rechtskraftwirkung zu, da dem Beschuldigten bei einer<br />
staatsanwaltschaftlichen Einstellungsverfügung – solange nicht<br />
Verjährung eingetreten ist – keinerlei Bestandssicherung gewährt<br />
werde. Daraus ergebe sich, dass der Einstellungsverfügung keine<br />
Rechtskraftwirkung zukomme. 389 Wesen des richterlichen Urteils und<br />
384<br />
Wagner, NJW 1963, 8.<br />
385<br />
Kohlhaas, Die Stellung der Staatsanwaltschaft als Teil der rechtsprechenden<br />
Gewalt, S. 41.<br />
386<br />
Wohlers, S. 278; Hellebrand, S. 66; Eb. Schmidt, MDR 1964, 631; Bietau, S. 29.<br />
387 Hellebrand, S. 66.<br />
388 Eb. Schmidt, MDR 1964, 629 f.<br />
389 Eb. Schmidt, MDR 1964, 631.