Nicht nur eine Firmenchronik... - Flükiger & Co AG
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einleitung<br />
Wenn einmal ein Historiker <strong>eine</strong> umfassende Geschichte des bernischen Handwerks auf dem Lande<br />
verfassen will, so muss er uns in erster Linie das alte bernische Prozessverfahren schildern, da die meisten<br />
Landhandwerker meistens <strong>nur</strong> durch ränkevollen, mühsamen und teuren Weg des langatmigen<br />
Prozesses zu ihren gesetzlich verankerten Konzessionen (Zugeständnis, behördliche Genehmigung)<br />
kommen konnten.<br />
Die alte bernische Staatsverfassung erlaubte anfangs <strong>nur</strong> Burgern <strong>eine</strong>r Stadt, innerhalb der engen<br />
Stadtmauern gewerbliche Berufe zu führen, so dass die ausschließlich bäurische Landbevölkerung <strong>nur</strong><br />
mit Gewerbetreibenden der Stadt in geschäftliche Verbindung treten konnte. Mit diesen harten gesetzlichen<br />
Bestimmungen, die den geltenden Zunftvorschriften durchaus entsprachen, sicherte sich jede<br />
Stadt das mächtig aufstrebende Handwerk und da schon früh das Sprichwort „Handwerk hat goldenen<br />
Boden“ s<strong>eine</strong> Berechtigung besaß, hatte jede Stadtregierung in den werktätigen Handwerkern auch<br />
steuerkräftige Burger. Zudem ist nicht außer acht zu lassen, dass die Gewerbetreibenden der Städte ihren<br />
schützenden und gnädigen Regierungen die militärische Widerstandskraft erheblich stärkten, denn<br />
die Angehörigen <strong>eine</strong>r Zunft zogen unter eigenem Banner in die befohlenen Kriegszüge aus, wenn dies<br />
von den Gnädigen Herren Oberen angeordnet wurde.<br />
Da es nun aber auf dem Lande ungezählte nicht bewilligte Winkelwirtschaften und <strong>nur</strong> dem Landvolk<br />
bekannte Bäderpinten gab, in welchen nicht selten revolutionäre Gedanken gegen die Stadtherrschaften<br />
verbreitet wurden, so können wir es wohl verstehen, dass da und dort, oft notgedrungen,<br />
auch verbotene handwerkliche Betriebe eröffnet wurden. Die Neugründungen wurden meistens von<br />
Handwerkergesellen vorgenommen, welche nach jahrelanger strenger Lehrzeit und Wanderungen von<br />
Stadt zu Stadt unbefriedigt und nicht selten verärgert auf das Land zurückkehrten.