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Komplette Ausgabe 2010 - synpannier

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Inhalt Editorial Schwerpunkt Perspektiven Tagungen Rezensionen Impressum<br />

66 |<br />

Olympiaberichterstattung bei Eurosport, dem DSF und<br />

im ZDF. Ein Hinweis darauf, dass dies eine »Dauerwerbesendung«<br />

ist, gab es nicht.<br />

Ein weiteres Phänomen im Bereich Beschaffungsmanagement<br />

ist das sogenannte Bartering oder Programming.<br />

Hier tauscht ein Produktionsunternehmen zahlungsfrei<br />

ein von ihm produziertes Programm gegen einen von einem<br />

Rundfunkveranstalter zur Verfügung gestellten Sendeplatz.<br />

Der TV-Sender gilt somit nur noch als Plattform.<br />

Solch ein Einkauf/Produktion fand mitunter bei der<br />

Triathlon-Veranstaltung Ironman Frankfurt im Jahr 2009<br />

statt: der Veranstalter übernahm Produktionskosten; DSF<br />

stellte die Plattform. Ein weiteres Beispiel lieferte die<br />

Übertragung des Leichtathletik-Festes Askina in Kassel,<br />

dort trat der Hessische Rundfunk mit dem Veranstalter<br />

in Kontakt. Verhandlungsgegenstand: Der Veranstalter<br />

sollte die Bilder auf eigene Kosten bei einer TV-Firma<br />

in Ludwigshafen produzieren lassen und dann dem<br />

HR kostenlos zur Verfügung stellen. Für viele mediale<br />

Randsportarten ist eine Eigenproduktion nahezu Voraussetzung<br />

geworden, um im Fernsehen thematisiert zu<br />

werden. Sportredaktionen sparen somit Kosten ein, um<br />

andere lukrative Sportrechte zu finanzieren. Die Befürchtung<br />

ist dabei nicht unangebracht, dass es zu einer redaktionellen<br />

und inhaltlichen Beeinflussung des Programms<br />

durch Werbung und Werbetreibende kommt.<br />

C. Produktionsmanagement<br />

Eine Vermengung von Werbung und Programm im Bereich<br />

Produktionsmanagement ist bereits generell durch<br />

sogenannte Naming-Rights von Stadien/Ligen sowie Interviews<br />

vor Sponsorenwänden, Trikot- und Bandenwerbung<br />

und Splitscreening bei Sportübertragungen gegeben.<br />

Hierüber hinaus lassen sich weitere durchaus vermeidbare<br />

Vermengungen von Werbung und Programm beobachten.<br />

So verpflichteten sich die Öffentlich-Rechtlichen<br />

beim Olympia-Rechteerwerb 2008, »ihr Mögliches zu<br />

tun«, um olympisches »Werbe- und Informationsmaterial«<br />

zu senden. Dabei handelte es sich um Sportberichte<br />

über die olympische Bewegung sowie um eine »repräsentative<br />

Auswahl« von Berichten über das kulturelle Rahmenprogramm<br />

(vgl. Schraven 2008).<br />

Eingesetzt werden auch sogenannte Themen- und<br />

Musik placements. Hier gab es in den vergangenen Jahren<br />

mehrere DJV-Rügen. In diesem Zuge ist auch der<br />

Einsatz virtueller Werbung zu benennen. Gemäß § 7 Abs.<br />

6 des Rundfunkstaatsvertrags ist virtuelle Werbung nur<br />

zulässig, wenn am Anfang und am Ende der Sendung<br />

darauf hingewiesen wurde und/oder ein Moderator einen<br />

entsprechenden Hinweis gegeben hat. Solche Programmhinweise<br />

sind trotz des Einsatzes virtueller Werbung in<br />

der Sportberichterstattung kaum zu finden.<br />

D. Absatzmanagement<br />

Beobachtungen im Bereich Absatzmarketing lassen die<br />

Aussage zu, dass die TV-Sportberichterstattung in vielerlei<br />

Hinsicht verschiedenen Unternehmen dienlich ist,<br />

Kommunikationspolitik zu betreiben. In vielen Sportarten<br />

werden Sportregisseure/Kameramänner angewiesen,<br />

ihre Bilder so zu produzieren, dass Werbeeinblendezeiten<br />

garantiert sind. Es werden hierbei Regieleitfäden ausgegeben,<br />

die genau beachtet werden müssen.<br />

In der Formel 1 hat dies mitunter dazu geführt, dass<br />

vor allem Cockpit-Kameras eingesetzt werden, da hier<br />

die Sponsoren-Sichtbarkeit scheinbar nahezu optimal<br />

ist. Seitens des Veranstalters wurde festgesetzt, dass jeder<br />

Rennstall in den Boliden-Cockpits eine Kamera installieren<br />

muss (vgl. Abb. 3).<br />

Abbildung 3: Cockpit-Kameraperspektive mit<br />

Sponsoren-Sichtbarkeit; Quelle: Privat<br />

Die beschriebenen Maßnahmen in den Bereichen Strategisches<br />

Management, Beschaffungsmanagement, Produktions-<br />

und Absatzmanagement zeigen auf, dass<br />

programmintegrierte Werbung im TV-Management in<br />

allen vier Bereichen eingesetzt wird. Aus medienrechtlicher<br />

Sicht ist dies bereits höchst problematisch. Dies<br />

wird umso klarer, wenn man sich noch einmal vor Augen<br />

führt, was die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich<br />

werblichen und programmlichen Anteils sind. Gesetzlich<br />

festgeschrieben ist: »Die für die Fernsehwerbung in<br />

Deutschland geltenden Rechtformen fordern eine strikte<br />

Trennung von Werbung und Programm und eine Kennzeichnungspflicht<br />

der Werbung. Beide Bestimmungen<br />

sollen verhindern, daß das Fernsehprogramm für den<br />

Zuschauer zu einem nicht mehr zu entwirrenden Konglomerat<br />

aus Werbung und redaktionellem Angebot verschmilzt«<br />

(Volpers/Herkströter/Schnier 1998: 53).<br />

Die meisten Maßnahmen sind von den Zuschauern mit<br />

hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erkennen. Der Rezipient<br />

ist somit keine klare Trennung zwischen Werbung<br />

und Programm mehr möglich.

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