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EurasianStudies_0110..

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January-March 2010 JOURNAL OF EURASIAN STUDIES Volume II., Issue 1.<br />

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Wu-sun (am T'ién-Schan) und Hu-kié (im Cantonesischen U-kit, was für Ugir stehen kann) wurden noch zu<br />

seinen Lebzeiten unterjocht, so dass der chinesische Historiker des 1. Jahrhunderts vor Chr. (Ssï-ma Ts'ien im<br />

Schï-ki, Kap. 110 p. 13) berichten konnte, Mau-tun habe mit den 26 Völkern, die er dem Reiche der<br />

Hiung-nu einverleibte, die sämmtlichen «Bogenspanner» [der den Chinesen damals bekannten Welt] zu<br />

einer Familie vereinigt. Kein Wunder, dass auch die Hunnen des 4. Jahrhunderts, von den Alanen und<br />

späterem Zuwachs abgesehen, ein aus türkischen, tungusischen und mongolischen Elementen<br />

zusammengesetztes Völkergemisch bilden! Was jedoch von Mau-tun bis Attila im Auge behalten werden<br />

muss, ist die ununterbrochene Oberherrschaft des Hiung-nu-Volkes über diese bunte Volkermasse. Es scheint mir<br />

nun nichts einleuchtender, als die Voraussetzung, dass diese Oberherrschaft des Volkes Hand in Hand ging<br />

mit der Herrschergewalt seiner Monarchen, und darin liegt ein wichtiges Argument für die<br />

Wahrscheinlichkeit, dass Attila als Erbe des Hunnenthrones sich seiner Abstammung vom Gründer aller<br />

Hunnenmacht in Asien, Mau-tun oder Bagtur. vollkommen bewusst war.<br />

Ich habe vielleicht dieses Moment bei meinen Vergleichen der Thuróczischen Ahnentafel mit den<br />

Regenten der Hiung-nu nicht genügend betont, indem ich lediglich auf den literarischen Nachweis der<br />

Identität der Hiung-nu mit den Hunnen verwiesen habe, den ich vor zwei Jahren in einer besonderen<br />

Untersuchung 4 erbracht zu haben glaube.<br />

Es handelt sich dabei, um die wichtigsten Beweisgründe noch einmal hervorzuheben, um folgende<br />

Argumente:<br />

1. Die Hunnen besiegten und unterjochten, wie aus allen bisher bekannten europäischen Quellen<br />

hervorgeht, in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts nach Chr. das Volk der Alanen. Nach der von mir<br />

angeführten, von allen europäischen Überlieferungen vollkommen unabhängigen chinesischen Quelle,<br />

dem Weï-schu des 6. Jahrhunderts, besiegten und unterjochten genau um dieselbe Zeit die Hiung-nu<br />

das Volk der An-ts'ai. Dieser letztere Name, der in der chinesischen Literatur mit A-lan, A-lan-liau und A-lan-na<br />

wechselt, ist von Sinologen und Historikern längst mit dem der Alanen identificirt worden. Da nun die<br />

Alanen logischer Weise nicht gleichzeitig von zwei verschiedenen Völkern besiegt und unterjocht werden<br />

konnten, so müssen Hunnen und Hiumg-nu dasselbe Volk sein. Quod erat demonstrandum.<br />

2. Ein Theil des Hiung-nu-Volkes hatte bereits im 1. Jahrhundert vor Chr. unter einem Nachkommen<br />

Mau-tun's, dem mit seinen Verwandten an der chinesischen Grenze in Zwietracht lebenden Khan Tsch'ïtsch'ï,<br />

von einem herrenlosen Gebiete im Norden des Staates Sogdiana (chines. K'ang-kü) Besitz<br />

ergriffen. Tschï-tschï war der älteste, von Rechtswegen thronberechtigte Sohn des im Jahre 60 vor Chr.<br />

verstorbenen Grosskhans der Hiung-nu Hü-lü-k'uan-kü, dessen Name in der Vorfahrenliste des<br />

Johannes von Thurócz in Levente magyarisirt wurde. Sein Grossvater war der Grosskhan Hu-lu-ku,<br />

dessen Name in der Chronik als Kulche erscheint. Er selbst würde nach meiner Hypothese dem 13.<br />

Vorfahren Attila's namens Leel entsprechen. Energisch und gewaltthätig, wie er geschildert wird,<br />

«erzwang er von einem Volke namens Ho-su jährliche Geschenke». Einem chinesischen Scholiasten des<br />

Blaufuchses». Da die Ting-ling der Chinesen ein von den Hiung-nu frühzeitig unterjochtes Volk waren und die<br />

Hunuguren des Jordanes und der griechischen Autoren als Abtheilung der Hunnen geschildert werden, so wäre auf<br />

Grund ihres charakteristischen Pelzhandels die Möglichkeit der Identität beider Völker in Betracht au ziehen.<br />

4 «Über Wolga-Hunnen und Hiung-nu», Sitzb. d. philos.-philol. und histor. Classe der kgl. bayer. Akademie der Wissensch.,<br />

1899, Bd. II, pp. 245—278.<br />

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