SV SPARKASSENVERSICHERUNG ELEMENTAR. VERSICHERT ...
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SCHNEE UND VERSICHERUNG<br />
SCHNEELASTZONEN<br />
IN DEUTSCHLAND<br />
NACH DIN 1055-5<br />
Die größte Gefahr bei starker Schneelast<br />
trifft die Haus- und Grundbesitzer. Ihnen<br />
drohen durch die Last des starken Schneedrucks<br />
Substanzschäden am Dach, an Ziegeln,<br />
Fallrohren oder Dachrinnen. Diese<br />
Schäden sind im Rahmen der Gebäudeversicherung<br />
abgedeckt. Ausnahme sind Schäden<br />
durch eindringendes Schmelzwasser,<br />
wenn kein Substanzschaden festgestellt<br />
wird. Sie sind nicht versichert.<br />
Für Hausbesitzer gelten allerdings Obliegenheitspflichten.<br />
So hat ein Hausbesitzer<br />
im Rahmen seiner Gebäudeversicherung<br />
von sich aus notwendige und zumutbare<br />
Vorkehrungen zu treffen. Flache oder flach<br />
geneigte Dächer müssen rechtzeitig vom<br />
Schnee frei geräumt werden. Diese Maßnahmen<br />
trägt der Versicherte selbst.<br />
DIE SCHNEEHÖHEN AUF DEN<br />
DÄCHERN KÖNNEN GEWALTIGE<br />
AUSMASSE ANNEHMEN.<br />
Verursachen Dachlawinen oder abbrechende<br />
Eiszapfen Schäden an Personen oder<br />
Sachen, können die Geschädigten in den<br />
meisten Fällen keine Ansprüche gegen den<br />
Gebäudeeigentümer geltend machen, solange<br />
die Bauvorschriften eingehalten wurden<br />
oder auch sonst kein Verschulden des<br />
Gebäudeeigentümers an der Entstehung<br />
des Schadens vorliegt. Eine private Unfallversicherung<br />
deckt in diesem Fall wenigstens<br />
Personenschäden ab.<br />
Autobesitzer, denen Schnee, Eis oder abgebrochene<br />
Äste das Fahrzeug demoliert<br />
haben, können den Schaden der Vollkasko-<br />
Versicherung melden. Glasbruchschäden<br />
deckt die Teilkasko-Versicherung ab.<br />
Bei Schnee und Eis müssen Haus- und<br />
Grundbesitzer Wege in sicher begehbarem<br />
Zustand halten. Die Streu- und Räumpflicht<br />
beginnt – je nach Satzung der betreffenden<br />
Gemeinde – um 7 Uhr und endet um 20 Uhr.<br />
Schneit es ununterbrochen, muss erst geräumt<br />
werden, wenn der Schneefall aufhört.<br />
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt<br />
Eigentümer selbst bewohnter Immobilien.<br />
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern brauchen<br />
eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.<br />
Stürzt ein Passant,<br />
summieren sich Behandlungskosten, Verdienstausfall<br />
und Schmerzensgeld schnell.