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SV SPARKASSENVERSICHERUNG ELEMENTAR. VERSICHERT ...

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80<br />

250 Jahre <strong>SV</strong> SparkassenVersicherung<br />

REINHARD SCHÄFER<br />

Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands<br />

der <strong>SV</strong> SparkassenVersicherung, ehemaliger<br />

Präsident der Badischen Gebäudeversicherungsanstalt<br />

in Karlsruhe und<br />

der Württembergischen Gebäudebrandversicherungsanstalt<br />

in Stuttgart<br />

Was eigentlich ist Versicherung?<br />

DIE GESCHICHTE DER <strong>ELEMENTAR</strong>SCHADENVERSICHERUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG IST EIN SPIE-<br />

GELBILD DES SPANNUNGSFELDS ZWISCHEN STAATLICHER DASEINSFÜRSORGE UND FREIEM MARKT,<br />

ZWISCHEN MONOPOL UND WETTBEWERB IM LAUF DER ZEITEN. SIE GIBT GELEGENHEIT FÜR REFLE-<br />

XIONEN ÜBER VERGANGENES, ÜBER DAS HEUTE UND DIE ZUKUNFT.<br />

Anbietervielfalt und plurales, differenziertes Nachfrageverhalten fehlten im Wortschatz des aufgeklärten<br />

Absolutismus in der Mitte des 18. Jahrhunderts. Die das Leben der Menschen ordnende<br />

Hand war vorrangig die des Landesfürsten. War sie eine gnädig regierende wie die eines Carl Friedrich<br />

von Baden, dann hatte sie das Wohl der Untertanen im Sinn und vor allem: diese vor dem größten<br />

Schaden zu bewahren, den die damalige Zeit kannte – den Verlust der materiellen Existenz<br />

durch die Feuervernichtung ganzer Dörfer und Städte.<br />

Also wurde 1758 eine Versicherung für Gebäude ins Leben gerufen. 15 Jahre später folgte Carl Eugen<br />

von Württemberg »durch unsere landesväterliche Sorgfalt vor dem Wohlstand unserer lieben und<br />

getreuen Untertanen angetrieben«. Versicherung war Staatsaufgabe, Daseinsvorsorge – keine<br />

wirtschaftliche Betätigung. Und nach dem Prinzip »einer für alle – alle für einen«. Alle mussten ihren<br />

Beitrag für diese Daseinsvorsorge entrichten – keiner durfte aber auch ausgeschlossen werden!<br />

GEGENSÄTZLICHE VERSICHERUNGSPRINZIPEN<br />

In der staatlich vorsorgenden Versicherungsgemeinschaft ist der allumfassende Deckungsschutz<br />

die Kehrseite eines verordneten Gebietsschutzes mit seinem Ausschließlichkeitsrecht. Sie »verpflichtet«<br />

also zum Abschluss (und zum Glück?), schafft über das Gesetz der großen Zahl die erforderliche<br />

Risikostreuung und Risikomischung und bietet deshalb einen preiswerten, dem Umfang<br />

nach umfassenden und gleichen Versicherungsschutz.<br />

Wettbewerbliche, an Wirtschaftlichkeitsmaximen ausgerichtete Versicherung »verhandelt« dagegen<br />

den Versicherungsschutz und steht bei nur regionalspezifisch auftretenden Risiken vor dem<br />

Problem antiselektiver Kundennachfrage. Diese zwingt zu einem engeren Versicherungsschutz und<br />

arbeitet zur Risikobegrenzung mit Risikozuschlägen, Haftungsausschlüssen und risikobezogenen<br />

Selbstbehalten.<br />

DER <strong>ELEMENTAR</strong>SCHUTZ<br />

Mitte des 20. Jahrhunderts gehören die Grundsätze der Anbietervielfalt und des differenzierten<br />

Nachfrageverhaltens zum unumstößlichen Einmaleins des Schul- und Basiswissens. Wirtschaftliche<br />

Prosperität ist Realität. Und trotzdem spricht sich der Landtag von Baden-Württemberg im<br />

Jahr 1960 – einstimmig! – für die Einführung einer Elementarschadenversicherung aus, nicht nur<br />

gegen Sturm und Hagel wie überall, sondern ergänzend auch gegen Erdbeben, Überschwemmung<br />

und andere, typischerweise nur regional auftretende Gefahren – wohlgemerkt nach den Gründungsprinzipien<br />

des 18. Jahrhunderts, in Form einer Pflicht- und Monopolversicherung! Ein Rückfall<br />

in die Denkweise des Absolutismus? Ein ordnungspolitischer Sündenfall? Wer die Materialien<br />

zum Gesetz liest kommt den Gründen schnell auf die Spur.<br />

Fragen über Fragen: Ist die Versicherung ausreichend wetterfest, wenn sich nach dem Prinzip der<br />

freien Nachfrageentscheidung nur die versichern, die hochgefährdet sind? Ist der Schaden noch

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