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SV SPARKASSENVERSICHERUNG ELEMENTAR. VERSICHERT ...

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SCHNEE UND VERSICHERUNG<br />

SCHNEELASTZONEN<br />

IN DEUTSCHLAND<br />

NACH DIN 1055-5<br />

Die größte Gefahr bei starker Schneelast<br />

trifft die Haus- und Grundbesitzer. Ihnen<br />

drohen durch die Last des starken Schneedrucks<br />

Substanzschäden am Dach, an Ziegeln,<br />

Fallrohren oder Dachrinnen. Diese<br />

Schäden sind im Rahmen der Gebäudeversicherung<br />

abgedeckt. Ausnahme sind Schäden<br />

durch eindringendes Schmelzwasser,<br />

wenn kein Substanzschaden festgestellt<br />

wird. Sie sind nicht versichert.<br />

Für Hausbesitzer gelten allerdings Obliegenheitspflichten.<br />

So hat ein Hausbesitzer<br />

im Rahmen seiner Gebäudeversicherung<br />

von sich aus notwendige und zumutbare<br />

Vorkehrungen zu treffen. Flache oder flach<br />

geneigte Dächer müssen rechtzeitig vom<br />

Schnee frei geräumt werden. Diese Maßnahmen<br />

trägt der Versicherte selbst.<br />

DIE SCHNEEHÖHEN AUF DEN<br />

DÄCHERN KÖNNEN GEWALTIGE<br />

AUSMASSE ANNEHMEN.<br />

Verursachen Dachlawinen oder abbrechende<br />

Eiszapfen Schäden an Personen oder<br />

Sachen, können die Geschädigten in den<br />

meisten Fällen keine Ansprüche gegen den<br />

Gebäudeeigentümer geltend machen, solange<br />

die Bauvorschriften eingehalten wurden<br />

oder auch sonst kein Verschulden des<br />

Gebäudeeigentümers an der Entstehung<br />

des Schadens vorliegt. Eine private Unfallversicherung<br />

deckt in diesem Fall wenigstens<br />

Personenschäden ab.<br />

Autobesitzer, denen Schnee, Eis oder abgebrochene<br />

Äste das Fahrzeug demoliert<br />

haben, können den Schaden der Vollkasko-<br />

Versicherung melden. Glasbruchschäden<br />

deckt die Teilkasko-Versicherung ab.<br />

Bei Schnee und Eis müssen Haus- und<br />

Grundbesitzer Wege in sicher begehbarem<br />

Zustand halten. Die Streu- und Räumpflicht<br />

beginnt – je nach Satzung der betreffenden<br />

Gemeinde – um 7 Uhr und endet um 20 Uhr.<br />

Schneit es ununterbrochen, muss erst geräumt<br />

werden, wenn der Schneefall aufhört.<br />

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt<br />

Eigentümer selbst bewohnter Immobilien.<br />

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern brauchen<br />

eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.<br />

Stürzt ein Passant,<br />

summieren sich Behandlungskosten, Verdienstausfall<br />

und Schmerzensgeld schnell.

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