Nicht nur eine Firmenchronik... - Flükiger & Co AG
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Besonders streng waren die Vorschriften für die Schmiede. So unterschied man noch im 17. Jahrhundert<br />
in bernischen Landen folgende Untergruppen im ehrbaren Schmiedehandwerk: Harnischmacher,<br />
Schwertfeger, Hufschmied, Wagenschmied, Nagelschmied, Kettenschmied, Nagler, Drahtzieher, Schlosser,<br />
Pflugschmied, Messerschmied, Sensenschmied und Windenschmied. Wenn ein Junghandwerker damals<br />
<strong>eine</strong>n Betrieb eröffnen wollte, so musste er vorerst s<strong>eine</strong>r Gemeindebehörde ein vorgeschriebenes<br />
Konzessionsgesuch einreichen. Es ist nun wohl verständlich, dass die verantwortungsbewussten Gemeindeväter<br />
beispielsweise <strong>eine</strong>m Hufschmied k<strong>eine</strong> Hindernisse in den Weg legten, denn es war allen<br />
Bauern angenehmer, die eigenen Pferde im Dorfe beschlagen zu lassen, als dass man ihnen zumuten<br />
musste, <strong>eine</strong> weitentfernte Hufschmiede der Stadt aufzusuchen. Der Gemeindeammann leitete alsdann<br />
ein derartiges Gesuch meistens empfehlend an den Landvogt s<strong>eine</strong>r Grafschaft weiter, und dann, nach<br />
altem Gesetz, musste der Landvogt das Konzessionsgesuch der Meisterschaft s<strong>eine</strong>r Grafschaft zur Vernehmlassung<br />
vorlegen, was nichts anderes heißen will, als dass die Konkurrenz die neue Konkurrenz<br />
ohne weiteres ausschalten konnte. Nur in den allerseltensten Fällen opponierten die Stadtmeister – aus<br />
begreiflichen Gründen – nicht gegen <strong>eine</strong> Neugründung, denn sie wollten sich die gute Kundschaft auf<br />
dem Lande nicht entgehen lassen.<br />
Mit <strong>eine</strong>m negativen Entscheid der städtischen Meisterschaft war allerdings das eingereichte Konzessionsgesuch<br />
noch nicht abgelehnt, denn es stand dem amtierenden Landvogt frei, den Antrag der<br />
städtischen Handwerker zu unterstützen oder abzulehnen. Es ist wohl zu verstehen, dass sich sein<br />
Antrag in den meisten Fällen mit demjenigen der Stadthandwerker deckte, welcher nun vom Deutsch-<br />
Seckelmeister und der Vennerkommission, <strong>eine</strong>r langen und gründlichen Beratung unterzogen wurde.<br />
Allerdings hatten auch sie noch k<strong>eine</strong>n endgültigen Entscheid zu fällen, doch widersetzten sich der<br />
Schultheiss und der Rat zu Bern selten ihren Anträgen, wobei nun bei <strong>eine</strong>r Bewilligung die jährlichen<br />
Gebühren für den Gesuchsteller festgelegt wurden. Der Rat zu Bern, unter dem Vorsitz des Schultheissen<br />
der Stadt, entschied schlussendlich über das Gesuch des Landhandwerkers, wobei neben oft auch<br />
verwandtschaftlichen Hintergründen in erster Linie staatspolitische, wirtschaftliche und steuerrechtliche<br />
Vorbehalte entscheidend in die Waagschale gelegt wurden.<br />
Auf alle Fälle: Jeder Handwerker schwebte längere Zeit zwischen Hoffen und Bangen, bis er endlich<br />
Bericht erhielt, ob er arbeiten dürfe oder nicht, und noch sei erwähnt, dass die Konzessionsgesuche<br />
meistens alljährlich erneuert werden mussten. Es hatte so jeder Handwerker s<strong>eine</strong>n Grund, sich als gehorsamer<br />
Staatsbürger aufzuführen. Blieb er aber s<strong>eine</strong> Abgaben an den Staat und die Stadt schuldig,<br />
so erhielt er auch k<strong>eine</strong> Berufsbewilligung mehr. Wenn wir in Kriegszeiten vom schädlichen Schwarzhandel<br />
sprechen, so können wir uns dabei am besten die verbotene Ausführung <strong>eine</strong>s Berufs in der<br />
guten alten Zeit vorstellen.<br />
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