SV SPARKASSENVERSICHERUNG ELEMENTAR. VERSICHERT ...
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20. Jhd<br />
1943<br />
1912<br />
1938<br />
1912 – Freiwillige Vergütung bei Elementarschäden<br />
250 Jahre <strong>SV</strong> SparkassenVersicherung<br />
HISTORISCHES<br />
<strong>ELEMENTAR</strong>SCHÄDEN GALTEN BIS IN DIE 30ER-JAHRE DES ZWANZIGSTEN JAHRHUNDERTS ALS NICHT<br />
VERSICHERBAR. WESSEN HAUS NACH ÜBERSCHWEMMUNGEN, STÜRMEN ODER ERDBEBEN ZERSTÖRT<br />
WAR, MUSSTE IN DER REGEL AUF KATASTROPHENHILFE VOM STAAT HOFFEN. IN BADEN STARTETE MAN<br />
1912 IN DIE <strong>ELEMENTAR</strong>SCHADENVERSICHERUNG – WENN AUCH VORERST AUF FREIWILLIGER BASIS.<br />
Mehr als 150 Jahre blieb die Feuerversicherung in Baden eine reine Feuerversicherung. Zwar wurde<br />
im Einzelnen der Versicherungsumfang immer wieder neu angepasst – so wurde schon seit 1790<br />
der zündende Blitzschlag mitversichert und die Regelungen, welche Gebäude überhaupt versicherbar<br />
waren, änderten sich. Über das allgemeine Feuerrisiko hinaus wurde die Badische Gebäudeversicherungsanstalt<br />
aber erst im 20. Jahrhundert tätig.<br />
Im Jahre 1912 beschloss der Landtag in Baden ein neues Gebäudeversicherungsgesetz. Mit ihm<br />
wurde erstmals die Versicherung von Elementarereignissen (Bergsturz, Erdfall, Sturm und Hochwasser)<br />
mit in die Gebäudeversicherung einbezogen – allerdings auf freiwilliger Basis, was bedeutete,<br />
dass die Gebäudeversicherung nicht zur Zahlung verpflichtet war, sondern nach eigener<br />
Entscheidung ganze oder auch teilweise Entschädigungszahlungen im Einzelfall leisten konnte.<br />
Dies war schon ein großer Schritt, denn die Elementarschadenversicherung war sehr umstritten.<br />
Man wusste nicht, auf was man sich damit konkret einlässt: Für katastrophale Naturereignisse und<br />
die daraus resultierenden Schäden fehlte es an verlässlichen statistischen Grundlagen. Einerseits<br />
traten die Ereignisse an bestimmten Orten gehäuft auf – wie bei Überschwemmungen. Andererseits<br />
konnte man überhaupt nicht vorhersagen, welche Ereignisse wo wie häufig auftreten – wie<br />
zum Beispiel bei Sturm oder Hagel. Es ist also sehr verständlich, dass Elementarschäden weitgehend<br />
als nicht versicherbar, weil nicht kalkulierbar, galten.<br />
Dass sich auf breiter Front die Sturm/Hagel-Versicherung als Standard in Ergänzung zur Feuerversicherung<br />
in der Gebäudeversicherung etablieren konnte, lag daran, dass man begann, die Elementargefahren<br />
zu differenzieren und einzeln zu betrachten. Damit hatte man die Möglichkeit, die<br />
Risiken auszuschließen, die entweder gar nicht oder nur mit Ungerechtigkeiten behaftet in die allgemeine<br />
Versicherung hätten einbezogen werden können. Erdbeben kommen nur sehr selten vor,<br />
sind dann aber häufig mit vielen Schäden verbunden – sie sind statistisch in der Vorhersage kaum<br />
fassbar. Hochwasser kommen auch nicht jährlich vor und haben den zusätzlichen Nachteil, dass sie<br />
nicht jeden treffen können, sondern regional beschränkt wiederkehrend auftreten. Hier gibt es ein<br />
Gerechtigkeitsproblem: Kann man alle Versicherten für die Risiken einzeln bezahlen lassen?<br />
Übrig blieben Sturm und Hagel. Beides sind Gefahren, die nicht örtlich beschränkt sind, also wirklich<br />
jeden treffen können – insofern waren sie einfach und ohne Ungerechtigkeiten in die allgemeine<br />
Umlage einsetzbar. Zudem kommen sie regelmäßig vor. Deshalb waren Sturm und Hagel die ersten<br />
Elementargefahren, die versicherbar wurden – und auch versichert wurden. 1930 erweiterte<br />
die Hamburger Feuerkasse in ihrem Bereich in der Pflicht- und Monopolversicherung den Versicherungsschutz<br />
auf die Gefahren Sturm und Hagel. Die Württembergische Gebäudebrandversicherung,<br />
die seit 1938 wie ihre badische Nachbarin die freiwillige Elementarschadenversicherung<br />
eingeführt hatte, führte 1943 die Sturmversicherung ebenfalls als Teil der Pflichtversicherung ein.<br />
Die Badische Gebäudeversicherungsanstalt tat dies übrigens bis 1960 nicht.<br />
1790<br />
1930<br />
1960<br />
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