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Nicht nur eine Firmenchronik... - Flükiger & Co AG

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Hochgeachte, gnedige, gebietende Herren und Oberen!<br />

Was von Eüwer Gnaden Hr. Heinrich Dürr zu Burgdorff begehre, habend dieselben aus bygelegter s<strong>eine</strong>r<br />

eignen Supplication zu vernemmen, dieselbe ist nicht eher aufgesetzt worden, als nachdem zuvor<br />

die gemein zu Oberburg, hinder welche dass in der vermelte gebeüw sollte gemacht werden, dessen<br />

berichtet, und ihnen angezeigt worden, wann sy etwas grundts hätten sich zu widersetzen, sy selbigen<br />

entweders by Euer Gnaden selbstens oder mir, dero Diener, damit ich selbigen zugleich überschreiben<br />

könne, anbringen sollind, und auch auf hierüber gehaltne gemeindt mir kein grundtliche Ursach der<br />

Widersetzung, sondern nachfolgend Antwort geben worden:<br />

Dass sy, die gemeind, Euer Gnaden dehmütigst bitte, im Fahl dero beliebter Hr. Dürr zu wilfahren,<br />

ihme dahin zu halten, dass ihnen kein fernere beschwärd daraus erwachse und nichts anders als wass<br />

dissmahl fürgeben wird, gesucht werde, Item, dass durch diese <strong>Co</strong>ncession er ihm kein anders recht in<br />

der gemein zueignen könne, sondern wann er etwas Dorf- oder Wohnrechts haben wolle, er selbiges<br />

erkauffen und sich wie aller Orten gebreuchlich, darumb by der gemeind anmelden solle, dass auch<br />

nicht, wann das Werck mit der Zeit handendern oder sonst widern vergehen möchte an dessen statt ein<br />

Wohnungsrecht oder anders zu der gemeind beschwärt daraus entstehe. Wann nuhn ich nicht sehen<br />

kann, dass in solchem fahl dis vorgabende gebeüw zu jemandts schaden, sondern vielmehr zu fortpflanzung<br />

der arbeit gerichtet, habe mit gegenwärtigem bericht Euer Gnaden hiemit in Erwartung dero<br />

gnädigen befelch und im fahl der Wilfahrt, der spezification des bodenzins, Zins, durch Euer Gnaden<br />

belieben möchte, darauf zu schlagen, in den Allmechtigen schutz dess Höchsten Wohlbefohlen, verbleibe<br />

ich Euer Gnaden Unterthänigst getreuer, viel gehorsammer Diener Samuel Frisching<br />

Burgdorff, den 14, Septembris 1672

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