SV SPARKASSENVERSICHERUNG ELEMENTAR. VERSICHERT ...
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1803<br />
1803<br />
men, denen in solches Unglück gerathenen<br />
Ortschaften und Personen, nach Möglichkeit<br />
und vermittelst Eintheilung der zu zahlenden<br />
Summe in verschiedene Jahrszielere solchergestalten<br />
auszuhelfen, daß die Brandstätten<br />
in zwei, drei oder mehreren Jahren wiederum<br />
überbauet werden können.«<br />
Der Sonderfall des Kumulschadens erfordert<br />
besondere Vorkehrungen. Es wird zwar nicht<br />
der Versicherungsschutz eingeschränkt, aber<br />
der Versicherung die Möglichkeit gegeben, die<br />
Entschädigungszahlungen über mehrere Jahre<br />
zu strecken. So sollte ein Kumulschaden für die<br />
Feuerversicherung beherrschbar gemacht werden.<br />
Das Problem für die Versicherung war damals<br />
und während der gesamten Monopolzeit,<br />
dass sie jährlich von den Versicherten die Umlage<br />
als Vorauszahlung in die Kasse bekam, von<br />
diesen Geldern dann aber auch die Schäden<br />
bezahlen musste. Lagen die Schadenzahlungen<br />
höher als die Einnahmen musste die Versicherung<br />
zunächst Schulden machen, ehe sie<br />
mit der nächsten Umlage, die dann erhöht werden<br />
konnte, wieder entsprechend Geld in die<br />
Kasse bekam. Bei einem Kumulschaden bestand<br />
deshalb die Gefahr, dass sich die Versicherung<br />
innerhalb kürzester Zeit massiv hätte<br />
verschulden müssen – mit der Folge einer sehr<br />
hoch steigenden Umlage im Folgejahr.<br />
Zur nächsten großen Revision der Brandversicherungsordnung<br />
kam es 1803. Europa erlebte<br />
in der Nachfolge der französischen Revolution<br />
bewegte Zeiten, Napoleon war an der Macht und<br />
die Koalitionskriege zeigten das hohe Risiko<br />
von Kriegsschäden. Kein Wunder, dass man bei<br />
der Revision die Sichtweise auf die Kriegsschäden<br />
veränderte. Man dachte nicht mehr vom<br />
Geschädigten sondern vom versicherten Risiko<br />
Feuer aus und konstatierte, dass aus planmäßigem<br />
militärischem Handeln entstehende Schäden<br />
nichts mit der normalen Feuergefahr zu<br />
tun haben, die die Versicherung abdeckt. Typische<br />
Kriegsschäden sollten aus allgemeinen<br />
Steuermitteln ausgeglichen werden. In der »Neuen<br />
Brandversicherungsordnung« von 1803 wird<br />
deshalb erstmals eine so genannte »Kriegsklausel«<br />
eingeführt: Schäden die durch das<br />
Militär auf Befehl entstehen, fallen aus der<br />
Versicherung heraus. Weiter versichert bleiben<br />
Schäden, die am Rande des Krieges ohne<br />
Einwirkung des Militärs geschehen, also bei<br />
Durchzügen oder Einquartierungen. Für die<br />
Versicherten bedeutete dies, dass sie den Anspruch<br />
auf Entschädigung verlieren – und darauf<br />
hoffen müssen, dass der Staat ihnen hilft.<br />
Diese Kriegsklausel gibt es in moderner Form<br />
bis heute. In den aktuellen Allgemeinen Bedingungen<br />
für die Verbundene Wohngebäudeversicherung<br />
der <strong>SV</strong> lautet sie: »Nicht versichert<br />
sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen<br />
Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art,<br />
innere Unruhen, oder Kernenergie entstehen.«<br />
WAS IST VERSICHERBAR?<br />
Um hohe Kumulschäden tragen zu können,<br />
müssen Versicherungen in der Lage sein, kurzfristig<br />
Gelder lockermachen zu können: Sie<br />
müssen Schulden machen – und diese Schulden<br />
dann letztlich auf ihre Kunden umlegen. Zu<br />
den staatlichen Monopolzeiten hielt man den<br />
Blick auf die Höhe der Umlage. Sie sollte nicht<br />
zu sehr steigen, weil die Gebäudeversicherung<br />
letztlich als Teil der staatlichen Daseinsfürsorge<br />
gesehen wurde. Umlagen, die für den normalen<br />
Gebäudebesitzer nicht mehr tragbar waren,<br />
sollte es nicht geben. Heute, zu Zeiten des Wettbewerbes,<br />
funktioniert das Geschäft zwar ein<br />
wenig anders, die Problematik ist aber ähnlich:<br />
Auf der einen Seite stehen die Einnahmen aus<br />
den Beiträgen und auf der anderen Seite die<br />
Schäden. Als Puffer dient die Rückversicherung.<br />
Steigen die Kosten für Rückversicherung und<br />
Schadenzahlungen über das Niveau der Beitragseinnahmen<br />
an, müssten die Beiträge erhöht<br />
werden. Prämienerhöhungen sind jedoch<br />
am Markt dem Kunden gegenüber kaum noch<br />
vermittelbar. Der Finanzierung sind also Grenzen<br />
gesetzt – und weil das so ist, muss auf der<br />
Gegenseite dem Risiko eine Grenze gesetzt<br />
werden: Deshalb sind Kriegsschäden heute<br />
selbstverständlich nicht mehr versicherbar.