Komplette Ausgabe 2010 - synpannier
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1979: 175) unternommen. Es geht nicht nur um die »kausale Zurechnung vergangener Taten«<br />
( Jonas 1979: 172), sondern um eine intentionale Verantwortung. Die Konzeption von<br />
Jonas entspricht auch deshalb einer Zukunftsethik, weil ihre erste Pflicht darin besteht,<br />
»die Beschaffung und Vorstellung von den Fernwirkungen« ( Jonas 1979: 64) zu analysieren.<br />
Die Verantwortung begründet sich für Jonas durch die menschliche Fähigkeit,<br />
überhaupt Verantwortung übernehmen zu können.<br />
Verantwortungszuschreibungen<br />
»Verantwortung bedeutet, dass wir für etwas eintreten und die Folgen tragen, dass wir unser<br />
Handeln gegenüber anderen rechtfertigen müssen.« (Hömberg & Klenk <strong>2010</strong>: 41f.)<br />
Bei der Auseinandersetzung mit dem Phänomen der Verantwortung stellt sich zunächst<br />
die Frage, wem gegenüber die Verantwortung zu leisten ist. Neben »dem Adressanten,<br />
dem gegenüber man Rechenschaft ablegen muss« (Kaufmann 1992: 24) stellt sich zudem<br />
die Frage nach dem »wofür«, also den Verantwortungsobjekten. Durch diese Forderung<br />
wird ein Anspruch an eine Person, eine Gruppe oder eine Institution herangetragen.<br />
Beim Blick auf die Verantwortungszuschreibungen können zunächst die kausal zurechenbaren<br />
direkten Folgen und Effekte für die Betroffenen von Handlungen und Unterlassungen<br />
analysiert werden (Debatin 1997). Hierbei sind auch die der Verantwortung<br />
zugrundeliegenden Werte zu reflektieren. Schließlich ist auch die Instanz (u. a. Gewissen,<br />
Auftraggeber, Öffentlichkeit) relevant, gegenüber der die Verantwortung getroffen wird.<br />
So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob verantwortliches Tun aus Angst vor Sanktionen<br />
ausgeübt wird oder ob der Verantwortungsakteur hierbei intrinsisch motiviert ist, etwas<br />
Positives zu tun. Die dahinterliegenden Normen und Werte hinsichtlich der Reichweite<br />
legen fest, ob es sich im konkreten Fall um eine Rollen- oder Universalverantwortung<br />
handelt.<br />
Die Verantwortungszuschreibung hängt also auch von den individuellen Fähigkeiten,<br />
Aufgaben und Rollen ab. Ein Arzt besitzt eine höhere Verantwortung für Kranke als ein<br />
Nicht-Mediziner. Eltern sind in einem höheren Maße für ihre Kinder zuständig als andere<br />
Angehörigen. Bergsteiger haften für die Gruppe, mit denen sie unterwegs sind. Der<br />
Verantwortungshorizont ist also an die unmittelbare Zuständigkeit gekoppelt. Darüber<br />
hinaus gibt es eine situative Verantwortung. Wenn ein Akteur eine Person in Not sieht,<br />
ist er zur Hilfe verpflichtet. Dies gilt für qualifizierte Fachkräfte wie Rettungssanitäter<br />
jedoch in einem höheren Maße als für ungeübte Passanten. Gleichwohl sind diese aber<br />
dafür verantwortlich, Hilfe zu organisieren. Schwieriger wird die Verantwortungszuschreibung<br />
hingegen bei komplexeren unternehmerischen Zusammenhängen.<br />
Neben der Verantwortungsinstanz stellt sich Debatin (1997) zufolge die Frage nach<br />
den kausal zurechenbaren direkten Folgen einer Handlung oder Unterlassung. Es geht<br />
also um die Effekte, die dadurch ausgelöst werden können. Zentral sind auch die Konsequenzen<br />
für die Betroffenen, wobei die heutigen unternehmerischen Entscheidungen<br />
durchaus Konsequenzen für zukünftige Generationen haben können. Exemplarisch sei<br />
an dieser Stelle nur die Frage nach der Lagerung radioaktiver Abfälle erwähnt. Wird<br />
Verantwortung intrinsisch aufgrund einer eigenen Einsicht für ihre Notwendigkeit übernommen<br />
oder ist aus einer extrinsischen Perspektive der öffentliche Druck so groß, dass<br />
sie deshalb vollzogen wird, um negative Konsequenzen – etwa in Form einer schlechten<br />
Presse – zu vermeiden? Schließlich ist zu klären, inwiefern eine Universalverantwortung