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Nicht nur eine Firmenchronik... - Flükiger & Co AG

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1708<br />

Der Schultheiss von Burgdorf berichtet an den Rat zu Bern, Oberburg habe den Jacob Mahler mit zwei<br />

Söhnen als Hintersäss angenommen und die Gemeinde bitte um Naturalisation.<br />

Das Naturalisationsgesuch wird begründet mit:<br />

„weilen dieser Mahler Ihnen durch s<strong>eine</strong> Arbeit ins Zeughaus nützliche Dienste leistet...“<br />

1715: 25. Mertz<br />

Hochgeachte, gnädigen Herren!<br />

Die Meister des Huffschmied-Handwerks hiesiger Statt nebst dem zu Hasli haben zwar mich ersucht,<br />

dass ich Ihnen nit <strong>nur</strong> zur erlangung derjenigen umbkösten, darum Er. Gnd. schon vor diesem den unrühigen<br />

nunmehro aber Verstorbenen Hammerschmid Mahler zu Oberburg Verfält und wie er ihm noch<br />

sinderzyt Bedacht immerhin und bis zu s<strong>eine</strong>m Todt continuierten vexationen und infractionen Verursachet,<br />

und zugleich auch wider der jüngere Mahler wie gleich ihrem Vatter ihme in ihrem Handwerks<br />

und nahrung menglichen schaden und abbruch zuthun fortgefahren Kräfftige Hand bieten möchten.<br />

Nun hätte ihme gerne recht Verschaffet und Verhindert dass Er. Gnd. wegen dieser sachen, wie schon<br />

offt beschwehr, nicht mehr beunruhiget müssind. Allwie es haben weder der älteste sohn Mahler noch<br />

der Mutter Vogt, obschon sie nicht in abred seyn können, dass er, ihr sohn, ungeacht dass Von MghH.<br />

Schultheiss wohl als mir Verbots allwie die Huffschmids-Zustehende arbeit bis austrag Handels sich zu<br />

mässigen dennoch räder, ja, gantze nüwe Wägen, sin jünger Bruder aber pferd beschlagen habe, jedoch<br />

nicht glauben wollen, dass denen Huffschmiden hierdurch unrecht geschehen, sondern bhouptet, dass<br />

die dem alten Mahler, das ist siner Person allein ertheilte <strong>Co</strong>ncession sich auch auff die söhn erstrecket,<br />

und dass alles was in der nachweers beschehenens erläuterung de dato 31. May 1698 nicht austrücklich<br />

Verbotten, ihm zu Verarbeiten bewilligt seye, insonderheit auch durch die darinnen Vernamsete<br />

Radbänder, nicht <strong>nur</strong> die kl<strong>eine</strong>n Radbändlin, so über die schinen gemacht werden, nicht aber nach<br />

der Huffschmiden meinung die schinen selbst Verstanden werden. Haben sich anbey der geforderten<br />

Kösten Bezahlung k<strong>eine</strong>s wegs Verstehen und hivor wegen des unter und ander Vor Er. Gnd. recurieren.<br />

Darzu sich dann auch die Huffschmieden ihrersitz eher willich Verstanden, der getrosten Hoffnung Er.<br />

Gnd. werdind sie bey der Vorigen Erkanntnus gnädigst Handhaben, bey ihre Handwerks Rechte kräfftiglich<br />

schirem und durch dero Hohe autthoritet ihme dermahleinst gute ruhe und sicherheit schaffen.<br />

Dieses ist die ursach, Er. Gnd. nochmahlen wegen dieses geschäffts behelligt werden und an dieselbige<br />

ich gegenwärtigen Bericht gelangen lasse. Wormit dieselben Göttlichen gnadenschutz eifrigst empfohlen,<br />

in Tiefster ehrerbietung Verharrend.<br />

Hochgeachte, Gnädige herren Eüwer Gnaden Schultheiss gehorsamster Diener und Amtmann Albrecht<br />

Knecht.<br />

Burgdorff, den 25. Mertz 1715

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